Neue Rechtsform der Stadtwerke Leer  Zufallsfund macht monatelange Vorbereitungen hinfällig

Katja Mielcarek
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Von Katja Mielcarek
| 25.11.2022 17:27 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Können jetzt doch selbstständig bleiben: Die Leeraner Stadtwerke werden nicht zum Eigenbetrieb der Stadt. Foto: Wolters/Archiv
Können jetzt doch selbstständig bleiben: Die Leeraner Stadtwerke werden nicht zum Eigenbetrieb der Stadt. Foto: Wolters/Archiv
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Weil zusätzliche Kosten drohen, arbeitet die Leeraner Stadtverwaltung seit einem Jahr mit Hochdruck daran, die Stadtwerke zum Eigenbetrieb zu machen. Unnötig, wie man seit April hätte wissen können.

Leer - In Zeiten von Internet, E-Mail und Chat-Programmen sollte man davon ausgehen, dass sich wichtige Informationen schnell verbreiten. Dass das längst nicht immer so läuft, musste die Leeraner Stadtverwaltung jüngst erfahren. Die setzt seit etwa einem Jahr Himmel und Hölle in Bewegung, um bis zum Jahresende aus den bisher selbstständigen Stadtwerken einen Eigenbetrieb der Stadt zu machen und so zusätzliche Steuerausgaben von rund einer halben Million Euro zu vermeiden. Offenbar hätte man sich den nicht unerheblichen Aufwand sparen können.

Ab 2023 soll ein neues Umsatzsteuergesetz in Kraft treten, weil die Europäische Union (EU) das fordert. Danach müsste die Stadt für alle Leistungen, die sie von den selbstständigen Stadtwerken – das sind vor allem Leistungen des Baubetriebshofs – in Anspruch nimmt und die auch von anderen Firmen auf dem freien Markt angeboten werden, Umsatzsteuer zahlen. So war jedenfalls die Überzeugung bis vor wenigen Tagen.

Im Süden wusste man vor einem halben Jahr schon Bescheid

Bis die Leeraner Stadtverwaltung auf ein Rundschreiben aus dem Land Rheinland-Pfalz gestoßen ist – aus reinem Zufall, wie Erster Stadtrat Detlef Holz betont. In Deutschlands Süd-Westen hatte man offenbar schon im April dieses Jahres festgestellt, dass für die Leistungen der Baubetriebshöfe, auch wenn sie wie im Falle von Leer an die Stadtwerke ausgelagert wurden, auch in Zukunft keine Umsatzsteuer anfällt.

„Wir haben daraufhin sofort beim Niedersächsischen Städtetag und bei Wirtschaftsprüfern nachgefragt. Da war das noch nicht bekannt“, erzählt Holz. Daraufhin habe ein lebhaftes „Pingpong zwischen Finanz- und Innenministerium“ eingesetzt, bis am 18. November die offizielle Bestätigung aus dem niedersächsischen Finanzministerium gekommen sei. Arbeiten des Bauhofs bleiben auch in Zukunft für die Stadt steuerfrei, die Stadtwerke können – und werden – weiterhin als Anstalt des öffentlichen Rechts (AÖR) selbstständig bleiben.

Wie die EU reagieren wird, ist ungewiss

Im Leeraner Rathaus ist man einigermaßen entgeistert, dass eine solch zentrale Information über Monate nicht offiziell kommuniziert wurde. „Dass man das durch Zufall entdecken muss, ist schon irre“, sagt Holz. Ob die EU die deutsche Rechtsauffassung teilen wird, sei übrigens nicht ausgemacht, sagt Timo Kramer, Vorstand der Stadtwerke. Womöglich sei man in fünf, zehn oder 15 Jahren wieder mit dem gleichen Problem konfrontiert. „Dann sind wir aber gut vorbereitet, schließlich haben wir den Schrank jetzt voller Akten zu dem Thema“, sagt Holz.

Den Leeranern kann das Hick-Hack übrigens relativ egal sein. Für sie hätte sich nichts geändert, auch wenn die Stadtwerke zum Eigenbetrieb der Stadt geworden wäre, beteuert Bürgermeister Claus-Peter Horst, den die Angelegenheit fassungslos macht: „Da kippt man erst mal vom Stuhl.“

Noch mehr Akten, die im Schrank warten müssen

Er hat noch eine weitere Posse zu diesem Thema zu erzählen: Das veränderte Umsatzsteuergesetz betrifft nicht nur die Arbeiten des Bauhofs, sondern beispielsweise auch das Erheben von Parkgebühren. Für die muss die Stadt in Zukunft nämlich – anders als derzeit – Umsatzsteuern zahlen. Das gleiche gilt für unzählige andere Kleinigkeiten. Auch diese Umstellung bedeute einen gehörigen Aufwand. Die Ansage aus Berlin sei jedoch ganz unmissverständlich gewesen: Es werde keinen Aufschub geben, ab Januar müsse alles laufen.

„Wir waren auch so weit“, so Horst. Vor einer knappen Woche kam dann aber die Information des Deutschen Städtetages: Es werde wohl doch einen Aufschub von zwei Jahren geben. Die offizielle Entscheidung werde Mitte Dezember fallen – zwei Wochen bevor das neue Gesetz in Kraft treten sollte. „Wir werden den Aufschub trotzdem in Anspruch nehmen“, sagt Holz – und noch ein paar Akten mehr im Schrank aufheben.

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