Leeraner vor Gericht Mit Falschgeld bezahlt und Pizzaboten verletzt
Ein Leeraner hatte sich im Darknet falsche Geldscheine organisiert und damit bezahlt. Zunächst fiel es nicht auf. Eine Pizzabestellung wurde ihm zum Verhängnis.
Leer - Weil er Falschgeld in Umlauf gebracht hatte, musste sich jetzt ein Leeraner vor dem Amtsgericht Leer verantworten. Darüber hinaus war er wegen Betruges, Nötigung und Körperverletzung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, dass der Angeklagte sich im Mai 2020 aus dem Darknet – ein verborgener Teil des Internets, in dem unter anderem illegale Waren angeboten werden – falsche 20- und 50-Euro-Geldscheine bestellt hatte. Diese soll er dann zum Bezahlen genutzt haben. Der Angeklagte gab die Taten zu.
An einer Tankstelle, einem Verbrauchermarkt sowie in einer Pizzeria in Leer fielen die falschen Scheine zunächst nicht auf. Erst später erkannte man dort, dass es sich um Falschgeld handelte – und erstattete Anzeige bei der Polizei. Die Scheine wurden sichergestellt und zur weiteren Auswertung einer Bank übersandt. Die Polizei kam dem Mann erstmals im Dezember 2020 auf die Spur, als er erneut eine Pizza bestellt hatte. Dieses mal rief ein Mitarbeiter den Mann zurück, um die Bestellung zu bestätigen. Somit konnten die Beamten die Nummer zurückverfolgen.
Pizza bestellt und mit Falschgeld bezahlt
Anscheinend fühlte sich der Täter dennoch recht sicher, so dass er sich am 28. Januar 2021 erneut eine Pizza bestellte und diese am vereinbarten Treffpunkt am Wendekamp abholen wollte. Den übergebenen 50-Euro-Schein prüfte der Bote unverzüglich im Fahrzeug. Dabei stellte er die Fälschung fest. Der Angeklagte wurde auf die Fälschung angesprochen und gebeten, zu warten bis die Polizei eintrifft. Der Leeraner wollte mit dem Rad flüchten. Doch der Pizzabote hielt den Lenker fest. Der Angeklagte versuchte dennoch zu entkommen und verletzte dabei den Mitarbeiter.
Dieser sagte ebenfalls vor Gericht aus. Der Leeraner habe bei der Auseinandersetzung noch mit einem Messer herumgefuchtelt, setzte dieses gemäß Zeugenaussage jedoch weiter nicht ein. Schließlich kam es zur Festnahme des Täters durch die Polizei, die im Rahmen einer Durchsuchung weiteres Falschgeld im Wohnwagen des Angeklagten sicherstellen konnte.
Der Leeraner sagte aus, dass er aufgrund von Armut und ohne Einkommen in einer akuten Notlage gewesen sei. Die ermittelnde Polizeibeamtin bestätigte dem Gericht, dass die in Umlauf gebrachten Fälschungen durchaus für den Zahlungsverkehr geeignet waren. Das Gericht verurteilte den Leeraner zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Hinzu kommt eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro sowie 200 Arbeitsstunden, die abzuleisten sind. Für den Angeklagten sprach, dass er die begangenen Straftaten vor Beginn der Verhandlung einräumte. Trotz Vorstrafen wurde dem Leeraner eine positive Sozialprognose beschieden.