„Ostfriesland intim“ Plötzlich wird man selbst zum Täter
Auch in Ostfriesland steigen die Fallzahlen für Kinderpornografie. Ein Grund ist oft auch Arglosigkeit bei den Jugendlichen.
Ostfriesland - Sie zählt zu den schlimmsten und folglich am meisten geächteten Straftaten in unserem Rechtssystem – sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Der klassische und juristische Begriff dafür ist „Kinderpornografie“.
Doch der erscheint vielen geradezu harmlos angesichts vieler Bilder, die Ermittlungsbeamte bei ihrer Arbeit zu sehen bekommen und die selbst erfahrene Ermittler oft an ihre Grenzen bringen.
Tendenz der Fallzahlen weiter steigend
Laut aktueller Statistik des Bundeskriminalamts (BKA) sind im vergangenen Jahr mehr als 17.700 Kinder und Jugendliche in Deutschland Opfer sexualisierter Gewalt geworden. Das seien im Durchschnitt 49 minderjährige Opfer pro Tag, so BKA-Präsident Holger Münch.
Im Bereich der Polizeidirektion Osnabrück, zu dem auch Ostfriesland gehört, zeigt sich ein ähnlich dramatisches Bild. „2021 wurden in der Direktion insgesamt 680 Taten im Zusammenhang mit Kinderpornografie festgestellt“, erklärt Polizeisprecherin Nadine Kluge-Gornig. „2020 waren es noch 402 Fälle.“ In der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund habe es 2021 insgesamt 121 Fälle von Kinderpornografie gegeben, in der Polizeiinspektion Leer/Emden 125. „Auch im laufenden Jahr ist die Tendenz steigend“, so Kluge-Gornig.
Immer mehr jugendliche Verdächtige
Seit einigen Jahren gelingt es der Polizei mit Hilfe des US-amerikanischen National Center of Missing and Exploited Children (NCMEC), mehr Licht in das vermutlich große Dunkelfeld von Kindesmissbrauch zu bringen. Das NCMEC übermittelt bei entdeckten Delikten mit Tatort in Deutschland Daten an das BKA. Weitere Taten deckt das BKA im Rahmen anlassunabhängiger Internetrecherchen auf.
Erschreckend ist, dass der Anteil der tatverdächtigen Kinder- und Jugendlichen laut Polizeidirektion um mehr als 20 Prozent zugenommen hat. Dabei geht es oft um Bilder, Sticker, oder Videos, die über die sozialen Netzwerke und Messengerdienste wie Whatsapp geteilt werden. Die Grenze ist schneller überschritten, als viele Jugendliche vielleicht denken. Da halten zwei Jungs im Freibad ein Mädchen fest und reißen ihr den Bikini herunter. Ein Video davon wird im Klassenchat geteilt und findet seinen Weg womöglich noch in diverse Freundeskreise. „Auch die Empfänger erfüllen einen Verbrechenstatbestand“, erklärt die Polizeisprecherin. Das heißt im Klartext: Jeder, der eine entsprechende Datei empfängt, wird automatisch zum Mittäter. „Durch die zahlreichen Empfänger, die dann im Besitz von Kinderpornografie sind, steigen die Fallzahlen deutlich an.“
Vertrauen des Opfers erschlichen
Und dann ist da noch das Mädchen, das sich gegen die Bloßstellung vermeintlich nicht wehren kann. Was die Urheber vielleicht noch als „blöden Jux“ angesehen haben, wird zur Straftat und das Opfer durch jedes geteilte Video erneut zum Opfer.
Nicht selten werden verdächtige Aufnahmen auch von den Opfern selbst gefertigt und weitergeleitet. Sei es aus reiner Eitelkeit heraus oder durch Grooming. Dabei gibt sich ein Erwachsener als Gleichaltriger aus und erschleicht sich das Vertrauen des Opfers, um es zu sexuellen Handlungen zu bewegen. „Anschließend gelangen diese Aufnahmen in einen unkontrollierten Umlauf und die Jugendlichen geraten in einen nicht endenden Kreislauf“, so Kluge-Gornig. „Das kann schon bei Instagram oder Tiktok anfangen, wo die Jugendlichen zu sogenannten Challenges herausgefordert werden, die verstörend sind oder strafbare Handlungen darstellen.“
Opfer müssen den Kreislauf druchbrechen
Ist man einmal hineingeraten, hilft laut Polizei nur, den Kreislauf zu durchbrechen. „Werden entsprechende Bilder oder Videos in Chats verbreitet, sollten sich Betroffene sofort an eine Vertrauensperson wenden und die Sache zur Anzeige bringen“, rät Nadine Kluge-Gornig. „Die Polizeiinspektionen Aurich/Wittmund und Leer/Emden verfügen jeweils über ein eigenes Präventionsteam, das dabei hilft, solche Vorfälle im schulischen Umfeld aufzuarbeiten.“
Noch wichtiger als die Aufarbeitung ist die Vorbeugung. „Medienkompetenz sollte eine der Schlüsselkompetenzen unseres Zeitalters sein“, sagt Kluge-Gornig. „Grundsätzlich sollte jeder zurückhaltend mit persönlichen Daten sein, besonders im Internet. Eltern und Erwachsene haben dabei eine Vorbildfunktion. Im Internet und auf Social-Media-Plattformen sollten User jeden Alters wachsam sein und kritisch hinterfragen, ob der Mensch, der auf einem Kontaktbild zu sehen ist, auch tatsächlich der ist, der vor dem Bildschirm sitzt.“
Aufklärungsarbeit sollte frühzeitig ansetzen. „Am besten sollten Kinder schon in der Grundschule darauf vorbereitet werden“, sagt Kluge-Gornig. „Wenn sie erst ihr eigenes Handy haben, ist es schon zu spät. Die Präventionsteams der Polizei stehen Eltern und Schulen bei dieser Aufgabe zur Seite.“
Nein, das passiert nicht, wenn der Klempner kommt
von Jens Schönig
Ostfriesland - Alle Informationen der Welt den Menschen verfügbar zu machen, sollte die edle Aufgabe des Internets sein. Weniger enthusiastische Beobachter sehen in ihm vor allem ein Sammelbecken für Katzenvideos, politische Propaganda durch Herumgetrolle und vor allem Pornos in Hülle und Fülle, beziehungsweise meistens ohne Hülle.
Eines seiner Ziele hat das Internet zweifelsohne erreicht. Seine Inhalte sind für nahezu jedermann zugänglich. Im Falle der Pornografie gilt das unter anderem auch für jene Gruppe, für die sie nie vorgesehen war: Kinder und Jugendliche. „Wenn Jugendliche nicht doof sind, kriegen sie Zugang zu allen möglichen schlüpfrigen Inhalten“, sagt der Leiter des Jugendbüros Bunde, Werner Hoffmann. „Das war schon Mitte der 1990er Jahre ein Thema in der Jugendarbeit.“ Heute sei dieser Zugriff so selbstverständlich geworden, dass er für Jugendliche kaum noch erwähnenswert sei. Das wiederum birgt für den Jugendpfleger aber ein anderes Risiko. „Gleichzeitig ist das Thema Sexualität immer noch stark tabuisiert, und das führt dazu, dass Jugendliche mit dem, was sie dort sehen, alleingelassen werden.“ Sei die sexuelle Aufklärung noch bis vor rund 25 Jahren weitgehend freizügig und vorurteilsfrei gewesen, so befinde sich die Entwicklung mittlerweile auf dem Rückzug, findet Hoffmann. „Jetzt gibt sich die Gesellschaft wieder züchtig und debattiert inzwischen öffentlich über jede sichtbare Brustwarze.“ Schaden, so Hoffmann, nähmen Jugendliche aber nicht durch das Sehen pornografischer Inhalte. „Kinder und Jugendliche können alles verstehen und einordnen – wenn man mit ihnen darüber spricht“, betont er. „Wenn aber niemand da ist zum Reden, setzen sich Bilder schräg im Kopf fest. Dann entstehen unrealistische Erwartungen. Werden die enttäuscht, kann das zu sexueller Frustration, Selbstzweifeln und Aggression führen.“
Idealerweise sollten Eltern vor der Pubertät mit ihren Kindern über Sexualität reden, findet Hoffmann. „Und zwar langsam, damit das Bild entstehen kann, dass Sexualität normal und ein Zeichen beiderseitiger Zuneigung ist. Und keine Rekordjagd. In der Pubertät reden Kinder so gern mit ihren Eltern darüber, wie sie Lebertran trinken. Dann kann man ihnen nicht mehr erklären, dass die Klempnerbesuche in solchen Filmen nichts mit der Realität zu tun haben.“ Im krassen Widerspruch zum Sex-Tabu steht für Hoffmann die mediale Akzeptanz vieler Deutschrap-Lieder. „Dort werden Drogen genommen, ‚Bitches durchgeknallt‘ und ein Frauenbild transportiert, das hochgradig menschenverachtend ist.“Wer nicht doof ist, kommt an fast alles
Vor der Pubertät über Sex reden
Glossar zum Thema Pornografie
Challenge
Internetphänomen, bei dem sich User herausfordern, eine per Video gestellte Aufgabe umzusetzen. Bekannt wurde die als Spendenaktion angelegte „Ice Bucket Challenge“ 2014, deren Teilnehmer sich einen Eimer Eiswasser über den Kopf schütteten und Spenden für die Erforschung einer Nervenkrankheit sammelten. In jüngerer Zeit gab es aber auch vermehrt Challenges, die vor allem Jugendliche zu riskantem Verhalten animieren sollten. Gefährliche Bekanntheit erlangte unter anderem die „Tide Pod Challenge“, die darin bestand, Waschmittel-Tabs zu zerkauen.
Cybergrooming / Grooming
Eine gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen in Missbrauchsabsicht. Der Täter gibt sich oft als Gleichaltriger aus und versucht, das Vertrauen des Kindes zu erschleichen. Hinweise auf Cybergrooming sind etwa die Bitte, die Webcam einzuschalten, während der Chatpartner sie ausgeschaltet lässt, die Frage nach persönlichen Daten und Bildern und die Forderung, niemandem von dem Chat zu erzählen, vor allem nicht den Eltern. Cybergrooming ist sexueller Missbrauch von Kindern und steht unter Strafe. Auch der Versuch ist seit 2020 strafbar. Die Polizei rät in Fällen von Cybergrooming, Screenshots als Beweis anzufertigen, Strafanzeige zu erstatten und den Verdächtigen beim Betreiber der Internetplattform zu melden.
Dunkelfeld
Straftaten, die den staatlichen Behörden nicht bekannt werden und deshalb „im Dunkeln“ bleiben. Bei der Erstellung von Kriminalstatistiken geht man davon aus, dass die eigentliche Anzahl von Straftaten (z.B. Sexualdelikte) weit höher liegt als bekannt (Hellfeld), da viele Taten nicht angezeigt oder entdeckt werden. Bei sexueller Gewalt ist das Dunkelfeld sehr viel größer als das Hellfeld, da viele Fälle nicht angezeigt werden. Besonders groß ist das Dunkelfeld bei familiärem sowie organisiertem Missbrauch.
Kinderpornografie
Darstellung sexueller Handlungen von, an oder vor Kindern. In nahezu allen Rechtssystemen ist sie mit hohen Strafen sanktioniert. In Deutschland sind nach § 184b StGB alle Handlungen im Zusammenhang mit Kinderpornografie strafbar: der Besitz, die Verbreitung, die Beschaffung und die Suche danach. Ein 2020 in Deutschland beschlossenes Gesetz erlaubt verdeckt arbeitenden Ermittlern unter anderem, selbst Fotos in einschlägigen Foren hochzuladen. Die digital erstellten Fotos zeigen keine realen Missbrauchshandlungen. Durch sie können die Ermittler aber mit Tätern in Kontakt treten und so nachvollziehen, wer im Internet auf welche Weise aktiv ist.
Posing
Sexualisierte Darstellungen von Kindern und Jugendlichen. Seit Januar 2015 ist im Strafgesetzbuch klargestellt, dass die Abbildung von Kindern in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung als Kinderpornografie gilt. Auch das Nacktfoto in natürlicher Situation darf nicht gehandelt oder getauscht oder zu diesem Zwecke hergestellt oder angeboten werden.