Osnabrück  Gutachter kritisieren Bistum Osnabrück im Fall Hermann H.: „Verschleierungsabsichten ersichtlich”

Stefanie Witte
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Von Stefanie Witte
| 08.11.2022 16:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vor allem aus Merzen hatten sich viele Betroffene gemeldet. Foto: David Ebener
Vor allem aus Merzen hatten sich viele Betroffene gemeldet. Foto: David Ebener
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Hat das Bistum Osnabrück im Fall Hermann H. vertuscht oder nicht? Das Gutachten der Uni Osnabrück fasst das Vorgehen der Bistumsleitung zusammen und kommt zu klaren Schlüssen.

Hermann H. steht stellvertretend für einen der größten Missbrauchsfälle im Bistum Osnabrück. Der katholische Priester hatte über Jahrzehnte Jungen sexualisierte Gewalt angetan. Das Bistum hatte spätestens seit den 90er Jahren davon Kenntnis, ließ den Geistlichen aber im Dienst. In einem Gutachten der Universität Osnabrück haben Forscher zum Fall H., der dort unter den Initialen E.S. behandelt wird, zusammengetragen, was die Bistumsakten dazu hergeben. Darin enthalten: neue Informationen und klare Bewertungen. Ein Überblick über den Umgang mit dem Fall im Bistum.

Im Gutachten der Uni heißt es, dass das Bistum im Sommer 1995, also kurz vor dem Amtsantritt des jetzigen Bischofs Franz-Josef Bodes, offenbar von einer Strafanzeige gegen H. erfuhr. Als der Priester damit konfrontiert und gefragt wird, ob “es etwas gegeben habe, das den Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs von Kindern grundsätzlich rechtfertigen könne”, habe er mit “Ja” geantwortet. Das Bistum reagiert darauf nicht etwa, indem es sich den möglichen Opfern zuwendet, stattdessen bittet ein Weihbischof H., ein Ruhestandsgesuch einzureichen. Der Pfarrer lehnt ab und bleibt in Amt und Würden.

Erst 1997 kümmert sich die Bistumsleitung laut Aktenlage wieder um den Fall. Der damals neue Generalvikar Theo Paul spricht Gerüchte zu H. an. Parallel wird auf der Führungsebene bekannt, dass Jugendlich in Merzen offen von Übergriffen durch H. gesprochen hätten. Daher, so der Plan in der Bistumsleitung, soll H. pensioniert werden. Laut Aktenvermerk geht es im folgenden Gespräch mit H. darum, Schaden für das Bistum und H. selbst abzuwenden, nicht jedoch um Betroffene. Der Pfarrer der Gemeinde, in die H. als Ruheständler ziehen soll, wird informiert. Ansonsten ist den Beteiligten daran gelegen, das Thema Pädophilie nicht öffentlich werden zu lassen. Bei der Bewertung dieser Handlungen kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass “Verschleierungsabsichten aus Akten ersichtlich” seien.

Während das Bistum später argumentiert, es habe keine Informationen, auf die man sich hätte stützen können, keine Anzeigen, Verurteilungen und so weiter, bewerten die Gutachter das Handeln der Bistumsleitung anders: “Die Versetzung in den Ruhestand lässt vermuten, dass die Verantwortlichen die Gerüchte für glaubwürdig hielten. Hätte man nur die umlaufenden Gerüchte abstellen wollen, wäre wohl nach üblichem Muster eine Versetzung in eine andere Gemeinde erfolgt.”

Danach ruht der Fall Hermann H.

Im Frühjahr 2010 befeuern Veröffentlichungen zu Übergriffen im Berliner Canisius-Kolleg die Debatte um sexualisierte Gewalt in der Kirche. Im Zuge dessen konfrontiert das Bistum Hermann H. erneut mit Vorwürfen. H. räumt demnach ein, dass es Situationen gegeben haben könnte, in denen er “Grenzen überschritten und etwas getan habe, was man als Missbrauch deuten und verstehen könne aus heutiger Sicht”, zitieren die Gutachter aus einem Gesprächsvermerk des anwesenden Missbrauchsbeauftragten.

Brisant die Antwort auf die Frage in diesem Gespräch: “Herr Pastor, müssen Sie Angst haben vor einer Presseveröffentlichung?” H. reagiert laut Akten mit dem Satz: “Das würde ich nicht überstehen!” Die Gutachter kommentieren, in den erkennbaren Ermittlungsansätzen des Bistums sei die “thematisierte Sorge vor Öffentlichkeit” klar erkennbar. In einem Interview der Forscher mit einem leitenden Bistumsangestellten gibt dieser an, man “habe damals sehr stark die Folgen möglicher Presseberichte vor Augen gehabt”.

In ihrer Gesamtbewertung des Falls kritisieren die Gutachter, dass das Handeln der Bistumsleitung “stark auf den beschuldigten Kleriker ausgerichtet war”. Daneben sei es um Unruhe durch Gerüchte in H.’s Pfarrei gegangen und um die Frage, “ob das Ansehen der Bistumsleitung gefährdet war. Interessen etwaiger Betroffener tauchten in diesen Erwägungen nicht auf.”

Die innerkirchlichen Verfahren seien für die Betroffenen intransparent. Es hätte demnach niederschwellige Kontaktangebote gebraucht, um die “ohne Zweifel seriell verübten Taten” weiter aufzuklären und mehr Betroffenen Hilfe zukommen zu lassen.

2019 schrieb der Bischof laut Gutachten an die Glaubenskongregation in Rom, die für ein Urteil über den beschuldigten Priester zuständig ist, die Gläubigen würden eine Entscheidung erwarten, “die in Relation zu den Taten des Priesters steht.” Er könne nur für die Entlassung aus dem Klerikerstand eintreten. In einem Interview mit den Forschern erklärt Bode mit Blick auf Rom, man habe “den Eindruck gehabt, dass die dortigen Stellen das Problem E.S. aussitzen wollten”.

Laut Gutachten trat die Verjährung der beschriebenen Taten erst im Jahr 2005 ein. Als Hermann H. 2018 erneut konfrontiert wird, erkundigt er sich laut Gutachten “zunächst nach den Verjährungsfristen, über die er informiert wurde”.

Erst Mitte dieses Jahres wird Hermann H. aus dem Klerikerstand entlassen. Er lebt mittlerweile in einem Altenheim.

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