Urteil Landgericht Oldenburg Raser an den Ohren erkannt
Immer wieder war er ein Saterländer zu schnell im Auto unterwegs gewesen und geblitzt worden. Auf dem neuesten Radarfoto trug er eine Maske. Eine Wissenschaftlerin überführte ihn vor Gericht trotzdem.
Saterland/Cloppenburg/Oldenburg - Eine Anthropologin hat am Freitag in einem Prozess um Fahrens ohne Fahrerlaubnis einen 48-Jährigen aus dem Saterland als Raser überführt. Die Wissenschaftlerin, die als Sachverständige im Prozess Stellung nahm, hat den Angeklagten unter anderem an seinen Ohren erkannt. Das Oldenburger Landgericht war dann auch überzeugt davon, dass der Saterländer der Täter ist. Er wurde zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Damit bestätigte die Kammer unter Vorsitz von Richterin Dr. Melanie Bitter ein früheres Urteil des Cloppenburger Amtsgerichtes. Die Berufung des Angeklagten gegen das erste Urteil wurde verworfen.
Der Saterländer ist wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis neunmal vorbestraft. Immer wieder wurde er erwischt, in erster Linie, weil er zu schnell fährt. Schon oft geriet er in Radarkontrollen. Damit war der Mann nicht nur als Raser überführt: Seine unangemessene Fahrweise brachte zudem ans Tageslicht, dass der Angeklagte überhaupt keinen Führerschein besitzt.
Radarfoto mit Mund-Nasen-Schutz
Im November 2020 war der Mann im Saterland außerhalb geschlossener Ortschaft erneut geblitzt worden. Erlaubt waren 100 Stundenkilometer, der Angeklagte fuhr aber 124 km/h. Das war noch moderat, früher war der Mann bereits geblitzt worden, als er doppelt so schnell fuhr wie erlaubt.
Von seiner jüngsten Raserfahrt lag ein Radarfoto vor. Das Problem war aber, dass der Angeklagte einen Mund-Nasen-Schutz trug. Das brachte ihn offenbar dazu zu behaupten, er sei gar nicht gefahren. Die Person auf dem Radarfoto sei nicht er. Der Mann dachte wohl, er könne wegen der Maske nicht erkannt werden. Doch er hat sich getäuscht.
Auch die Söhne wurden fotografiert
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft wurde in der Berufungsverhandlung eine Anthropologin hinzugezogen. Um auszuschließen, dass die Söhne des Angeklagten die Raser waren, wurden sie fotografiert und die Bilder mit dem Radarfoto verglichen. Wie sich herausstellte, hatte keiner der Söhne am Steuer gesessen.
Dann wurde der Angeklagte fotografiert. Auf dem Radarfoto waren wegen der Maske die gesamte Mund- und Nasenpartie nicht zu sehen gewesen. Aber der Rest des Gesichtes reichte der Sachverständigen aus, um den Angeklagten sicher als Täter zu überführen. In erster Linie waren es die asymmetrischen, ungleichmäßig geformten Ohren des Angeklagten, die ihn verrieten. Aber auch eine Wölbung an der Stirn, die unterschiedlichen Augenbrauen, die Tiefe der Augen und die verschobene Nasenwurzel stimmten mit dem Gesicht auf dem Radarfoto überein. Damit war der Angeklagte überführt. Zudem hatte er damit erneut unter Beweis gestellt, dass er wieder einmal ohne Fahrerlaubnis Auto gefahren war.