Berlin  Einmalzahlung und Gaspreisbremse: Das müssen Sie über die Entlastungen wissen

Flora Hallmann
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Von Flora Hallmann
| 10.10.2022 12:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Gaskunden sollen in Zukunft von einer einmaligen Abschlagszahlung und einer Gaspreisbremse profitieren. Foto: dpa/Frank Rumpenhorst
Gaskunden sollen in Zukunft von einer einmaligen Abschlagszahlung und einer Gaspreisbremse profitieren. Foto: dpa/Frank Rumpenhorst
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Die Expertenkommission Gas hat einen Vorschlag zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger vorgestellt. Das Ergebnis: Einmalzahlungen im Dezember und eine Gaspreisbremse ab März 2023. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Nach der gescheiterten Gasumlage gibt es nun einen neuen Vorschlag, wie Bürgerinnen und Bürger in der Gaskrise entlastet werden können. Die „Expertenkommission Gas und Wärme“ hat am Montag einen Zwischenbericht ihrer Besprechungen vorgestellt. Es soll einen Zweistufenplan geben, direkte Entlastungen noch in diesem Jahr und eine Gaspreisbremse ab März 2023. Wie funktionieren die Entlastungen genau?

Der Plan, den die Gaskommission vorschlägt, soll in zwei Stufen erfolgen. Im Dezember übernimmt die Regierung die komplette Gasrechnung, es gibt also eine Abschlagszahlung für den Monat Dezember. Das sei ein sehr pragmatischer Schritt, sagt Wirtschaftswissenschaftlerin und Kommissionsmitglied Veronica Grimm. Damit werde die Kostenbelastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher gesenkt und sowohl Gasdirektkunden als auch Mieterinnen und Mietern geholfen.

Im März 2023 tritt dann der zweite Teil des Plans in Kraft: die Gaspreisbremse. Damit sollen die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher längerfristig gesenkt werden. Die Preisbremse soll bis mindestens April 2024 gelten.

Der erste Zwischenbericht der Kommission ist unter Zeitdruck entstanden. Auch die Entlastungen selbst stellen einen enormen bürokratischen und damit zeitlichen Aufwand für Versorger dar. Deshalb sei Dezember der frühestmögliche Zeitpunkt für Entlastungen, so die Kommission.

Die Einmalzahlung „dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse“, heißt es in dem Papier zum Vorschlag der Kommission. Wie auch schon bei der Energiepreispauschale müssen sich die Verbraucher selbst um nichts kümmern. Das bestätigt Kommissionsmitglied Veronica Grimma. Der Aufwand liege einzig und allein bei den Versorgern und den Hausverwaltungen. Es gibt allerdings keine Direktzahlung an Verbraucher: Die Rechnung für den Monat Dezember entfällt für Gaskunden. Die Versorger bekommen das Geld vom Staat erstattet.

Der Zweistufenplan weist nach aktueller Fassung eine Lücke auf: Für die Monate Januar und Februar sind derzeit keine Entlastungen geplant. Auch das liegt am bürokratischen Aufwand. Denn anstatt für drei Monate jeweils anteilig die Gasrechnung zu übernehmen, bekommen Gaskunden eine Rechnung komplett erstattet. Damit ist die Abschlagszahlung für Dezember sozusagen ein Vorschuss für die Rechnungen im Januar und Februar.

Von Anfang Januar bis Ende Februar soll es außerdem Hilfsfonds zum Schutz von Mietern und Eigentümern geben, wie die Kommission schreibt. Es soll Hilfen für Vermieter und Wohnungsunternehmen geben, die für ihre Mieter bei extremen Preissteigerungen in Vorleistung gehen wollen. Mieter selbst, die trotz der Entlastungen stark überfordert sind, sollen ebenfalls direkte Unterstützung bekommen.

Ab März 2023 geht dann die eigentliche und langfristige Entlastung los. Die Gaspreisbremse soll die Preise für Kunden für mindestens ein Jahr deutlich reduzieren. Dabei soll ein Grundkontingent von 80 Prozent auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden.

Alles, was über das Grundkontingent von 80 Prozent hinaus verbraucht wird, wird zum tagesaktuellen Normalpreis abgerechnet.

Der Preis lag vor dem Ukraine-Krieg bei knapp sieben Cent. Die zwölf Cent seien das „neue Normal“, so Veronica Grimm. Es sei nicht zu erwarten, dass die Gaspreise in naher Zukunft wieder auf Vorkriegswerte fallen würden. Momentan liegt der durchschnittliche Preis pro Kilowattstunde für Neukunden bei 28,4 Cent, also deutlich über dem angesetzten Deckel.

Der Referenzpreis für die Gaspreisbremse liegt bei zwölf Cent pro Kilowattstunde. Wer einen günstigeren Vertrag hat und weniger zahlt, profitiert nicht von der Gaspreisbremse. Nur wer vertraglich mehr als die zwölf Cent zahlt, kann eine bezuschusste Menge Gas verbrauchen.

Um ein möglichst gerechtes System zu ermöglichen, wird das Grundkontingent nicht am jeweiligen Monatsverbrauch berechnet sondern orientiert sich an einer Verbrauchsschätzung aus dem Vorjahr. Damit soll verhindert werden, dass nun strategisch mehr geheizt werden, sodass das Grundkontingent höher ausfällt. Die genaue Berechnung steht allerdings noch aus.

Ein Kritikpunkt an dem Zweistufenplan wurde bereits in der Bundespressekonferenz gebracht. Der Plan sei nicht sonderlich gerecht. Stattdessen würde per Gießkannenprinzip allen Menschen gleich viel geholfen, bei der Einmalzahlung im Dezember könnte sogar ein höherer Verbrauch belohnt werden.

Auch hier spielt das Tempo der Entscheidungen eine Rolle. Man habe den Plan individuell nach der finanziellen Stärke der Verbraucher ausrichten wollen, das sei aber bei dem Zeitdruck nicht möglich gewesen. Auch sei der bürokratische Aufwand ein Hindernis. „Wir haben in Kauf genommen, dass es auch für Menschen Zahlungen gibt, die es nicht bräuchten. Uns war die Geschwindigkeit wichtiger“, so Kommissionsmitglied Michael Vassiliadis.

Es sei ein Anliegen der Kommission gewesen, den Anreiz zu sparen mit den Entlastungen nicht zunichte zu machen, so die Kommission. Nach Inkrafttreten der Gaspreisbremse ist dem Plan zufolge der Anreiz weiterhin gegeben. Wessen Verbrauch das Grundkontingent nicht überschreitet, muss auch kein Gas zum Normalpreis zahlen.

Die einmalige Abschlagszahlung im Dezember sieht da schon anders aus. In dem Monat soll die Rechnung vollständig übernommen werden. „Die Abschlagszahlung ist eine Einmalzahlung, aber natürlich bleibt der Anreiz zu sparen erhalten. Wenn ich Gas spare, wirkt sich das auf die Jahresabrechnung aus, die geringer wird“, sagt Grimm.

Der Zweistufenplan, den die Gaskommission am Montag vorgestellt hat, ist bislang nur ein Zwischenbericht. Der Endbericht soll allerdings noch in diesem Monat kommen. Dann sollen noch weitere Details zur Umsetzung bekannt werden. Es wird erwartet, dass die Bundesregierung den Vorschlag der Kommission annimmt. Grünen-Chef Omid Nouripour hat bereits angedeutet, dass die Ampel-Koalition noch in dieser Woche Konsequenzen aus dem Vorschlag der Expertenkommission zur Gaspreisbremse ziehen will.

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