Von wegen alle zwei Jahre Wie oft wird der Rettungsdienstbedarf in Ostfriesland überprüft?
Nach den Personalengpässen der Corona-Pandemie stellt sich die Frage, ob die Rettungsdienstkapazitäten in Ostfriesland angepasst werden. Aber wie oft wird der Bedarf überhaupt begutachtet?
Ostfriesland - Braucht Ostfriesland mehr Rettungskräfte? Diese Frage stellt sich nach einem Jahr, von dem der Wittmunder Rettungsleitstellen-Chef Tomke F. Albers sagt: „Durch einen monatelangen nervenaufreibenden Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kooperativen Regionalleitstelle Ostfriesland bei zeitgleicher Reduzierung der eigenen Belegschaft durch Corona konnte das Alltagsgeschäft insbesondere im Krankentransport so organisiert werden, dass die Notfallrettung zwar definitiv über Wochen an ihre Grenzen gekommen ist, aber nicht gefährdet war.“ Und: „Leitstelle und Rettungsdienste konnten diese Situation durch das persönliche und vor allen freiwillige zusätzliche Engagement von vielen pflichtbewussten MitarbeiterInnen meistern.“
Laut Albers werden in Ostfriesland „regelmäßig Gutachten erstellt“, um auf Basis aktueller und zurückliegender Daten den Rettungsdienst-Bedarf für die Region festzustellen. Die Träger der Rettungsdienste (Landkreise Aurich, Leer und Wittmund) ließen alle zwei Jahre von Sachverständigen prüfen, ob die Rettungsdienst-Stärke noch zeitgemäß sei. „Da kuckt man schon, dass das passt“, sagte Albers.
Im Kreis Wittmund gab es noch nie ein Rettungsdienst-Gutachten
Unsere Zeitung hat daraufhin bei den Landkreisen Aurich, Leer und Wittmund, die von der Regionalleitstelle Ostfriesland betreut werden, sowie der Stadt Emden angefragt: Wann haben sie ihr letztes Gutachten zum Rettungsdienstbedarf gemacht? Von der Auricher Kreisverwaltung liegt auf die Anfrage vom 30. November noch keine Antwort vor.
Die Wittmunder Kreisverwaltung schrieb: „Für den Rettungsdienstbereich des Landkreises Wittmund gab es bisher noch nicht die Erforderlichkeit ein Gutachten erstellen zu lassen. Bisher wurden die im Bedarfsplan eingetragenen Anforderungen seitens der Kostenträger schlicht mitgetragen.“ Es sei auch nicht geplant, ein Gutachten in Auftrag zu geben.
Die Corona-Pandemie – wie ein Großschadensfall?
Aber: „Es wird aller Wahrscheinlichkeit nach einen Mehrbedarf an Personal geben“, berichtet die Wittmunder Kreisverwaltung – „ob aufgrund des neuen Bedarfsplanes, das kann allerdings derzeit nicht gesagt werden“. Voraussichtlich jedoch aufgrund einer Arbeitszeitreduzierung von 48 auf 45 Stunden bei den Rettungskräften.
Die Verwaltung erläutert: „Grundsätzlich sind Ausnahmesituationen wie die jetzige Pandemie nur sehr bedingt planbar und werden insofern von den Kostenträgern auch nicht refinanziert.“ Vergleichbar mit der Pandemie sei jedoch ein Großschadensfall: „Hierauf ist der Rettungsdienst vorbereitet und er hält auch entsprechende weitere Einsatzfahrzeuge vor, die im Fall der Fälle durch ehrenamtliche Mitarbeiter zum Beispiel des DRK oder von den Johannitern besetzt werden können. So wurde während der Pandemie auch schon verfahren.“
Kreis Leer: Keine Gutachten im Zwei-Jahres-Rhythmus
Laut Leitstellen-Chef Albers gab es seit dem Frühjahr allerdings Situationen, in denen es so viele Krankmeldungen gab, dass sie trotz Springerkapazitäten nicht mehr kompensierbar gewesen seien. „Auch die Reserven in der Fahrzeug-Vorhalteplanung“ seien „bis zu den Grenzwerten“ abgeschmolzen.
Auch im Landkreis Leer gibt es keine Rettungsdienst-Gutachten im Zwei-Jahres-Rhythmus, wie die Antwort der Kreisverwaltung offenbart: „Die jüngste Rettungsdienstbedarfsplanung ist von 2017. Auf Basis des zugrundeliegenden Gutachtens wurde die Zahl der Rettungsfahrzeuge angepasst, außerdem erfolgte 2018 eine Erweiterung der Vorhaltezeiten für die Wachen in Leer, Rhauderfehn und Hesel.“
Wann ist das nächste Gutachten im Kreis Leer geplant?
Die Frage, wann das nächste Gutachten zur Rettungsdienstversorgung geplant sei, beantwortet die Leeraner Kreisverwaltung wie folgt: „Die Frage ist bei den jährlichen Verhandlungen mit den Kostenträgern bereits angesprochen worden, einen Zeitplan gibt es noch nicht. Die Kostenträger haben aufgrund des gestiegenen Einsatzaufkommens weitere Informationen angefordert.“
Die Kostenträger sind allerdings nicht die Gutachter. Kostenträger sind die Krankenkassen und wenn mit ihnen über die Kostenübernahme verhandelt wird, könnte – soweit vorhanden – mit Gutachter-Ergebnissen argumentiert werden. Die Kostenverhandlungen für das Jahr 2023 sind laut Kreisverwaltung Leer im November gelaufen. Demnach ohne ein Gutachten mit Erkenntnissen aus der Corona-Pandemie.
Stadt Emden äußert sich nicht zu Kapazitätsvorstellungen
Die Stadt Emden, die eine eigene Rettungsleitstelle unterhält, arbeitete bisher mit einem Rettungsdienstbedarfsplan aus dem Jahr 2016. Auch hier kann von einer Begutachtung im Zwei-Jahres-Rhythmus also keine Rede sein. „Der Bedarfsplan ist von den Rettungsdienstträgern regelmäßig zu überprüfen“, schrieb die Stadtverwaltung am 14. Oktober. „Diese Überprüfung findet in Emden zur Zeit statt.“ Auf diese Antworten hat die Stadtverwaltung am 5. Dezember noch einmal verwiesen.
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Sie rechnet „voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres“ mit den nächsten Kostenverhandlungen mit den Krankenkassen. Auf die Frage, ob die Stadtverwaltung nach den Pandemie-Erfahrungen einen Ausbau der Kapazitäten anstrebt, bezieht sie nicht Stellung: „Über den Bedarfsplan muss zunächst Einvernehmen mit den Kostenträgern hergestellt werden. Wenn dies erfolgt ist, werden wir den neuen Bedarf veröffentlichen.“