Diebesgut gegen Drogen eingetauscht  Saterländer Whisky-Dieb muss für sechs Jahre ins Gefängnis

| | 14.12.2022 16:48 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Der Staatsanwalt und der Richter waren sich uneins über das Strafmaß. Archivfoto: Ortgies
Der Staatsanwalt und der Richter waren sich uneins über das Strafmaß. Archivfoto: Ortgies
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Aufgrund eines langen Vorstrafenregisters und wegen der Bedrohung von Zeugen mit einen Messer wurde gegen den Angeklagten ein hartes Urteil vollstreckt. Auch eine Therapie wurde angeordnet.

Saterland/Aurich - Zu sechs Jahren Haft wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in elf Fällen, einem schweren räuberischen Diebstahl und einem besonders schweren räuberischen Diebstahl hat das Landgericht Aurich am Dienstag einen 39-jährigen Mann aus dem Saterland verurteilt.

Die Taten passierten in der Zeit zwischen September und November 2020 in Rhauderfehn, Ostrhauderfehn und Leer. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger hatten ein deutlich milderes Urteil gefordert. Richter Bastian Witte sah das anderes. Er verurteilte auch einen mitangeklagten Saterländer, dem vorgeworfen wurde, den Hauptangeklagten zu vier Diebstählen gefahren zu haben, ebenfalls härter als von der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gefordert.

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Alle drei Zeugen bestätigen ein Messer

Insgesamt stahl der Angeklagte 85 Flaschen Whisky, um sie anschließend bei seinem Dealer gegen Kokain einzutauschen. Bei einem der Diebstähle am 28. Oktober 2020 in einem Lebensmittelmarkt in Rhauderfehn bedrohte der Saterländer drei Zeugen mit einem Messer, um seine Beute zu verteidigen und die Flucht zu ergreifen. Ein Zeuge, der zu dem Zeitpunkt als Ladendetektiv in dem Supermarkt arbeitete, bestätigte die Aussagen von zwei weiteren Zeugen, die bereits am Montag ausgesagt hatten: „Der Angeklagte hat sich dermaßen gewehrt, dass wir ihn zu dritt kaum festhalten konnten. Dann rief einer der Kollegen, dass er ein Messer habe und wir ließen ihn los“, schildert der 51-Jährige.

Er ist sicher, dass der Angeklagte seine Beute schützen wolle und deshalb die drei Männer mit der Waffe bedroht hatte. „Es ist nicht normal, dass er wegen so ein paar Flaschen Alkohol ein Messer gezogen hat. Da hätte sonst was passieren können“, sagt der Zeuge.

Beide Angeklagten haben viele Vorstrafen

Des weiteren sagte der 51-Jährige aus, dass sowohl der Angeklagte als auch das Auto des Mitangeklagten ihm bereits bekannt gewesen sein, da er beide schon vorher mehrmals auf den Aufnahmen der Überwachungskameras gesehen hatte.

Sowohl der Hauptangeklagte als auch sein Mittäter hatten bereits zahlreiche Vorstrafen. Richter Witte verlas sie vor der Urteilsverkündung. Der Mitangeklagte wurde in der Vergangenheit zu mehreren Geldstrafen, unter anderem wegen Diebstahls, und zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der 39-jährige Whisky-Dieb hat bereits vier Jahre wegen räuberischer Erpressung, vier Monate wegen Körperverletzung und elf Monate wegen Diebstahls im Gefängnis gesessen. Aktuell sitzt er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat wegen gewerbsmäßigen Diebstahls ab. Des Weiteren kommen mehrere Urteile wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln dazu.

Staatsanwalt fordert mildes Urteil

Die Straftaten des Angeklagten bereits als Jugendlicher begangen hatte, führte Richter Witte nicht mehr auf. Grund: Das hätte den Rahmen der Verhandlung gesprengt.

Der Staatsanwaltschaft forderte. den schweren räuberischen Diebstahl in Leer und den besonders schweren räuberischen Diebstahl in Rhauderfehn als minderschwer zu erachten, da die Schadenshöhe recht überschaubar war, keiner verletzt worden war, der Angeklagte süchtig war und er ein Teilgeständnis abgegeben hatte. Gegen den 39-Jährigen spreche, dass er vorher schon oft straffällig gewesen sei. Daher forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Mit dem Strafmaß war auch der Anwalt des Angeklagten sowie der Angeklagte selbst einverstanden. „Die Sachen, die ich getan habe, tun mir leid. Ich versuche, mein Leben wieder hinzukriegen und werde die Strafe annehmen. Ich will wegen meiner Kinder Schluss mit diesen Sachen machen, ich habe es ihnen versprochen“, richtete der Angeklagte sein letztes Wort an den Richter.

Mitangeklagter wegen Beihilfe verurteilt

Nicht einverstanden mit dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft war der Anwalt des Mitangeklagten: Er forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. „Es gibt keine Beweise, dass sich mein Mandant der Beihilfe strafbar gemacht hat. Außerdem hat der Angeklagte ihn entlastet, weil er aussagte, dass mein Mandant nichts von seinen Taten gewusst habe“, so der Anwalt. Der Staatsanwalt fand die Aussagen, die den Mitangeklagten als unwissend darstellen sollten, nicht wirklich glaubhaft und schlug deshalb eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen in Höhe von jeweils 15 Euro vor. „Er hat die Taten des Angeklagten billigend in Kauf genommen“, so der Staatsanwalt. Richter Witte schloss sich der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den Mitangeklagten der Beihilfe, aber erhöhte letztendlich die Geldstrafe auf 90 Tagessätze in Höhe von jeweils 15 Euro.

Richter wollte den schweren räuberischen Diebstahl und den besonders schweren räuberischen Diebstahl aber nicht als minderschwere Taten einstufen. Er sagte: „Ich bin überzeugt, dass der Angeklagte die Absicht hatte, sein Diebesgut aus dem Laden in Rhauderfehn zu verteidigen, weil er Beschaffungsnot für seine Drogen hatte. Außerdem bin ich überzeugt, dass es ein Messer und nicht - wie von ihm behauptet -ein Feuerzeug war, mit dem er die Zeugen bedrohte.“

Nachweislich ein Messer mit sich geführt

Auch bei dem schweren räuberischen Diebstahl in Leer habe der Angeklagte nachweislich ein Messer mit sich geführt. Aus Sicht von Richter Witte habe er es bewusst dabei gehabt und nicht einfach in seiner Jacke vergessen, wie der Angeklagte es schilderte. Auch die Aussage des Gutachters Dr. Egbert Held, dass der Saterländer trotz seiner Kokain-Sucht nicht in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war und zu den Zeitpunkten der Diebstähle auch nicht unter Entzugserscheinungen litt, schloss sich Richter Witte an. „Auf einem der Überwachungsvideos ist zu sehen, dass mit ihnen eine Frau in dem Gang ist. Sie tänzeln geschickt um sie herum, drehen sich weg und schon ist die Flasche Whisky in ihrer Jacke verschwunden“, sagte Richter Witte. Außerdem sehe er, dass die Gefahr weiterer Straftaten bestehe.

Der Vorsitzende Richter Witte kam deshalb zu dem Schluss, den 39-jährigen Saterländer zu sechs Jahren Haft und einer Entzugstherapie zu verurteilen. Es sei mittlerweile „in Mode gekommen, dass Angeklagte sagen, sie sind therapiebereit, aber nur zu einer kurzen“, die höchstens bis zu zwei Jahre dauere. Diese Drogentherapie während der Haft hatte der Angeklagte schon mehrmals begonnen und wieder abgebrochen, weshalb sich Richter Witte zu einer Unterbringung und Therapie nach Paragraf 64 des Strafgesetzbuches entschied, damit die Therapie mindestens zwei Jahre dauere. Die Behandlungsdauer kann sich jedoch unter Anrechnung einer parallel verhängten Haftstrafe verlängern.