Eltern fühlen sich im Stich gelassen  13-Jährige aus Weener sollte Fotos von hochgeschobenem Kleid schicken

Vera Vogt
|
Von Vera Vogt
| 15.09.2022 17:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Auf diesem Symbolfoto macht ein Mädchen ein Bild von sich. Foto: Pixabay
Auf diesem Symbolfoto macht ein Mädchen ein Bild von sich. Foto: Pixabay
Artikel teilen:

Ein erwachsener Mann gab sich als Jugendlicher aus und wollte anzügliche Fotos von einer 13-Jährigen aus Weener. Die Eltern fühlen sich von Staatsanwaltschaft und Polizei im Stich gelassen.

Weener - Die Tochter kam sofort mit den Nachrichten zu ihren Eltern, sagen sie. Es sei der 13-Jährigen komisch vorgekommen, dass ihr ein Mann Mitte 20 bei Snapchat schreibt. Die Erwachsenen schalten sich in die Chatunterhaltung ein, machen deutlich, dass er sich von dem Mädchen fernhalten soll, erklären, sie sei erst 13. Kurz darauf schreibt ein vermeintlich 16-Jähriger. Er schickt ein Foto von „sich“, bekommt auch eines von ihr. Bekleidet, ganz harmlos. Im Zuge eines „Wahrheit-oder-Pflicht-Spiels“ schreibt er, sie solle ihr Kleid hochschieben, „erstmal so Stück nur“, dann ist Schluss. Die Bilder werden nicht geschickt. Schnell ist klar, der 16-Jährige ist der erwachsene Mann. Die Eltern schäumen vor Wut, haben Angst um ihre Tochter. Sichern die Chats. Sie erstatten Anzeige.

Was und warum

Darum geht es: Eltern aus Weener sind zornig. Ihre 13-jährige Tochter wurde von einem erwachsenen Mann angeschrieben. Er wollte Fotos von ihr, auf denen sie ihr Kleid hochzieht. Nicht der einzige Fall, in dem er auffällig wurde, sagen sie. Sie fühlen sich von Staatsanwaltschaft und Polizei im Stich gelassen.

Vor allem interessant für: Eltern und Großeltern

Deshalb berichten wir: Die Familie wandte sich an uns.

Die Autorin erreichen Sie unter: v.vogt@zgo.de

Die Namen der Beteiligten, die Chats und die Schreiben der Behörden liegen der Redaktion vor. Schnell nach dem Chat löscht der Mann viele seiner Accounts. Einige davon kann ein Bekannter der Vaters allerdings sicherstellen. Auf vielen Plattformen folgt der Mann mehreren jugendlichen Mädchen. „Da sollten doch die Alarmglocken schrillen“, sagt der Vater im Gespräch mit der Redaktion. Er weiß, um wen es sich bei dem Mann handelt. „Am liebsten hätte ich sonstwas mit ihm gemacht“, sagt er. Ihm sei aber klar, dass das nicht gehe. Deshalb sei man den Weg zur Polizei gegangen.

Die Anzeige

Diese Entscheidung sei ihnen nicht leicht gefallen, sagt die Mutter. „Meine Tochter kam zu mir und sagte, sie habe Angst, wie er reagieren würde, wenn er wisse, dass es die Anzeige gebe“, sagt sie. Allerdings habe man in dem Gedanken, dass es auch anderen Mädchen passieren könnte, die vielleicht nicht so ein gutes Verhältnis zu ihren Eltern haben und auf ihn hineinfallen könnten, doch getan.

Den Weg zur Bushaltestelle habe ihre Tochter nur zurücklegen wollen, wenn die Mutter so lange an der Türe stehengeblieben ist. „Auch bei Treffen mit ihren Freundinnen hat sie befürchtet, er könnte dort hinkommen. Sie angehen“, sagt die Mutter.

Die Staatsanwaltschaft

Zwei Monate nach der Anzeige kam der Brief von der Staatsanwaltschaft Hannover: Es können keine Ermittlungen aufgenommen werden, weil es keinen Anfangsverdacht für eine Straftat gebe, heißt es in dem Brief. „Was er versucht hat, reicht nicht um eine strafbare Handlung anzunehmen“, erklärt Sprecherin Kathrin Söfker. Man verstehe sehr gut, dass die Familie empört sei. Das Gesetz ziehe allerdings genaue Grenzen. Der Anfangsverdacht sei erfüllt, wenn jemand versuche, Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt zu erlangen. „Zum Beispiel mit entblößter Brust oder in sexuell aufreizenden Posen.“ Das Kleid „ein kleines Stück“ hochzuziehen, falle nicht darunter – dennoch: „Damit ist der Mann allerdings in den Fokus geraten“, sagt sie.

Die Familie habe alles richtig gemacht. „So etwas zu melden, ist immer das Richtige. Leider konnten wir in dem Fall nicht tätig werden.“ Um besser nachvollziehen zu können, warum genau die Staatsanwaltschaft tut, was sie tut, könne man anrufen. „Wir erklären dann auch nochmal, wie die Lage genau ist. Manchmal sind die Bescheide schwer nachzuvollziehen“ Es sei sicherlich nicht alles umsonst gewesen. „Auch wenn wir nicht tätig werden konnten, hat die Polizei in solchen Fällen die Möglichkeit, eine Gefährderansprache vorzunehmen.“

Die Polizei

Was bedeutet das? „Bei einer Gefährderansprache wird die betroffene Person durch Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte aufgesucht“, erklärt Polizeisprecherin Frauke Bruhns. Es werde explizit auf strafbares Verhalten hingewiesen und auch die Konsequenzen vermittelt. Inhalt und Zeitpunkt werden durch die Polizei schriftlich festgehalten. In dem Weeneraner Fall gab es Kontakt zu der betroffenen Person, so Bruhns.

Auch sie hält das Verhalten der Familie für richtig. „Allgemein ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche sich in solchen Situationen den Eltern oder Bekannten gegenüber öffnen und Vorkommnisse mitteilen“, sagt sie. Daher sollten Eltern sich immer mit den Kindern austauschen und über Gefahren bei der Handynutzung und mit dem Internet aufklären.

Ähnliche Artikel