Berlin Blockaden der „Letzten Generation“: Welche Rechte haben Autofahrer?
Mit Sitzblockaden greifen Mitglieder der „Letzten Generation“ immer wieder in den Straßenverkehr ein. Nicht selten schleifen wütende Autofahrer die Aktivisten von der Fahrbahn. Aber ist das eigentlich erlaubt?
Regelmäßig kleben sich Mitglieder der „Letzten Generation“ auf den Straßen fest oder versuchen mithilfe von Sitzblockaden, den Verkehr zum Stehen zu bringen. Ihr Ziel: auf den Klimawandel und die in ihren Augen verpfuschte Klimapolitik aufmerksam machen.
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Doch immer wieder kursieren Videos im Internet, die zeigen, wie wütende Autofahrer versuchen, die Aktivisten von der Straße zu schleppen – teilweise auch unter Einsatz von Gewalt. Ist dieses Handeln aus juristischer Perspektive rechtmäßig?
Dazu muss zunächst geklärt werden, ob die Straßenblockaden der „Letzten Generation“ überhaupt ein rechtswidriger Angriff sind. Denn viele Autofahrer, die die Aktivisten von den Straßen zerren, dürften sich auf Paragraph 32 Absatz 2 des Strafgesetzbuches berufen: Notwehr. Diese ist laut Gesetz erforderlich, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Trifft dies bei den Sitzblockaden der „Letzten Generation“ zu? Geht es nach Michael Kubiciel, Professor für Strafrecht an der Universität Augsburg, hängt es letztendlich vom Einzelfall ab, ob eine Notwehr-Aktion gerechtfertigt ist oder nicht. „Jemanden von der Straße zu zerren, kann durchaus eine Nötigung oder sogar eine Körperverletzung sein“, so Kubiciel gegenüber den „Tagesspiegel“.
Das Problem sei, dass die Freiheitsrechte der Autofahrer mit dem Versammlungsrecht der „Letzten Generation“ kollidierten, erklärt der Jurist. „Die Blockade fällt in den Schutzbereich des Artikel 8 des Grundgesetzes, die Versammlungsfreiheit.“ Bei der Abwägung der beiden Grundrechte will sich Kubiciel nicht festlegen. Allerdings: „Ich würde davon abraten, sogenannte Klimakleber von der Straße zu zerren und diese zu verletzen. Dass eine solche Straftat durch Notwehr gerechtfertigt ist, ist keineswegs sicher.“
Anders sieht das der Strafrechtler Eric Hilgendorf. Geht es nach ihm, dürfen Autofahrer, die wegen einer unangemeldeten Aktion der Klimaaktivisten im Stau stehen, die Verursacher von der Straße zerren – auch wenn dies zu Verletzungen an der Hand führt. Der Autofahrer befinde sich in einer Notwehrsituation, es liege ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf dessen Fortbewegungs- und Handlungsfreiheit vor, so Hilgendorf gegenüber dem Bayerischen Rundfunk.
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„Es gilt hier grundsätzlich dasselbe, wie in dem Fall, in dem eine Frau nachts am Weitergehen gehindert wird: Sie darf Pfefferspray einsetzen, auch wenn dadurch die Augen des Angreifers verletzt werden könnten“, so Hilgendorf.
Dagegen sind aus der Politik kritische Stimmen zu einem solchen Vergehen zu hören. Für die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sonja Eichwede, ist die Notwehr durch Einzelpersonen zur Beseitigung von Straßenblockaden rechtlich ausgeschlossen. Vielmehr setzt sie auf die Polizei als handelnde Instanz. „Die Ordnungsbehörden können best- und schnellstmöglich Straßenblockaden beseitigen. Deswegen sind sie einzuschalten,“ so Eichwede gegenüber dem „Tagesspiegel“.
Zwar dürften sich Einzelpersonen grundsätzlich gegen rechtswidrige Angriffe auf ihre Bewegungsfreiheit im Rahmen der Notwehr wehren. „Zur Abwehr des Angriffs ungeeignete oder nicht erforderliche Maßnahmen sowie Maßnahmen aus Wut oder Empörung sind jedoch keinesfalls zulässig“, sagte Eichwede.