Berlin  Mindestlohn oder Bürgergeld: Wovon bleibt mehr zum Leben?

Lucie Wittenberg
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Von Lucie Wittenberg
| 25.11.2022 11:53 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Haben Beschäftigte mehr Geld im Portemonnaie als Bürgergeldbezieher? Foto: dpa/Monika Skolimowska
Haben Beschäftigte mehr Geld im Portemonnaie als Bürgergeldbezieher? Foto: dpa/Monika Skolimowska
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Seit das Bürgergeld auf dem Tisch ist, stellen sich viele die zynische Frage: Lohnt sich das Arbeiten noch? Eine Beispielrechnung gibt die Antwort.

Das Bürgergeld kommt. Im kommenden Jahr soll es Hartz-IV ablösen. Seitdem kommt immer wieder die Frage auf: Lohnt sich mit all den Zuschüssen, die Bürgergeldbezieher bekommen können, ein richtiger Job noch?

Die Antwort ist: Ja. Denn mit dem neu eingeführten Mindestlohn haben die meisten Beschäftigten mehr Geld in der Tasche als Menschen, die von Bürgergeld abhängig sind. Der Unterschied ist noch größer, wenn ein Arbeitnehmer zusätzliche Leistungen wie beispielsweise Wohngeld in Anspruch nimmt.

Eine Beispielrechnung: Geht ein Beschäftigter 38 Stunden die Wochen arbeiten und bekommt dafür 12 Euro Mindestlohn die Stunde, kommt er auf ein Gehalt von 1527 Euro Netto. So berechnet es der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) für das kommende Jahr. Mit so einem Einkommen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf das erweiterte Wohngeld, was noch einmal 56 Euro mehr im Monat sind. Insgesamt hat er dann 1583 Euro zur Verfügung. Die Ampelkoalition will das Wohngeld reformieren, damit künftig insgesamt zwei Millionen Menschen wohngeldberechtigt sind.

Im Gegensatz dazu ein Empfänger vom neuen Bürgergeld: Er erhält 502 Euro im Monat. Das Jobcenter übernimmt die Miete bis etwa 411 Euro. Das sind insgesamt 913 Euro. Wichtig ist dabei im Hinterkopf zu halten, dass Mietkosten, die über den gezahlten Beitrag des Jobcenters hinaus gehen, von den Bürgergeldbeziehern selbst aufgebracht werden müssen. Auch schrumpft die Inflation den Betrag zusätzlich. Der reale Beitragssatz könnte am Ende für einen Bürgergeldbezieher also weniger als 913 Euro sein.

Wie sieht die Lage in einem Vier-Personen-Haushalt aus? In einer Familie, in der ein Erwachsener 38 Stunden die Woche arbeitet und den Mindestlohn bekommt, bekommt 1578 Euro Netto im Monat. Zusammen mit dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag kommt die Familie auf 2578 Euro. Somit steht der Familie Wohngeld zu, was das Einkommen nochmal um 628 Euro auf 3206 Euro steigert.

Bei der Familie mit Bürgergeldbezug sieht es anders aus. Das Jobcenter übernimmt für die vierköpfige Familie eine Warmmiete von 770 Euro, der Regelsatz liegt bei 1598 Euro. Mit der von der Ampel geplanten Anpassungen bei Wohngeld, Steuern, Kindergeld und -zuschlag kommt die Familie am Ende auf 2368 Euro.

Einen weiteren Unterschied könnten die Energiekosten machen. Diese werden wie die Mietkosten vom Jobcenter nur in „angemessener Höhe“ übernommen. Dafür gibt es eine Pauschale im künftigen Regelsatz. Zwar zahlen Beschäftigte die Kostensteigerungen im Gegensatz dazu komplett selbst, sie profitieren aber auch von den künftigen Entlastungen durch die Strom- und Gaspreisbremse. Bevor sie in Kraft tritt, übernimmt der Staat zusätzlich den Gasabschlag für den Dezember.

Vereinzelt kann es dabei natürlich dazu kommen, dass ein Arbeitnehmer weniger Geld am Ende des Monats hat als ein Bürgergeldbezieher. Das ist aber eher unwahrscheinlich - vor allem mit den geplanten Zusatzleistungen, wie dem Wohngeld.

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