Tod durch Hieb mit Machete Freunde und Täter können die brutale Tat nicht fassen
Der Mann, der seinen Mitbewohner in Leer mit einer Machete getötet hat, soll noch auf ihn eingestochen haben, als er schon bewusstlos war. Seine Freunde schildern ihn als sanftmütig und hilfsbereit.
Leer/Aurich - „Die Wohnungstüre geht einen Spalt auf und ich gucke in die Katastrophe“: So schilderte am Dienstag ein Zeuge vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich den Moment, als er den ersten Blick in die Wohnung in Leer warf, in der ein heute 54-Jähriger im März seinen Mitbewohner mit einer Machete getötet hat. Er hatte sich auf den Weg zum Tatort gemacht, nachdem er kurz vorher eine Whatsapp-Nachricht vom Täter, den er als „sehr guten Freund“ bezeichnete, erhalten hatte mit einem Foto des Toten und der Nachricht, er habe gerade zum ersten Mal einen Menschen getötet.
Konkret habe er das Opfer mit einer klaffenden Wunde am Oberarm und eine größere Blutlache gesehen. Die Wohnung habe er dann nicht betreten: „Mir war klar, das ist ein Tatort.“ So hat er nur einen Bruchteil der Stich- und Schnittwunden gesehen, die dem 51-Jährigen zugefügt worden sind. 14 bis 16 Verletzungen hat der Gerichtsmediziner gezählt, der am Dienstag sein Gutachten vorstellte.
Ein Stich war tödlich
Ein Stich war tödlich. Er verletzte unter anderem zwei große Adern, was zum Verbluten geführt habe. Nach dem entscheidenden Stich habe das Opfer innerhalb von höchstens acht Sekunden das Bewusstsein verloren, nach etwa fünf Minuten sei es tot gewesen. Danach sei aber noch etwa fünf Mal mit der Machete mit großer Wucht auf Oberarm und Schulter eingeschlagen worden.
Der Angeklagte verfolgte die Schilderungen des Gutachters nahezu bewegungslos, den Blick nach unten gesenkt. Am ersten Verhandlungstag in der vergangenen Woche hatte er ausgesagt, sich als trockener Alkoholiker nach zweieinhalbjähriger weitgehender Abstinenz von seinem Mitbewohner zum gemeinsamen Trinken überreden lassen zu haben. Seine Erinnerungen an die Nacht seien lückenhaft. Er erinnerte sich, von seinem Mitbewohner mit dem Kopf auf die Tischplatte geschlagen worden zu sein und sich von ihm bedroht gefühlt zu haben. Mit der Machete habe er ihn abwehren wollen. An mehr als zwei Stiche oder Schnitte könne er sich nicht erinnern. Und dass er sein Opfer auch dann noch traktiert habe, als es sterbend oder schon tot am Boden gelegen habe, könne er sich einfach nicht vorstellen.
Freunde haben ein ganz anderes Bild vom Täter
Der Brutalität der Tat, wie sie das Gutachten des Gerichtsmediziners nahelegt, steht das Bild des Täters entgegen, das zwei seiner Freunde von ihm zeichneten. „Gutmütig“, „korrekt“, „aufrecht“ und „grade“, sei der Mann, dem er so viel verdanke, erzählte der Mann, der als erster am Tatort war. Beide waren monatelang Zimmergenossen auf der Entgiftungsstation des Krankenhauses in Emden und hatten auch danach noch zusammen gewohnt. Sein Freund habe ihn in allen Lebenslagen unterstützt: „Er war mein Draht zur Außenwelt. Ich alleine mache gar nichts. Ich bin im ewig dankbar. Das werde ich nie vergessen. Ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie sehr ich ihn vermisse.“
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Nie habe er ihn aggressiv gegen andere erlebt. Deshalb sei es für ihn auch keine Frage gewesen, nach der Whatsapp-Nachricht sofort zu ihm zu fahren – gegen den Rat der Polizei, die er alarmiert hatte. „Die Polizei hatte Angst um meine Haut, ich nicht. Das ist mein Freund, der hat mir noch nie etwas getan, noch nie!“
Keine Hinweise auf wüste Schlägerei
Ein anderer Zeuge berichtete von seiner Freundschaft zu Täter und Opfer. Auch er betonte, dass er den Angeklagten nie aggressiv erlebt habe, das Opfer nur, wenn es sich zuvor gemeinsam mit anderen betrunken habe. An dem Abend waren beide Männer erheblich alkoholisiert: Der Angeklagte hatte rund 1,9, das Opfer 2,7 Promille. Streit habe es bis dahin nie gegeben, sagt der Zeuge. Die drei Männer hätten sich gegenseitig unterstützt: So habe das Opfer den Täter bei sich wohnen lassen. Dieser habe dafür die Küche aufgebaut und ihm selber bei Behördengängen geholfen.
Für den Freund von der Entgiftungsstation steht fest: „Er war davon überzeugt, dass es ihm an den Kragen gehen würde, wenn er irgendetwas anders gemacht hätte.“ Hinweise für eine ernsthafte Bedrohung durch das spätere Opfer hat der Gerichtsmediziner allerdings nicht ausgemacht. Weder am Körper des Getöteten noch an dem des Angeklagten gebe es Anzeichen von Schlägen oder Abwehrverletzungen. Ausnahme sind zwei Wunden im Gesicht des Täters. Die könnten durch einen Faustschlag und das Schlagen des Kopfes auf den Tisch entstanden sein.
Der Prozess geht am kommenden Dienstag weiter. Für den Donnerstag nächster Woche sind die Plädoyers und das Urteil geplant.