Ordnungswidrig unterwegs Kopfhörer tragen beim Fahrradfahren – ist das strafbar?
Gerade junge Menschen wollen die Musik immer und überall dabei haben, auch im Straßenverkehr und auf dem Fahrrad. Die Kopfhörer sind schnell gezückt, doch zu welchem Preis?
Ostfriesland - Musik ist für viele Menschen ein wichtiger Lebensbestandteil. Auch im Straßenverkehr drehen viele Auto- und Fahrradfahrer gern die Musik auf, ob über Kopfhörer oder Lautsprecher. So groß der Genuss dabei auch sein mag: Musikhören kann durchaus riskant sein.
„Wer ein Fahrzeug führt, muss mit all seiner Aufmerksamkeit auf den Verkehr und seine Gefahren achten“, sagt ein Pressesprecher der Polizei Aurich/Wittmund. Musik könne im Straßenverkehr ablenken. Nicht nur mit wachen Augen, sondern auch mit einem aufmerksamen Gehör müsse man unterwegs sein, um sich sicher durch den Verkehr zu bewegen. Sonst gefährde man andere und sich selbst. Der Sprecher fügt hinzu: „Gerade das Martinshorn eines Einsatzfahrzeugs kann bei lauter Musik überhört werden. Dann kann es zu Behinderungen der Einsatzkräfte oder sogar einem Unfall kommen.“
Vom Walkman zu schallunterdrückenden Kopfhörern
Der Rechtsanwalt Kai-Timo Hanses aus Leer, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, hat nach eigenen Angaben wenig mit solchen Fällen zu tun: „Es ist eher so, dass Fahrradfahrer Verkehrssituationen falsch einschätzen und beispielsweise eine Kreuzung überqueren, ohne vorher nach links und rechts zu sehen.“ Die Musik sei meist nicht ausschlaggebend. Er beobachte viele Fahrradfahrer, die Kopfhörer tragen. „Das ist so gängig, schon seit der Erfindung des Walkman“, sagt Hanses. Beruflich nutze er auch Kopfhörer auf dem Rad, um zu telefonieren. Entscheidend sei, wie laut oder leise man die Musik hört – und wie stark das ablenkt. Er sagt: „Es gibt unterschiedliche Kopfhörer. Schallunterdrückende Kopfhörer lenken viel mehr ab und sollten im Straßenverkehr verboten sein.“ Tatsächlich sind solche Kopfhörer so konstruiert, dass sie kaum Schall von außen zulassen. Der Nutzer hört also nur die Musik, aber nicht seine Umgebung. Der Anwalt spricht von einer Einschränkung der Wahrnehmung um 90 Prozent.
Kopfhörer während der Fahrt seien vor allem unter den Jugendlichen und Kindern verbreitet. „Für mich ist das eine Erziehungsfrage“, so der Verkehrsrechtsexperte. Im jungen Alter solle man in der Schule, aber auch zu Hause über die Gefahren aufgeklärt werden. Gerade durch den zunehmenden Verkehr und immer wieder gesperrte Straßen entstünden mehr potenzielle Unfallsituationen für Fahrradfahrer.
Verstoß ohne große Strafe
Das Tragen von Kopfhörern während der Fahrradfahrt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Lautstärke der Musik oder des Podcasts ist rechtlich unerheblich. Alles stellt einen Verstoß dar. „Wir sprechen gezielt Fahrradfahrer an, die Kopfhörer tragen. Es kann schon mal vorkommen, dass wir dabei auch überhört werden. Genau dann müssen wir erst recht handeln“, so der Polizeipressesprecher. In der Regel verhängten die Beamten ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro. Ziemlich wenig, findet der Beamte.
Zu laute Musik im Auto stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, wird aber meist nur geahndet, wenn die Musik auch außerhalb des Fahrzeugs als Störung wahrzunehmen ist. Trotz der vielen Radfahrer, die mit Kopfhörern unterwegs sind, verzeichnet die Bußgeldstelle des Landkreises Aurich nur geringe Fallzahlen. Fahrzeugführer, darunter auch Autofahrer, deren Gehör durch ein Gerät beeinträchtigt war, führten in den vergangenen vier Jahren zu zwölf Verfahren: 2019 waren es zwei, 2020 kein einziges, im Jahr 2021 immerhin neun und in diesem Jahr bisher eins.