Urteile rechtskräftig Lange Haftstrafen für Drogendealer

| 29.09.2022 12:52 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Die Urteile des Landgerichts Aurich gegen zwei Drogendealer sind rechtskräftig. Symbolfoto: Christian Charisius/dpa
Die Urteile des Landgerichts Aurich gegen zwei Drogendealer sind rechtskräftig. Symbolfoto: Christian Charisius/dpa
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Zwei Drogenhändler müssen für längere Zeit in Haft. Der Bundesgerichtshof hat beide Urteile als rechtskräftig anerkannt.

Aurich - Mit Urteil vom 10. März hatte das Landgericht Aurich einen heute 26-Jährigen aus den Niederlanden wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Wie das Landgericht nun mitteilt, ist das Urteil rechtskräftig.

Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte im September 2021 insgesamt 12.032 Gramm Kokain über die Grenze in Wymeer in die Bundesrepublik eingeführt hatte. Die gegen dieses Urteil vom Angeklagten eingelegte Revision wurde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. August als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Der Bundesgerichtshof hat jedoch angeordnet, dass die durch die Kammer angeordnete Einziehung eines Arzneimittels entfällt.

33-Jähriger soll in Entziehungsanstalt

Ebenfalls rechtskräftig ist ein Urteil vom 31. März. Damals hatte das Landgericht einen heute 33-Jährigen aus dem Landkreis Leer wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen, davon in vier Fällen in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln und in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Es wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Die Kammer hatte festgestellt, dass der Angeklagte zwischen 2020 und 2021 in fünf Fällen Marihuana von zwei bis acht Kilogramm und in einem Fall ein Kilogramm Amphetaminpaste von unbekannt gebliebenen Betäubungsmittelhändlern erworben und diese Betäubungsmittel dann gewinnbringend weiterverkauft oder dies beabsichtigt hat.

Es handelte sich um ein weiteres Verfahren im Zusammenhang mit verschlüsselten Nachrichten sogenannter Krypto-Handys des Anbieters „Encro Chat“, die im Rahmen einer Zusammenarbeit niederländischer und französischer Ermittlungsbehörden im vergangenen Jahr sichergestellt und entschlüsselt werden konnten.

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