Prozess wegen Steuerhinterziehung Berufungsgericht senkt Strafe für Rademacher-Jelten

Jens Schönig
|
Von Jens Schönig
| 02.11.2022 17:33 Uhr | 0 Kommentare
Christian Rademacher-Jelten hat in seinem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Aurich eine Strafminderung erreicht. Foto: Archiv/Ortgies
Christian Rademacher-Jelten hat in seinem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Aurich eine Strafminderung erreicht. Foto: Archiv/Ortgies
Artikel teilen:

Ein Jahr und drei Monate muss Christian Rademacher-Jelten noch wegen versuchter Steuerhinterziehung in Haft. Das Landgericht Aurich hat die Strafe verringert.

Lesedauer des Artikels: ca. 5 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit GA+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
jetzt weiterlesen
Sie sind bereits Digitalabonnent? Jetzt anmelden