Prozess vor Amtsgericht  Saterländer kommen in Drogen-Prozess glimpflich davon

Franz-Josef Höffmann
|
Von Franz-Josef Höffmann
| 15.11.2022 08:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Vor dem Amtsgericht in Cloppenburg mussten sich zwei Saterländer verantworten. Foto: Archiv
Vor dem Amtsgericht in Cloppenburg mussten sich zwei Saterländer verantworten. Foto: Archiv
Artikel teilen:

Zwei 29 und 30 Jahre alte Männer mussten sich wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens verantworten. In Gefängnis müssen sie am Ende nicht.

Saterland/Cloppenburg - Glimpflich davongekommen sind zwei 30 und 29 Jahre alte Männer aus dem Saterland, die sich vor dem Cloppenburger Amtsgericht wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Rauschgift in nicht geringer Menge und wegen Geldfälschung verantworten mussten. Am Ende der Beweisaufnahme wurde der ältere Angeklagte nur wegen Drogenbesitzes zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, der jüngere Angeklagte sogar freigesprochen. Im Zuge von Ermittlungen gegen eine größere Drogenbande waren auch die beiden Angeklagten ins Visier der Polizei geraten. Bei dem 30-Jährigen fand dann eine Hausdurchsuchung statt. Dabei wurden Drogen gefunden: 150 Gramm Marihuana in einer Plastiktüte und zehn Gramm Marihuana in einer Kommode. Dass der 30-Jährige mit dem Rauschgift Handel getrieben haben könnte, wie ursprünglich angeklagt, ließ sich aber nicht feststellen.

Die Drogen seien für den Eigenbedarf bestimmt gewesen, so der 30-Jährige im Verfahren. Das war ihm auch nicht zu widerlegen gewesen. Nichts wies auf ein Handeltreiben hin: Kein Verpackungsmaterial, keine Feinwaage oder andere Utensilien, die man für ein Handeltreiben benötigt. Und weil der Angeklagte nicht vorbestraft ist, wurde er nur wegen Drogenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Keine Drogen, aber Falschgeld gefunden

Dem Mitangeklagten war vorgeworfen worden, für die größere Drogenbande eine Drogen-Beschaffungsfahrt nach Bremen durchgeführt zu haben. Es sollten größere Mengen Rauschgift besorgt werden. Weil die Polizei die Bande bereits observierte, war es nicht mehr zu der Beschaffungsfahrt gekommen. Das Auto, das der 29-Jährige fuhr, wurde dann kontrolliert. Zwar wurden keine Drogen gefunden, dafür aber Falschgeld (13 falsche 50-Euro-Scheine).

Der 29-Jährige konnte im Verfahren aber glaubhaft versichern, weder von dem Falschgeld noch von einer Beschaffungsfahrt etwas gewusst zu haben. Er sei lediglich gefragt worden, ob er eine Fahrt nach Bremen unternehmen könne. Die anderen hätten keinen Führerschein gehabt. Er habe sich bei der Fahrt nach Bremen nichts gedacht. Gegenteiliges konnte dann nicht festgestellt werden, sodass der 29-Jährige freigesprochen wurde.

Ähnliche Artikel