Osnabrück  Fall Hermann H. im Bistum Osnabrück: Brisante Details in Missbrauchsgutachten

Stefanie Witte
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Von Stefanie Witte
| 03.11.2022 16:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Zum Fall Hermann H. werden durch das Missbrauchsgutachten der Universität Osnabrück neue Details bekannt. Brisant ist darin auch die Einschätzung eines Juristen. Foto: Andre Havergo
Zum Fall Hermann H. werden durch das Missbrauchsgutachten der Universität Osnabrück neue Details bekannt. Brisant ist darin auch die Einschätzung eines Juristen. Foto: Andre Havergo
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Der Fall Hermann H. ist einer der größten bekannten im Bistum Osnabrück. Über Jahrzehnte hatte dieser katholische Priester Jungen sexualisierte Gewalt angetan. Mit dem Gutachten der Universität Osnabrück werden nun weitere Details zum Vorgehen des Priesters öffentlich.

Einer der bekanntesten Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Bistum Osnabrück ist der des ehemaligen Merzener Pfarrers Hermann H. Der Geistliche hatte über mehrere Jahrzehnte Kinder und Jugendliche missbraucht. Im Gutachten der Uni Osnabrück zum Umgang mit Missbrauch im Bistum werden nun neue Details zum Vorgehen des Pfarrers und der Bistumsleitung öffentlich.

Zunächst spricht das Gutachten von 21 männlichen Betroffenen. Ganz klar sei die Zahl aber nicht, weil sich Meldungen Betroffener zum Teil überschneiden. So konnte es offenbar sein, dass sich ein Mann anonym meldete und später mit Klarnamen, die Fälle aber nicht zusammengeführt wurden.

Laut Bistumsakten waren die Opfer bei den ersten Übergriffen fast alle jünger als 14 Jahre. Frappierend: In einem Fall sei der Priester sogar mit einem Jungen gemeinsam in den Urlaub gefahren.

Auch die Vorgehensweise des Täters wird im Gutachten beschrieben: H. habe “private Besuche, Spiele und vorgebliche medizinische Behandlungen bei Freizeitaktivitäten” genutzt, um seine Übergriffe zu tarnen.

Teils habe der Priester auch seine geistliche Autorität missbraucht, um Taten anzubahnen, aber auch um die Jungen zu “beschämen und somit Mitteilungen an Dritte zu verhindern”. H. habe ein System etabliert, in dem er unangreifbar gewesen sei. Obwohl unter Kindern und Jugendlichen offen über Taten gesprochen worden sei, hätten nur wenige Unterstützung von Erwachsenen erfahren.

Laut Gutachten habe H. seinen Berufswunsch übrigens damit begründet, dass er mit Jugendlichen arbeiten wolle.

Die Folgen für das Leben der Betroffenen - und dabei geht es nur um diejenigen, von denen das Bistum weiß - gehen teils weit: Die Rede ist von stationärer psychiatrischer Behandlung, Suizidgedanken und -versuchen. Häufig, so schreiben die Forscher, würden Hemmungen in zwischenmenschlichen Beziehungen und Beeinträchtigungen des Sexuallebens beschrieben.

Ebenfalls aufsehenerregend: Hermann H. wurde zwar zwischenzeitlich angezeigt. Da die Taten zu lange zurückliegen, wurden aber alle Ermittlungsverfahren wegen Verjährung eingestellt. H. stand nie vor Gericht. Gleichzeitig hatten viele, auch Vertreter der Bistumsleitung, die Übergriffe des Priesters abgetan, mit Verweis darauf, dass diese ja nicht so gravierend wie etwa eine klassische Vergewaltigung gewesen seien.

Nicht nur die Auswirkungen auf die Psychen der Opfer machen nun deutlich, wie falsch diese Einschätzung war. Auch eine rechtliche Beurteilung findet sich im Gutachten, wenn auch mittelbar: Die Gutachter zitieren dazu die Einschätzung einer “Ansprechperson” im Bistum mit rechtlicher Expertise.

Der Rechtsexperte sei mit Blick auf einen konkreten Fall zu dem Schluss gekommen sei, dass die Übergriffe auf einen zu der Zeit 9- bis 13-Jährigen “im Falle einer Verurteilung eine längere Haftstrafe, im Wiederholungsfall sogar Sicherungsverwahrung nach sich gezogen hätte”. Aus den Akten des Bistums gehe zudem hervor, dass der Betroffene zuvor eine Schmerzensgeldzahlung bei H. erwirkt hatte.

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