Hamburg Was uns ein Jahr Ampel gebracht hat – und worauf wir immer noch warten
Wie wichtig sind unserer Regierung junge Menschen? Wir haben uns angesehen, was die Ampel für Azubis, Studis und junge Familien getan hat und wo noch Nachholbedarf besteht.
In diesem Artikel erfährst Du:
FDP oder Grüne: Jeder zweite Erstwähler entschied sich bei der Bundestagswahl 2021 für eine dieser beiden Parteien. Sie hofften auf mehr Fortschritt, mehr Gerechtigkeit und eine sichere Zukunft für die Welt und sich selbst.
Die Grafik zeigt, wie Erstwähler abgestimmt haben:
Eine Koalition dieser Parteien mit der SPD als drittbeliebtester Partei bei jungen Menschen schien als Garant für eine Politik, die junge Menschen stärker in den Fokus nimmt und sie unterstützt. Was ist daraus geworden? Ein Überblick, was die Ampel für Azubis, Studis und junge Familien umgesetzt hat – und was nicht.
250 Euro pro Kind pro Monat: Der Bundestag hat im November eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung für Familien beschlossen. Bislang waren die Beiträge gestaffelt: Für das erste und zweite Kind gab es jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro im Monat und ab dem vierten 250 Euro.
Ob Dir Deine Eltern Dein Kindergeld überweisen müssen, wenn Du ausziehst für eine Ausbildung oder ein Studium, erfährst Du in diesem Artikel.
Anfang November hat der Bundestag auf Empfehlung des Europaparlaments das Wahlalter für die Europawahl auf 16 Jahre herabgesenkt. Die Parteien der Ampel-Regierung würden das Wahlalter auch für die Bundestagswahl gerne absenken. Dafür müsste aber das Grundgesetz geändert werden, was nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich ist. Da CDU und CSU gegen die Herabsetzung des Wahlalters sind, wird auf Bundesebene leider erstmal nichts passieren.
Auf kommunaler und Landesebene dürfen ältere Jugendliche bereits seit einigen Jahren in Deutschland mitbestimmen, wie diese Karte zeigt:
Der Flickenteppich Wahlalter wird dadurch immer verwirrender: Ein 16-Jähriger darf bei der Europawahl 2024 abstimmen, ein Jahr später mit 17 aber nicht bei der Bundestagswahl 2025.
Mehr finanzielle Unterstützung für Studierende: Bereits in diesem Wintersemester profitieren Studis von der Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.
Wie sich die Zahl der Empfänger verändert hat, zeigt diese Grafik:
Konkret wurden folgende Änderungen beschlossen:
Der durchschnittliche Förderbetrag lag 2021 bei 562 Euro im Monat, das waren 6 Euro mehr als im Vorjahr. Studierende erhielten im Schnitt 579 Euro (plus 5 Euro), Schülerinnen und Schüler 504 Euro (plus 1 Euro).
Wie sich die Förderung entwickelt hat, zeigt diese Grafik:
Kulturstaatsministerin Claudia Roth plant, einen Kulturpass für junge Erwachsene in Deutschland einzuführen. Nach dem Vorbild Frankreichs sollen 18-Jährige ein Guthaben von 200 Euro von der Bundesregierung bekommen, um sich damit einen Besuch im Museum, ein Ticket fürs Konzert oder fürs Kino zu kaufen. Auch Platten- und Bücherkäufe sind mit dem Guthaben möglich.
Das Guthaben soll innerhalb von zwei Jahren über eine digitale Plattform einlösbar sein, die als App und Website verfügbar sein soll, wie der Website der Bundesregierung zu entnehmen ist. Dort sollen sich Kulturbetriebe wie Konzertlocations, Theater, Kinos und Museen ebenso registrieren können wie Buch- und Plattenhändler.
Es gibt aber einen Haken: Das Guthaben kann nicht überall eingelöst werden.
Der Kulturpass soll ab dem zweiten Quartal 2023 an den Start gehen. Bei erfolgreichem Verlauf kann das Programm in einem zweiten Schritt für Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren geöffnet werden.
Wer arbeitet, hat die einmalige Energiepauschale von 300 Euro brutto bereits im September erhalten. Studis ohne Nebenjob gingen dagegen bislang leer aus. Sie sollten dafür mit einer Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro bedacht werden. Sie war Teil des bereits Anfang September von der Ampel vereinbarten dritten Entlastungspakets zur Abfederung der stark gestiegenen Energiepreise. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat angekündigt, die Auszahlungen sollten „gleich zu Beginn des nächsten Jahres beginnen können, also noch im Winter“.
Doch danach sieht es nicht aus. In einem Brief an die Bundesbildungsministerin kritisieren die Kultusminister der Länder einen „gut gemeinten, aber nicht hinreichend vorbereiteten“ Gesetzentwurf, mit dessen Umsetzung sie nun konfrontiert seien. Über eine noch einzurichtende Plattform im Netz soll die Hilfszahlung beantragt werden können. Doch beim Aufbau dieser Plattform und dem geplanten Antragsverfahren sind wesentliche Fragen weiter ungeklärt.
Wegen der stark gestiegenen Energiepreise gab es für Azubis und Studis einen Heizkostenzuschuss – leider aber nur für jene, die BAföG beziehungsweise Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten. 230 Euro gab es jeweils – wer keine Unterstützung bekam, ging leer aus.
Als die Ampel-Regierung Ende 2021 den Koalitionsvertrag vorstellte, blickten alle gespannt auf ein Thema – die Drogenpolitik. In einem knappen Absatz kündigten SPD, Grüne und FDP an, Cannabis zu legalisieren. Inzwischen sind Eckpunkte der Cannabis-Legalisierung bekannt geworden, ein Gesetzesvorschlag steht noch aus.
Noch immer ist unklar, ob die Cannabis-Legalisierung gegen geltende EU-Verträge verstoßen könnte. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags verweist auf den sogenannten EU-Rahmenbeschluss von 2004, der vorschreibe, dass jeder Mitgliedsstaat unter anderem das Herstellen, Anbieten, Verkaufen, Liefern sowie Ein- und Ausführen von Drogen unter Strafe stellen müsse – wenn diese vorsätzlichen Handlungen ohne entsprechende Berechtigung vorgenommen wurden. Zudem müsse das vorsätzliche, unberechtigte Anbauen unter anderem der Cannabispflanze unter Strafe gestellt werden. Gleiches gelte für den Besitz oder den Kauf von Drogen.
(mit Material der dpa)