Bergeweise Eicheln und Kastanien  Herbstlaub kann Tausende kosten

Vera Vogt
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Von Vera Vogt
| 09.11.2022 12:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Wenn es so auf dem Gehweg aussieht, sollte man aktiv werden. Symbolfoto: Ortgies
Wenn es so auf dem Gehweg aussieht, sollte man aktiv werden. Symbolfoto: Ortgies
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Laub und Regen ergeben eine Rutschpartie, Eichelberge sind ebenso wackeliger Untergrund. Wer muss fegen und wer haftet, wenn die Blätter jemanden stürzen lassen?

Rheiderland - Es leuchtet in wunderschönen Farben, es kann aber auch nervig sein: Herbstlaub. Besonders auf dem Gehweg kann es die gemütliche Herbstlaune verderben. In diesem Jahr kommen noch bergeweise Eicheln hinzu, die eine Sturzgefahr bergen. Ähnlich wie bei Eis und Schnee müssen sich Anwohner um das Räumen kümmern.

Was und warum

Darum geht es: Mit dem Herbst kommt das Laub und in diesem Jahr kommen auch jede Menge Eicheln und Kastanien. Wer haftet, wenn jemand stürzt, ist geregelt.

Vor allem interessant für: diejenigen, die einen Gehweg vor dem Haus oder der Wohnung sauber halten müssen

Deshalb berichten wir: Wer sich nicht kümmert, kann haftbar gemacht werden.

Die Autorin erreichen Sie unter: v.vogt@zgo.de

Was ist mit den Eichen los?

In diesem Jahr türmen sich neben Laub oft auch Eicheln, Kastanien und Bucheckern. „Das liegt daran, dass wir ein sogenanntes Mastjahr haben“, erklärt Jan Fuchs, Leiter der Nabu-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland. Es komme alle paar Jahre vor, dass verschiedene Baumarten, besonders viele Früchte trügen. „Eicheln sind bekannter und fallen deshalb wohl mehr auf, aber auch Bucheckern gibt es enorm viele in diesem Jahr“, so Fuchs. Der Begriff Mastjahr komme daher, dass die Bauern früher ihre Schweine in den Wald trieben, damit sie dort Eicheln futtern konnten, in Mastjahren wurden sie besonders dick und rund. Warum genau in manchen Jahren besonders viele Früchte wachsen, lasse sich nicht sagen, so Fuchs. Fest steht: Ob Laub oder Nuss – man muss die Stolperfallen vom Gehweg nehmen.

Wer muss fegen?

Grundsätzlich kümmern sich Stadtverwaltungen und Gemeinden darum, dass sich jeder sicher auf Straßen und Gehwegen bewegen kann. Per Satzung übertragen sie die Pflicht, Laub und Dreck zu entfernen, auf Grundstückseigentümer – genauer gesagt, über die Straßenreinigungssatzung. Eigentümer müssen auch dann zum Rechen greifen, wenn die Bäume der Kommune gehören oder sie nicht auf dem eigenen Grundstück stehen. Dabei kann jede Kommune die Einzelheiten dazu, wann zum Beispiel der Gehweg sauber sein muss, in dieser Satzung festlegen.

In den Rheiderland-Kommunen ist zum Beispiel Folgendes festgelegt: Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat und Bewuchs wie Gras und Unkraut. Ran müssen diejenigen, die innerhalb geschlossener Ortschaften an Straßen, Wegen oder Plätzen wohnen. Weener, Bunde und Jemgum haben ihre Verordnungen alle online gestellt. Zu reinigen sind die Gehwege, Parkbuchten und Co. – aber die Reinigungspflicht erstreckt sich in Weener und Bunde auch noch bis zur Fahrbahnmitte, in Jemgum ist das nur in verkehrsberuhigten Bereichen so.

Was gilt für Mieter?

Hauseigentümer geben die Räumpflicht häufig an die Mieter weiter. „Darüber muss man einen Mieter aber informieren und es muss ausdrücklich im Mietvertrag stehen“, sagt Signe Foetzki, Sprecherin der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse. Dennoch bleibe der Eigentümer in der Pflicht, den „Herbstputz“ auf dem Bürgersteig zu kontrollieren.

Wie oft muss ich fegen?

Ob Eigentümer oder Mieter: „Es ist nicht zumutbar, jedes Blatt vom Gehweg zu fegen“, sagt Foetzki. Eine klare Richtlinie, wann man den Besen schwingen muss, gebe es nicht. „Es ist an dieser Stelle auch der gesunde Menschenverstand gefragt“, sagt sie. Ist absehbar, dass sich ein Schmierfilm aus feuchtem Laub gebildet hat oder türmen sich Laubberge auf, sollte man räumen.

Wer haftet, wenn jemand stürzt?

Nicht jeder Unfall auf laubbedecktem Boden zieht automatisch Schadenersatzansprüche nach sich. „Im Streitfall prüfen Richter, ob der Fußgänger den Unfall nicht durch allzu sorgloses Verhalten mitverschuldet hat. Wenn es regnet und Laub liegt, muss man eben bitte vorsichtig sein“, sagt Foetzki. Wenn Schadensersatz geleistet werden muss, trete bei Eigentümern eines Mehrfamilienhauses in der Regel die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ein. Bei Mietern und Besitzern von selbst genutzten Eigenheimen ist die Haftpflichtversicherung zuständig.

Wohin mit dem ganzen Laub?

„Wie in den vergangenen Jahren bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Leer in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden große Laubsäcke an“, heißt es auf der Internetseite des Kreises.

Der Verkauf der Laubsäcke läuft von Anfang September bis Ende Dezember. In den Bürgerbüros der Rheiderland-Kommunen gibt es die 80-Liter-Säcke für Laub für einen Euro pro Stück. Die Kommunen beteiligen sich mit je einem Euro. Die Stadt Leer verkauft die Laubsäcke für zwei Euro pro Stück. „Die gefüllten Laubsäcke stellen Sie bitte am Tag der Hausmüllabfuhr mit den übrigen Abfallsäcken an die Straße“, schreibt der Kreis. Die Säcke seien ausschließlich für Laub vorgesehen und dürften nicht schwerer als 15 Kilogramm sein.

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