Jugendgericht Cloppenburg Jugendliche müssen Farbschmierereien selbst entfernen
Hauswände hatten in Friesoythe zwei 15-Jährige mit Farbe besprüht. Jetzt standen sie deswegen vor Gericht. Das Jugendgericht verhängte eine besondere erzieherische Maßnahme.
Friesoythe/Cloppenburg - Graffiti-Schmierereien an Hauswänden sind für Hausbesitzer stets ein großes Ärgernis. Die Farbschmierereien wieder zu entfernen, gestaltet sich häufig schwierig und kostspielig. Zwei 15-Jährige aus Friesoythe standen nun wegen solcher Schmierereien vor Gericht. Sie hatten an mehreren Plätzen und an Hauswänden in Friesoythe ihre Spuren hinterlassen. Das Cloppenburger Jugendgericht verhängte gegen die Beiden am Donnerstag eine spezielle Strafe: Es verurteilte die Jugendlichen dazu, ihre Schmierereien selbst wieder zu entfernen und abzuwaschen.
Nur in einem Fall ist das nicht möglich. An einem Privathaus mit verklinkerter Fassade können die Wandmalereien von den Angeklagten nicht selbstständig entfernt werden. Die Sprühfarbe sitzt zu tief und hat sich in die Steine gefressen. Aber auch dafür hatte das Cloppenburger Jugendgericht eine Lösung: Die beiden Jugendlichen müssen nun so lange arbeiten und Geld verdienen, bis sie eine Reinigungsfirma bezahlen können.
Einsicht und Reue gezeigt
Das erarbeitete Geld kommt zunächst dem geschädigten Hausbesitzer zugute, der dann eine professionelle Firma beauftragen kann, seine beschmutzte Garage zu säubern. Dieser Arbeitseinsatz dürfte den jungen Friesoythern eine Lehre sein. Aus diesem Grunde hat das Cloppenburger Jugendgericht zu der besonderen erzieherischen Maßnahme gegriffen. Die Jugendlichen hatten an verschiedenen Orten gesprüht. Auch Sitzbänke auf einem Sportplatz waren von ihnen beschmiert worden.
Im Verfahren zeigten sich die beiden nicht vorbestraften 15-Jährigen geständig und von Reue getragen. Sie hätten eine schlechte Phase gehabt und dann zur Sprayflasche gegriffen. Die Buchstaben, die sie auf die Wände gesprüht hatten, hätten keinen tieferen Sinn gehabt, sagte sie vor Gericht.