Berlin Die Hürden der Einbürgerung: Würden Sie den Test schaffen?
Wie viele Mitgliedsstaaten hat die EU aktuell? Welche Gedenktag wird am 27. Januar begangen? Und wer wählt eigentlich die Minister? Diese und weitere Fragen müssen Ausländer für die Einbürgerung in Deutschland richtig beantworten. Und das ist nur der letzte Schritt.
Aktuell diskutiert die Bundesregierung über geringere Hürden bei der Einbürgerung von Ausländern. Das passt nicht jedem. Vor allem aus der Union kommt Gegenwind, sie redet von „verramschen“ des deutschen Passes. Innenministerin Nancy Faeser schlägt unter anderem vor, die nötige Aufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre zu verkürzen.
Leichter wird die Einbürgerung damit aber nicht. Aktuell müssen Anwärterinnen und Anwärter auf die deutsche Staatsangehörigkeit nicht nur einen Sprachtest bestehen, sondern auch mindestens 17 von 33 Fragen des Einbürgerungstests richtig beantworten – innerhalb von 60 Minuten. Dabei stehen jeweils vier Antwortmöglichkeiten zur Auswahl.
Auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann man auf den Fragenkatalog zugreifen, um sich auf den Test vorzubereiten. Insgesamt besteht er aus 310 Fragen, von denen sich zehn speziell auf das Bundesland beziehen, in dem man gemeldet ist.
Ob man das selbst als gebürtiger Deutscher oder Deutsche schafft? Das Wissen, das man dafür abrufen muss, ist jedenfalls nicht ohne. Auf der Webseite der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung heißt es, dass man „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ haben muss.
Manche Fragen dürften noch einfach sein: In was ist die Bundesrepublik Deutschland heute gegliedert? In vier Besatzungszonen, einen Ost- und einen Weststaat, 16 Kantone oder Bund, Länder und Kommunen? Aber hätten Sie gewusst, dass die EU derzeit nicht 21, nicht 23, auch nicht 25, sondern 27 Mitgliedsstaaten hat?
Und an was wird am 27. Januar in Deutschland gedacht? Richtig, es sind die Opfer des Nationalsozialismus. Noch etwas kniffliger wird es bei dieser Frage: Wer ernennt in Deutschland die Minister/Ministerinnen der Bundesregierung? Die Antwortmöglichkeiten: Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, der Bundespräsident, der Bundesratspräsident oder der Bundestagspräsident? Kleiner Tipp: Es ist der Bundespräsident.
Wissen Sie eigentlich, wer die deutsche Nationalhymne geschrieben hat und was ein Schöffe beziehungsweise eine Schöffin macht? Die erste Antwort ist Heinrich Hoffmann von Fallersleben. Die zweite: Ein Schöffe entscheidet mit Richtern über Schuld und Strafe. Werden können das übrigens alle Leute mit deutscher Staatsangehörigkeit, die älter als 24 und jünger als 70 Jahre sind. Auch diese Frage gehört zum Einbürgerungstest.
Wer seinen Schulabschluss in Deutschland gemacht hat, braucht nicht mehr zum Test. Ansonsten gilt, dass man mindestens acht Jahre hierzulande gelebt haben muss, bei erfolgreicher Absolvierung eines Integrationskurses kann man auf sieben Jahre verkürzen. Bei besonderer Integrationsleistung, wie einer langen ehrenamtlichen Tätigkeit oder besonders guten Deutschkenntnissen, reichen auch sechs Jahre. Zudem muss man ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben oder einen Aufenthaltstitel für ausländische Akademiker, die sogenannte „Blaue Karte EU“.
Umsonst ist die Einbürgerung auch nicht. Erwachsene müssen 255 Euro dafür zahlen. Bei Kindern fallen 51 Euro an, aber nur, wenn sie mit ihren Eltern eingebürgert werden. Ansonsten kostet es ebenfalls 255 Euro.
Die Erfolgsquote des Einbürgerungstests liegt übrigens laut Integrationsbeauftragter seit Jahren bundesweit zwischen 98,2 und 98,8 Prozent.