Trunkenheit und Drohnachrichten Weiteres Gefängnis-Urteil gegen 33-Jährigen
Wegen Diebstahls, zwei Trunkenheitsfahrten und Bedrohungen hat ein Rhauderfehntjer am Montag vor Gericht gestanden. Er sprach von „Lügengeschichten“ und lieferte auch Erklärungen.
Der Rosenkrieg eines Paares aus West- und Ostrhauderfehn hat das Amtsgericht in Leer erneut beschäftigt. Der 33-jährige Ehemann musste sich am Montag unter anderem wegen Bedrohung seiner künftigen Ex-Frau, ihrer Familie und einer Nachbarin verantworten. Außerdem ging es für den Fehntjer erneut um das Thema Alkohol im Straßenverkehr.
Das Paar hatte erst vor gut einem Jahr geheiratet. Doch seit der Trennung gibt es einen massiven Streit inklusive Drohnachrichten. „Ich wollte ein bisschen Druck auf sie aufbauen“, erklärte der Fehntjer die Nachrichten, die teils auch in der Verhandlung vorgespielt, teils vorgelesen wurden. Darin drohte er beispielsweise seiner Noch-Frau mit den Worten, es gibt „eine Kugel zwischen die Augen, genau zwischen die Augenbrauen“.
Brennende Grillanzünder auf Grundstück geworfen
Außerdem hieß es, dass er sowohl die Hausschlüssel als auch jene für ihren Arbeitsplatz habe. In einer weiteren Sprachnachricht hieß es, dass der Kopf gut auf einen Raclettegrill passe. Vor Gericht betonte der Mann allerdings, dass er ihr nie etwas tun würde.
In einem weiteren Anklagepunkt ging es um eine Bedrohung gegen den Bruder der Frau. Später soll der Angeklagte brennende Grillanzünder auf dessen Grundstück geworfen haben. Ebenfalls vorgeworfen wurde dem 33-Jährigen das Beschmieren einer Bushaltestelle mit Schimpfparolen gegen den Neffen seiner Noch-Frau. Dafür, dass die Farbdosen in seinem Rucksack gefunden wurden, hatte er eine Erklärung: „Ich habe das gesehen und wollte die wegräumen.“ Warum er die Dosen nicht in den Mülleimer in der Bushaltestelle geworfen hatte, erklärte er nicht. Auch seine Nachbarin soll er bedroht haben.
Eingeräumt hatte er zu Beginn der Verhandlung, dass er sowohl mit dem Fahrrad (rund drei Promille) als auch mit einem Auto (1,43 Promille) unterwegs war. „Ich wollte einfach wieder Autofahren. Leider Gottes“, zeigte er sich einsichtig. Wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis war er seit 2012 mehrfach in Leer und Cloppenburg verurteilt worden. Auch den Diebstahl von drei Flaschen Wodka sowie Pizza und Zigaretten aus einem Supermark in Rhauderfehn gab er zu. Nachdem seine Frau gegangen war, sei er mittellos gewesen, begründete er.
„Familie der Frau als Feindbild“
„Sie haben die Familie als Feindbild. Diese Familie muss leiden“, warf der Staatsanwalt dem 33-Jährigen in seinem Plädoyer vor. Er forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung. In seinem Schlusswort sprach der Angeklagte von „Lügengeschichten“.
Richterin Franziska Schütte-Özdemir blieb mit einem Jahr und sechs Monaten knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. In der Strafe sind zwei vorherige Urteile mitbedacht. Gegen das Urteil können noch binnen einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden. Das hatte der Angeklagte nach einem Prozess im August bereits getan. Damals war er wegen einer anderen Trunkenheitsfahrt mit einem Unfall sowie der Störung der Totenruhe zu einem Jahr Haft ebenfalls ohne Bewährung verurteilt worden. Dieser Fall wird am 18. April 2023 in Aurich verhandelt.