Seeltersk  Minderheiten bevorzugt

Henk Wolf
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Von Henk Wolf
| 15.10.2022 08:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Wenn Frauen bevorzugt eingestellt werden in Männerberufen, ist das keine Diskriminierung, sondern Gleichstellung. Ähnliches gilt auch für Angehörige von Minderheitensprachen.

Wenn Frauen bevorzugt werden für Stellen, an denen vor allem Männer arbeiten, dann wird das in Deutschland nicht als verbotene Diskriminierung gesehen. 2002 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Land Nordrhein-Westfalen Frauen bei der Vergabe von Handwerkmeisterprämien männlichen Konkurrenten vorziehen darf, da die gesellschaftliche Gleichstellung wichtiger sei als die Nachteile, die einzelne Männer davon empfinden.

Dies mag vielen Menschen inzwischen bekannt sein. Viel weniger bekannt ist, dass Ähnliches auch für die anerkannten Minderheiten in Deutschland gilt: die Friesen, Sorben, Dänen und die Sinti und Roma. Sie haben ab und zu zusätzliche Ansprüche, die andere Einwohner der Bundesrepublik nicht haben. Diese basieren auf dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, den fast alle europäische Regierungen unterschrieben haben.

zur Person

Henk Wolf (geb. 1973) arbeitet als Sprachwissenschaftler für die Rijksuniversiteit Groningen und als wissenschaftlicher Beauftragter für Saterfriesisch bei der Oldenburgischen Landschaft. Er hat ein Büro im Rathaus der Gemeinde Saterland in Ramsloh und schreibt für den GA in einer wöchentlichen Kolumne über Saterfriesisch.

Kontakt: Seeltersk@ga-online.de

Die niederländische Provinz Fryslân hat 2020 einen Meldepunkt ins Leben gerufen, wo Friesen, die sich sprachlich diskriminiert fühlen, klagen können. Seitdem wurden 52 Diskriminierungsfälle gemeldet – zum Glück viel weniger als bei vergleichbaren Stellen in Katalonien. Auffällig ist, dass auch einige Meldungen von niederländischsprachigen Einwohnern eingegangen sind, die fanden, dass sie durch die Verwendung des Friesischen benachteiligt wurden.

Das geht jedoch nicht. Diese Meldungen dürfen nicht mal als potenzielle Diskriminierungsfälle registriert werden. Artikel 4 des Rahmenübereinkommens sagt eindeutig, dass Maßnahmen, die auf die Gleichheit von Minderheit und Mehrheit abzielen, nicht als Diskriminierung angesehen werden dürfen.

An sich nicht so merkwürdig: Verwaltungen, Schulen und Erziehungsberatungsstellen haben Friesen, Sorben, Dänen, Sinti und Roma jahrhundertelang vorgehalten, ihre Sprachen seien minderwertig und es wäre angebracht, sie zugunsten der Landessprache aufzugeben oder auf die eigene Familie zu beschränken. Das Ergebnis ist, dass sie am Rande des Aussterbens stehen.

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