Rechtsmittel eingelegt  Landgericht Aurich bestätigt Urteil gegen Fehntjer

| | 26.10.2022 20:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Vor dem Landgericht in Aurich wurde das Urteil gegen einen 33-jährigen Fehntjer bestätigt. Foto: Archiv
Vor dem Landgericht in Aurich wurde das Urteil gegen einen 33-jährigen Fehntjer bestätigt. Foto: Archiv
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Gegen eine Strafe wegen Körperverletzung und einer Trunkenheitsfahrt hatte ein 33-jähriger Mann aus Rhauderfehn Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil wurde nun bestätigt. Doch das ist noch nicht alles.

Rhauderfehn/Aurich - Mit den eingelegten Rechtsmitteln hat ein 33-jähriger Mann aus Rhauderfehn beim Landgericht in Aurich keinen Erfolg gehabt. Das teilt ein Sprecher der Behörde auf Anfrage mit. Somit ist das Urteil, das das Amtsgericht in Leer gefasst hat, rechtskräftig. Der Mann ist zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Allerdings wurde die zur Bewährung ausgesetzt.

In diesem Verfahren ging es unter anderem um eine Trunkenheitsfahrt auf der 1. Südwieke in Westrhauderfehn, wie der Sprecher des Landgerichtes ausführt. Zu einem Unfall kam es dabei allerdings nicht. Außerdem soll er einen Mann mit einer Schiffskrampe ins Gesicht geschlagen haben, sodass dieser blutete. In dem Verfahren ging es zudem noch um Nötigung und Sachbeschädigungen.

Weitere Verfahren

Während diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist, stehen zwei weitere Strafen noch aus. Vor dem Amtsgericht Leer wurde der 33-Jährige im August wegen einer Trunkenheitsfahrt und Störung der Totenruhe zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Bei dieser Trunkenheitsfahrt im Februar gab es einen schweren Unfall. Auf der Flucht vor der Polizei fuhr der Fehntjer mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf ein anderes Fahrtzeug auf. Dieses wurde samt seiner beiden Insassen in den Untenender Kanal geschleudert. Vor einigen Tagen ist der Mann erneut verurteilt worden. Wegen Bedrohung und einer weiteren Trunkenheitsfahrt soll er für ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis.

Doch zunächst braucht er die beiden letztgenannten Strafen nicht anzutreten. Er hat Rechtsmittel eingelegt. Das erste Urteil soll nun am 18. April 2023 vor dem Landgericht in Aurich neu verhandelt werden. Wann der jüngste Prozess in Aurich neu aufgerollt werden soll, ist unklar. Noch sind die Gerichtsakten aus Leer dort noch nicht angekommen.

Im Gefängnis war der mehrfach verurteilte Rhauderfehntjer allerdings schon einmal. Da er im Sommer zu einem Gerichtstermin in Leer nicht erschienen war, wurde damals ein Haftbefehl für einige Tage vollstreckt. Die JVA habe massiv Eindruck auf seinen Klienten gemacht, sagte der Verteidiger des Fehntjers am vergangenen Montag während der Verhandlung in Leer. Ob er wieder in das Gefängnis muss, wird voraussichtlich im April entschieden.

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