Verhandlung in Leer Betrunken Polizeibeamte getreten und beleidigt
Ein 39-jähriger Leeraner war volltrunken von Polizeibeamten aufgegriffen worden. Als er sich in der Dienststelle ausnüchtern wollte, wurde er aggressiv. Der Fall landete vor Gericht.
Leer - Für seinen Angriff auf einen Polizeibeamten musste sich ein 39-jähriger Leeraner vor dem Amtsgericht Leer verantworten. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, dass er die Beamten mit dem Wort „Idioten“ beleidigt hat. Für den Termin musste er aus der Justizvollzuganstalt Oldenburg vorgeführt werden.
In seiner ersten Stellungnahme vor Gericht gab der Angeklagte an, sich vom Trinken zu erholen, seitdem er inhaftiert ist. An die Tat am 15. April 2021 konnte er sich nach erheblichem Alkoholkonsum allerdings überhaupt nicht mehr erinnern. Als Zeugen sagten die Beamten aus, die den Einsatz durchführten. Demnach war die Polizei am Abend über eine volltrunkene Person an der Papenburger Straße in Höhe des Netto-Marktes in Leer informiert worden. Vor Ort konnten die Beamten die Person antreffen.
Mann sei der Trinkerszene zuzuordnen
Es sei nur eine Ingewahrsamnahme in Betracht gekommen, so die Zeugen. Auf dem Weg zur Dienstelle teilten die Beamten dem 39-Jährigen mit, dass er die Nacht in einer Ausnüchterungszelle verbringen werde. Auf dem Weg in die Zelle randalierte die Person, beleidigte einen Beamten und trat ihm gegen sein Schienbein. Die danach entnommene Blutprobe ergab einen Wert von 3,5 Promille.
Um die Schuldfähigkeit des Angeklagten festzustellen, hatte das Gericht ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegen. Der Sachverständige berichtete unter anderem über den Gesundheitszustand des Angeklagten. Er sei der Trinkerszene in Leer zuzuordnen und es sei davon auszugehen, dass der Alkoholgenuss über Jahrzehnte zu einer Hirnschädigung bei dem Angeklagten führte.
Der 39-Jährige „benötigte“ nach eigenen Angaben jeden Tag mindestens zwei Flaschen Schnaps, um seine Sucht zu stillen. Schließlich wurde der Leeraner freigesprochen, da er zur Tatzeit nicht schuldfähig war. Auf die Einweisung des Angeklagten in eine Entziehungsanstalt verzichtete das Gericht, da dort erforderlich ist, dass der Patient bei der Therapie auch aktiv mitwirkt. Dies sei nicht zu erwarten. Somit bestehe keine Aussicht auf Erfolg der Therapie.