Patientenmorde Die Grenzen der Strafjustiz
Der Prozess um den Patientenmörder Niels Högel hat viele Erkenntnisse gebracht - nicht nur gute. Ein Gastbeitrag von Karsten Krogmann vom Weißen Ring.
Oldenburg - Vor etwa einem Jahr habe ich für „Forum Opferhilfe“, das Magazin des Weißen Rings, ein Interview mit Annette Ramelsberger geführt, der zurecht preisgekrönten Gerichtsreporterin der „Süddeutschen Zeitung“. Wir sprachen über die Qualität der Justiz (und auch über den Fall des Patientenmörders Niels Högel), und Annette sagte diese klugen Sätze: „Beim Wandern sagt man, der Weg ist das Ziel. Ich habe manchmal das Gefühl, auch bei juristischen Verfahren ist der Weg das Ziel. Man kann während des Prozesses lernen. Man kann Erkenntnisse gewinnen. Selbst wenn jemand dann im strafrechtlichen Sinne freigesprochen wird, weiß man trotzdem, ob da etwas mit rechten oder mit unrechten Dingen abgelaufen ist.“
Wenn etwas juristisch rechtens war, ist es noch lange nicht richtig. Das ist übrigens ein Satz, den Christian Wulff einmal sagte. Das war rund zwei Monate vor seinem Rücktritt als Bundespräsident und etwas mehr als drei Jahre vor seinem Freispruch vor Gericht, wo er sich wegen des Vorwurfs der Vorteilsnahme verantworten musste.
Kaum jemand wollte reden
Nicht immer ist das Strafrecht das feinste Werkzeug, um Erkenntnisse herauszuarbeiten. Oft ist es aber das einzige Werkzeug, das man hat. So war es im Fall des Klinikums Oldenburg, wo nach Bekanntwerden der Mordserie mit Dutzenden Toten jahrelang nur ein einziger Mitarbeiter des Hauses bereit war, öffentlich über mögliche Versäumnisse zu sprechen: der ehemalige Krankenpfleger Frank Lauxtermann (der dafür von ehemaligen Kollegen angefeindet wurde). Und so war es auch im Fall des Klinikums Delmenhorst, wo die Klinikleitung nach mehreren toten Patienten und dem Ertappen des Mörders auf frischer Tat eine ganze Woche brauchte, um die Polizei zu rufen und eine „gefährliche Körperverletzung“ anzuzeigen.
Ich war deshalb ein großer Befürworter des Strafprozesses gegen ehemalige Vorgesetzte und Kollegen des Mörders Högel. Sicher, es waren sehr schwere Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft gegen diese Menschen erhob, die selbst ja keinem Patienten etwas angetan hatten: Tötung durch Unterlassen. (Es war der einzige mögliche Vorwurf, den sie erheben konnte, da Fahrlässigkeitstaten längst verjährt waren.) Aber was für eine Chance zur Aufarbeitung bot sich dadurch! In einem Strafprozess kommt schließlich alles auf den Richtertisch: Akten, Protokolle, die Abschriften von Zeugenvernehmungen, neue Zeugenvernehmungen vor Gericht – und das alles vor den Augen der Öffentlichkeit. Was für eine Möglichkeit zum Lernen, zum Erkenntnisgewinn!
Seltsam anmutender Rechtsgrundsatz
Es kam anders. Im Weg stand dem Erkenntnisgewinn vor allem ein seltsam anmutender und mich überraschender Rechtsgrundsatz: Alle Taten Högels, die die angeklagten Ex-Kollegen durch Unterlassen ermöglicht haben sollen, mussten dem Mörder ein zweites Mal nachgewiesen werden – obwohl er für all diese Taten ja schon rechtskräftig als Mörder verurteilt worden war. Das führte dazu, dass es in diesem Prozess lange nicht um die Versäumnisse der Angeklagten ging, sondern wieder um den Mörder Högel. Tagelang stand er im Mittelpunkt des Geschehens; fast alles, was im Mordprozess 2018/19 ausführlich besprochen wurde, wurde noch einmal besprochen, auch er selbst kam wieder hinlänglich zu Wort.
Die Verteidigung rückte Högel ebenso in den Mittelpunkt. Statt über mögliche Verfehlungen ihrer Mandanten zu sprechen, sprach sie nun darüber, ob der rechtskräftig verurteilte Mörder die Morde möglicherweise doch nicht begangen habe. Jeder Angeklagte hat das Recht auf die bestmögliche Verteidigung, die Verteidiger machen damit nur ihren Job. Die Opfer haben ein solches Recht und solche Verteidiger leider nicht.
Justiz hat jahrelang nicht ermittelt
Högel wurde im Jahr 2005 auf frischer Tat ertappt. Die Justiz versagte zunächst, weil sie jahrelang nicht ermittelte. Ab 2014 zeigte die Justiz dann, was sie kann, mit der Einrichtung der Soko „Kardio“ und mit dem vorbildlichen Mordprozess 2018/19, der die Opfer ganz in den Mittelpunkt rückte. Mit dem Mitarbeiterprozess 2022 zeigt die Justiz nun ihre Grenzen.
Im Zweifel für den Angeklagten – das ist ein wichtiger Rechtsgrundsatz, immer und natürlich auch im Fall der sieben Angeklagten im Klinik-Prozess. Aber was juristisch nicht falsch ist, ist deshalb noch lange nicht richtig: Ein strafrechtlicher Freispruch spricht niemanden von moralischer Verantwortung frei.
Zahlreiche Hinweise in beiden Kliniken
Wir wissen, in beiden Kliniken gab es zahlreiche Hinweise auf ein verdächtiges Verhalten des mörderischen Pflegers. In Oldenburg tat man alles, um den auffälligen Pfleger heimlich loszuwerden, erst dadurch wurde die Mordserie im Nachbarklinikum Delmenhorst möglich. In beiden Kliniken wurde zum Thema Högel mehr geschwiegen als geredet, selbst vor Gericht blieben viele Zeugen stumm. Mit meinem Ex-Kollegen Marco Seng habe ich das im Buch „Der Todespfleger“ dokumentiert; an diesem Befund ändert der Freispruch für die sieben angeklagten Ex-Vorgesetzten und Ex-Kollegen nichts.
Als dem eingangs erwähnten Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff der Prozess gemacht werden sollte, prüfte die Staatsanwaltschaft zunächst 21 schwere Vorwürfe gegen ihn. Es ging um Einladungen von Bekannten aus der Wirtschaft zu Essen und zu Übernachtungen, es ging um einen vorteilhaften Hauskredit, es ging um Gefallen unter Freunden. Strafrechtlich relevant war am Ende nur einer dieser Vorwürfe, eine Einladung auf das Oktoberfest in München, und selbst in diesem Punkt wurde Wulff vor Gericht freigesprochen.
Was müssen wir tun?
Aber: Die vielen Vorwürfe gegen Wulff, die Einladungen, die öffentlichen Debatten darüber hatten gesellschaftliche Folgen. In der Politik, in zahllosen Unternehmen, in Zeitungsredaktionen wurden strengere Compliance- und Transparenz-Regeln diskutiert und eingezogen; der Befund im Fall Wulff wirkte als Beschleuniger.
Im Fall Högel geht es um sehr viel mehr als im Fall Wulff. Es geht um Menschenleben. Um Schutzräume wie das Krankenhaus. Um die individuelle Verantwortung von Menschen für Menschen und ihre Schutzräume. Das Landgericht Oldenburg hat die sieben Angeklagten freigesprochen. Ist der Weg damit beendet? Nein, auch nach einem Prozess kann man lernen und Erkenntnisse gewinnen. Ich wünsche mir, dass nach der Justiz sich nun endlich auch die beiden Kliniken laut und öffentlich die entscheidenden Fragen stellen: Warum konnte ein Krankenpfleger bei uns fünfeinhalb Jahre lang Menschen töten, ohne dass ihn jemand stoppte? Was müssen wir tun, damit so etwas nie wieder geschehen kann?
Karsten Krogmann ist Leiter Presse & Kommunikation beim Weißen Ring, der Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer. Zuvor war er Chefreporter bei der „Nordwest-Zeitung“.