Brückenbau in Leer  Darf das Emssperrwerk die Leda bei Leer aufstauen? Jein

Elke Wieking
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Von Elke Wieking
| 01.11.2022 17:55 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Seit Jahren wird angekündigt, dass die Ledabrücke in Leer, die im Zuge der Bundesstraße 70 die Stadt mit dem Oberledingerland und dem Emsland verbindet, erneuert wird. Doch der Neubau wird ständig verschoben. Bild: Wieking
Seit Jahren wird angekündigt, dass die Ledabrücke in Leer, die im Zuge der Bundesstraße 70 die Stadt mit dem Oberledingerland und dem Emsland verbindet, erneuert wird. Doch der Neubau wird ständig verschoben. Bild: Wieking
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Wie kommt die neue Brücke über die tideabhängige Leda? Das ist die alles entscheidende Frage, damit der Landkreis Leer sein Okay zum Bau gibt. Es gibt mehrere Szenarien - und manche dauern.

Leer/Aurich/Emden/Norden - Der Landkreis Leer will ein „funktionierendes Konzept zum Einschwimmen der Brücke, das von allen Beteiligten mitgetragen wird“: So stand es Anfang Oktober in einer Pressemitteilung der Behörde an diese Zeitung. Zuvor hatte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich mitgeteilt, dass das Planfeststellungsverfahren - das Verwaltungsverfahren beim Landkreis - für die neue Ledabrücke in Leer in diesem Jahr nicht mehr abgeschlossen wird. Mit dem Neubau soll die marode und seit Jahren gewichtsbeschränkte Brücke endlich ersetzt werden.

Das Ledasperrwerk wurde 1954 in Betrieb genommen. Es schützt bei Sturmfluten das Binnenland vor Hochwasser. Bild: Wieking
Das Ledasperrwerk wurde 1954 in Betrieb genommen. Es schützt bei Sturmfluten das Binnenland vor Hochwasser. Bild: Wieking

Hintergrund ist, dass wegen der Ems auch ihre Nebenflüsse Leda und Jümme tideabhängig sind. Heißt: Sie unterliegen ebenfalls Ebbe und Flut. Beim sogenannten Einschwimmen des 1400 Tonnen schweren Brückenteils der geplanten modernen Stabbogenbrücke könnte Niedrigwasser im Flussbett aber ein Problem sein.

Ist ein Einsatz des Emssperrwerks möglich?

Einfach das Ledasperrwerk zuzumachen, um das Wasser der Flusses aufzustauen, geht aber auch nicht. Denn der Leiter des Wasser- und Schifffahrtsamtes Ems-Nordsee in Emden, Hermann Poppen, hatte bereits gegenüber dieser Zeitung klar gemacht, dass das Ledasperrwerk einseitigem Wasserdruck aus dem Binnenland eventuell nicht standhalten werde. Dafür sei die Statik nicht ausgelegt. Das Ledasperrwerk ist vor 68 Jahren gegen Sturmfluten und Hochwasser gebaut worden. Das Wasser- und Schifffahrtsamt ist für das Bauwerk zuständig, weil die Leda bei Leer noch eine Bundeswasserstraße ist.

Zuständig für das Ledasperrwerk ist das Wasser- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee in Emden. Foto: Wieking
Zuständig für das Ledasperrwerk ist das Wasser- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee in Emden. Foto: Wieking

Bleibt noch die Frage, ob das Emssperrwerk in Gandersum bei Emden - das rund 20 Kilometer Luftlinie von der Ledabrücke entfernt liegt - geschlossen werden darf, um für genügend Wasser zum Einschwimmen zu sorgen? Jein, lautet die Antwort des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasser-, Küsten und Naturschutz mit Sitz in Norden.

Und erläutert: „Aus Sicht des NLWKN ist ein Einsatz des Emssperrwerks zur Unterstützung des Einschwimmens der Ledabrücke über die Leda technisch grundsätzlich möglich und erfolgversprechend.“ Nur: „Die derzeitige Planfeststellungslage lässt es allerdings nicht zu, dass das Sperrwerk allein zu dem Zweck geschlossen wird, um ein Einschwimmen der Ledabrücke auf der Leda zu ermöglichen“, fügt NLWKN-Sprecher Carsten Lippe hinzu. „Denn wie bekannt ist, erfolgt der Einsatz des Emssperrwerks ausschließlich im Rahmen der strengen Vorgaben, die in den entsprechenden Planfeststellungsbeschlüssen zum Ausgleich der Interessen am Fluss (Küstenschutz, Umweltschutz, Interessen der Hafenwirtschaft, Interessen der Schifffahrt auf der Bundeswasserstraße Ems und weitere) verbindlich festgeschrieben wurden.“

Zwei Szenarien für eine Schließung

Deshalb seien aus „rechtlicher Perspektive“ zwei Szenarien denkbar: 1. Der gültige Planfeststellungsbeschluss für das Emssperrwerk lasse es zu, dass Ems, Leda und Jümme fürs Einschwimmen der neuen Ledabrücke aufgestaut würden, wenn gleichzeitig eine Schiffsüberführung der Meyer-Werft stattfinde. Für das zweite Szenario - die Sperrwerkschließung ohne Schiffsüberführung - sei im Planfeststellungsbeschluss nicht vorgesehen, so Lippe weiter. Dafür müsste „vorher ein entsprechendes wasserrechtliches Zulassungsverfahren geführt werden. Antragsteller könnte die Straßenbauverwaltung sein.“

Schiffsüberführung oder neues Verfahren

Wie lange das Verfahren dauern würde, konnte Lippe nicht sagen. „Die Dauer ist ganz wesentlich abhängig von der Art des Verfahrens, den Stellungnahmen, die im Rahmen des Verfahrens eingereicht werden und eventuell damit in Zusammenhang stehenden notwendigen Berechnungen und Untersuchungen. Sie ist deshalb vorab nicht pauschal prognostizierbar.“

Das Emssperrwerk in Gandersum (Gemeinde Moormerland) staut die Ems bei Sturmfluten und bei Überführungen der riesigen Kreuzfahrtschiffe, die auf der Meyer-Werft in Papenburg gebaut werden, auf. Denn die Ems ist tideabhängig. Archivfoto: DPA/Sina Schuldt
Das Emssperrwerk in Gandersum (Gemeinde Moormerland) staut die Ems bei Sturmfluten und bei Überführungen der riesigen Kreuzfahrtschiffe, die auf der Meyer-Werft in Papenburg gebaut werden, auf. Denn die Ems ist tideabhängig. Archivfoto: DPA/Sina Schuldt
Zulassungsbehörde für Genehmigungen rund um den Sperrwerksbetrieb sei das NLWKN in Oldenburg. Bisher seien nur „die Einsatzszenarien Sturmflut und Schiffsüberführungen Gegenstand von Zulassungsverfahren“ gewesen. Heißt: Dafür darf das Emssperrwerk geschlossen worden.

Landesbehörde prüft Alternativen

„Die dargestellte Sachlage des NLWKN ist ein Baustein unserer Überlegungen, wie das Einschwimmen der neuen Ledabrücke umgesetzt werden kann“, teilt dazu Frank Buchholz, der Leiter der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) auf Nachfrage mit.

Ein Binnenschiff fährt durch das Emssperrwerk. Das 476 Meter lange Bauwerk wurde 2002 in Betrieb genommen. Zuständig ist der Niedersächsische Landesbtrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit Sitz in Norden. Archivbild: DPA
Ein Binnenschiff fährt durch das Emssperrwerk. Das 476 Meter lange Bauwerk wurde 2002 in Betrieb genommen. Zuständig ist der Niedersächsische Landesbtrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit Sitz in Norden. Archivbild: DPA

„Das detaillierte Konzept zum Einschwimmen wird derzeit seitens der NLStBV mit verschiedenen Partnern erarbeitet.“ Vorher hatte Buchholz bereits mitgeteilt, dass niederländische Experten gefragt würden, weil sie viel Erfahrung hätten.

Ohne Konzept kein Beschluss

Ohne fertiges Konzept gebe es aber keinen Planfeststellungsbeschluss, macht Buchholz deutlich. Diesem müsse nicht nur der Landkreis als Planfeststellungsbehörde zustimmen, sondern auch die betroffenen Träger öffentlicher Belange, „wie zum Beispiel das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee als Träger der Bundeswasserstraße Leda oder der NLWKN“.

Da das Konzept aber noch in Mache sei, könne er noch gar nicht sagen, so Buchholz, ob das Emssperrwerk für das Einschwimmen überhaupt geschlossen werden müsse, und wenn doch, ob es einer „weiteren wasserrechtlichen Genehmigung für das Emssperrwerk bedürfen würde und wie gegebenenfalls das Genehmigungsverfahren hierfür aussähe“.

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Wie lange das alles noch dauere und sich damit der Bau einer neuen Ledabrücke erneut verzögere, dazu könnten sie noch nichts sagten, teilten NLWKN-Sprecher Lippe und Landesbehördenchef Frank Buchholz unisono mit. Aber eher Monate als Wochen, oder? „Davon ist auszugehen!“, antwortet Lippe.