Hannover  Corona-Erkrankung am Wahltag: Wie Sie trotzdem wählen können

Laurena Lynn Erdmann
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Von Laurena Lynn Erdmann
| 07.09.2022 18:27 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Sie können auch trotz Corona-Erkrankung wählen. Foto: picture alliance / Silas Stein/dpa | Silas Stein
Sie können auch trotz Corona-Erkrankung wählen. Foto: picture alliance / Silas Stein/dpa | Silas Stein
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Wenn Sie an Corona erkrankt sind, sind Sie verpflichtet, sich in häusliche Isolation zu begeben. Doch was ist, wenn Sie am Wahltag krank sind? Wir erklären Ihnen, wie Sie dennoch wählen können.

Eine Corona-Erkrankung muss Sie nicht vom Wählen abhalten. Je nachdem, wann Sie erfahren, dass Sie Corona-positiv sind, sollten Sie unterschiedliche Maßnahmen ergreifen.

Wenn Sie rechtzeitig von Ihrer Erkrankung erfahren, haben Sie möglicherweise noch genug Zeit, um die Briefwahl zu beantragen. Beachten Sie aber, dass die Deutsche Post empfiehlt, die Wahlunterlagen mindestens drei Werktage vor dem Wahlsonntag abzusenden – also bis 6. Oktober.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Sie die Unterlagen nicht per Post erhalten und absenden, sondern dass ein Vertrauter sie für Sie abholt. Die Briefunterlagen können Sie für die Landtagswahlen in Niedersachsen bis zum 7. Oktober bis 13 Uhr bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

Die Niedersächsische Landeswahlleiterin India Stutzke erklärt auf Anfrage unserer Redaktion, dass „die ausgefüllten Briefwahlunterlagen am Wahltag bis 18 Uhr wieder bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse der Gemeinde, nicht im Wahllokal, eingegangen sein müssen.“ Sie selbst müssen die Unterlagen weder beantragen noch abholen, sondern können einen anderen Menschen schriftlich dazu bevollmächtigen. „Auch die Abgabe kann durch eine dritte Person erfolgen; eine Vollmacht ist hierfür nicht erforderlich.“

Auch wenn es zu spät ist, die Briefwahl zu beantragen, können Sie dennoch wählen. Im Falle einer Erkrankung oder einem positiven Tests am Wahltag gilt die Regelung für plötzlich erkrankte Personen. Ihnen ist erlaubt, noch am Wahltag bis 15 Uhr die Briefwahlunterlagen zu beantragen. „In diesem Fall wäre eine schriftliche Erklärung ausreichend, dass sie sich in Quarantäne befindet und deshalb den Wahlraum nicht aufsuchen kann“, so Stutzke.

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