13-Jährige online bedrängt  Handy-Verbot bringt nichts – Das müssen Eltern tun, um Kinder zu schützen

Vera Vogt
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Von Vera Vogt
| 20.09.2022 12:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Ein Mädchen schießt ein Foto von sich mit dem Handy. Symbolfoto: Pixbay
Ein Mädchen schießt ein Foto von sich mit dem Handy. Symbolfoto: Pixbay
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Ein Erwachsener wollte anzügliche Fotos von einer 13-Jährigen aus Weener. Er schrieb ihr bei Snapchat. Ein Verbot bringt nichts, aber Eltern müssen handeln, sagt die Expertin.

Weener/Bunde - Ein 13-jähriges Mädchen hatte plötzlich Post von einem Erwachsenen auf Snapchat. Seine unverschämte Forderung: Sie sollte ihm über die Nachrichten-App ein Foto von sich schicken, auf dem sie ihr Kleid „ein Stück“ hochschieben sollte. Die App ist dafür ausgelegt, dass man Bilder, Nachrichten und kleine Texte schicken kann, die nach kurzer Zeit verschwinden. „Mit Snapchat kannst du schnell und auf lustige Weise Momente mit Freunden und Familie teilen“, steht in der App-Beschreibung. Ein Freund war der Mann sicherlich nicht, auch wenn er sich als 16-Jähriger ausgab.

Was und warum

Darum geht es: Ein Erwachsener machte sich an eine 13-Jährige aus Weener über Snapchat heran. Ein Verbot solcher Apps kann nicht die Lösung sein. Aber was sonst?

Vor allem interessant für: Familien mit Kindern

Deshalb berichten wir: Der Fall der 13-Jährigen verunsichert. Wir wollten nachfragen, wie sich Eltern verhalten sollten.

Die Autorin erreichen Sie unter: v.vogt@zgo.de

Die Familie zeigte ihn an, die Staatsanwaltschaft konnte keine Ermittlungen aufnehmen. Seine Bitte, das Kleid hochzuschieben und davon ein Foto zu schicken, war noch nicht strafrechtlich relevant. Er sei aber auf dem Radar, hieß es und die Polizei hatte ihm ebenfalls einen Besuch abgestattet. Die Behörden sagen, die Eltern haben richtig reagiert. Gleichzeitig wirft der Fall die Frage auf: Wie schützt man die Kinder?

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Verbot: Ja oder nein?

Auf diese Frage hat uns die Sozialpädagogin Anne Miksiunas Antwort gegeben. Sie arbeitet beim Bunder Jugendbüro und Familienzentrum. Eine Sache schickt sie gleich vorweg: „Ein Verbot ist nicht die richtige Wahl.“ Das Mindestalter für die Anmeldung bei Snapchat ist 13 Jahre. Wer Apps oder das Smartphone generell verbiete, mache diese Dinge dadurch nur noch interessanter. „Das weiß ja jeder noch von sich selbst.“ Außerdem sei ein Verbot der sozialen Medien vergleichbar mit Hausarrest früher. „Man schließt die Kinder und Jugendlichen aus. Und das langfristig, denn viele Kontakte der Jugendlichen finden eben online statt.“

Sie sieht ein weiteres Problem: „Das vertrauensvolle Verhältnis, das die 13-Jährige zu ihren Eltern zu haben scheint, gab ihr die Möglichkeit, zu ihnen zu gehen, als ihr etwas falsch vorkam“, so Miksiunas. Gerate ein Kind online in Schwierigkeiten und habe sich dabei über ein Verbot hinweggesetzt, könne es schlimmer enden. „Ein Kind muss sagen können: ‚Hey Mama oder Papa, mir ist da was Blödes passiert. Ihr müsst mir helfen.‘ Wenn aber die Angst da ist, dass man bestraft wird, dafür, dass man die App benutzt hat, ist der Weg versperrt.“

Was müssen Eltern denn tun?

Natürlich sei es durchaus in Ordnung, die Zeit, die ein junger Mensch im Internet oder am Smartphone verbringt, einzuteilen und Grenzen zu setzen. „Aber man muss sich damit auseinandersetzen, was das Kind da tut“, sagt sie. „Das sage ich als Sozialpädagogin, aber auch als Mutter von zwei Kindern.“ Es sei die Pflicht und die klare Aufgabe von Eltern, zu verstehen, was die Kinder da treiben. „Auch wenn es anstrengend ist und man die Faszination der Kinder wirklich nicht nachvollziehen kann.“ Man müsse wissen, was Youtube, Tiktok und Snapchat seien und vor allem, was Kinder da tun können, um richtig reagieren zu können.

Anne Miksiunas (rechts) übernimmt mit Alina Egger und Werner Hoffmann die Jugendarbeit in Bunde. Foto: Archiv
Anne Miksiunas (rechts) übernimmt mit Alina Egger und Werner Hoffmann die Jugendarbeit in Bunde. Foto: Archiv

„Ich verstehe auch, dass das überfordernd sein kann, wenn man etwas nicht versteht, aber dann muss man sich schlaumachen. Punkt.“ Die Sozialpädagogin zieht einen Vergleich: „Wir erklären unseren Kindern auch, wie sie sich verhalten müssen, wenn sie über eine Straße gehen wollen.“ Man könne die Kinder genauso wenig ohne Anleitung im Internet umherschwirren lassen. „Sie sind auf die Anleitung der Eltern angewiesen, die Gefahren besser einschätzen können.“ Man könne weder die Teilnahme am Straßenverkehr noch am Internet komplett aus dem Leben der jungen Menschen ausradieren.

Was bringt das Wissen?

Interesse an den Freizeitbeschäftigungen online schütze nicht nur die Kinder im Ernstfall, „es stärkt auch die Bindung, wenn man Interesse zeigt. Wenn das Kind Pokémon liebt, sollte ich wissen, was das ist. Damit ich weiß, ob ich es in Ordnung finde, aber natürlich auch, weil ich meinem Kind ein gutes Gefühl gebe, wenn ich teilhabe.“ Es sei kein neues Phänomen. „Früher haben viele Eltern nicht verstanden, was das Kind an der Musik findet, die es hört.“

Das Wissen über Snapchat und Co. muss also im Elternhaus da sein. Das ist allerdings nicht immer so. So erlebe die Sozialpädagogin im Arbeitsalltag im Familienzentrum immer wieder, dass sie Kinder und Jugendliche darauf aufmerksam machen muss, dass sie sorgsam mit ihren Daten umgehen sollten. „Und denen anderer Personen natürlich auch. Es geht nicht, dass man ein Foto von einer Person hochlädt, ohne dass sie es will“, sagt sie. Man könne besser einmal zu oft auf solche Themen pochen und Nein sagen, als einmal zu wenig. Unterstützung durch das Jugendbüro gebe es selbstverständlich auch. „Eltern müssen sie aber auch suchen.“

Wer hilft noch?

Neben der Jugendarbeit beschäftigt sich zum Beispiel auch die Polizei mit diesem Thema. „Polizeihauptkommissarin Christa Frigger ist für die Jugendprävention in der Polizeiinspektion Leer/Emden zuständig und informiert an Schulen Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler zu diesem Themenfeld“, sagt Sprecherin Frauke Bruhns. Ebenso würden Informationsabende für Eltern angeboten.

Dabei geht es nicht nur um Übergriffe auf Jugendliche und Kinder im Internet, sondern zum Beispiel auch um die Verbreitung von strafbaren Inhalten über Messenger wie WhatsApp oder um Mobbing. Außerdem gibt es Initiativen wie die der EU namens klicksafe, die sich unter anderem gegen das sogenannte Cybergrooming stark machen. Ein neues Programm namens „Wehr dich! Gegen sexualisierte Gewalt im Netz“ startet am 29. September unter anderem mit Webseminaren und Infomaterial.