Jugendgericht Cloppenburg  Barßelerin ließ sich zu Betrügereien überreden

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 06.10.2022 17:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Jugendgericht am Amtsgericht Cloppenburg war für den Betrugsfall zuständig. Foto: Höffmann
Das Jugendgericht am Amtsgericht Cloppenburg war für den Betrugsfall zuständig. Foto: Höffmann
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Mitglieder einer Großfamilie sollen das Leid einer jungen Mutter für Straftaten ausgenutzt haben. Die 20-Jährige ergaunerte im Auftrag teure Handys und übergab diese an ihre Auftraggeber.

Barßel/Cloppenburg. Wegen Betruges hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht am Donnerstag eine 20-jährige junge Mutter aus Barßel schuldig gesprochen. Die Angeklagte wurde für sechs Monate unter Betreuung gestellt. Das soll verhindern, dass nicht noch einmal das passiert, was Gegenstand des Verfahrens war. Die 20-Jährige soll von Mitgliedern einer Großfamilie zu den Betrugstaten, die sie begangen hat, angestiftet worden sein.

Die Angeklagte ist Mutter eines kleines Kindes. Weil sie mit der Versorgung des Kindes überfordert gewesen sein soll, kam das Kind der Angeklagten in eine Pflegefamilie.

Junge Mutter wollte ihr Kind zurück

Darunter soll die 20-Jährige gelitten haben, sie wollte ihr Kind zurück. Über einen Freund soll sie dann Kontakt zu Mitgliedern einer Großfamilie bekommen haben. Und als diese von der Situation der Angeklagten Kenntnis erlangt hatten, sollen sie das Leid der Angeklagten ausgenutzt und die 20-Jährige zu den Betrugstaten „überredet“ haben.

Man könne dafür sorgen, dass sie ihr Kind zurückbekomme, sollen die Mitglieder der Großfamilie der 20-Jährigen in Aussicht gestellt haben. Man kenne super Anwälte, die das regeln würden. Für diese Leistung müsse sich die Angeklagte aber erkenntlich zeigen, sollen die Mitglieder der Großfamilie gesagt haben. Mit „erkenntlich zeigen“ war den Feststellungen zufolge gemeint, dass die Angeklagte teure Handys kauft und diese den Auftraggebern aushändigt.

Im Internet wurden Kontoverbindungen fremder Personen in Erfahrung gebracht, um die Daten bezüglich der Handykäufe angeben zu können. Und so bestellte die 20-Jährige die teuren Handys, die teils 1200 Euro kosteten. Die Rechnungen dafür gingen an die fremden Personen, deren Daten man im Internet gestohlen hatte. Die teuren Handys aber gingen kostenlos an die Auftraggeber. Mittlerweile hat sich die Angeklagte von den Mitgliedern der Großfamilie getrennt.

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