Bewährung für Auricher 35-Jähriger speicherte Kinderpornos auf Handy und Laptop
59 kinderpornografische Dateien sind auf dem Handy und Laptop eines Aurichers entdeckt worden. Für den Besitz verurteilte ihn nun das Auricher Amtsgericht. Der Richter fand deutliche Worte.
Aurich - 59 kinderpornografische Dateien soll ein 35-jähriger Auricher heruntergeladen und gespeichert haben. Das wurde bei einer Wohnungsdurchsuchung im November vergangenen Jahres auf seinem Handy und seinem Laptop festgestellt. Ein Versehen – laut dem Angeklagten, der eigentlich Erwachsenenpornos schauen wollte. Insgesamt gab sich der Geständige reumütig: „Es war ein Fehler und ich bedauere das zutiefst“, ließ er sich ein.
Vom Auricher Schöffengericht wurde er wegen des Besitzes kinderpornografischer Dateien zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Als Auflage muss er 3000 Euro in monatlichen Raten zu je 100 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund bezahlen. Die Bewährungszeit des bisher unbescholtenen Fabrikarbeiters beträgt drei Jahre.
„Industrie unterstützt, die Kinderseelen zerstört“
Der Vorsitzende Richter Dr. Markus Gralla fand am Ende der Urteilsbegründung deutliche Worte, die dem Mann zu denken geben dürften. „Durch Ihre Taten haben Sie eine Industrie unterstützt, die Kinderseelen zerstört. Die Kinder sind in der Regel für ihr Leben traumatisiert“, so der Richter. Als Konsument habe er zumindest mittelbar seinen Teil zu den sexuellen Missbräuchen beigetragen. Der Richter machte kein Hehl daraus, dies äußerst verachtenswert zu finden. „Wenn das nochmal passiert, können Sie nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe rechnen“, gab er dem Angeklagten mit.
Der Verteidiger berichtete, sein Mandant habe zwischen März und Mai 2021 ein Benutzerkonto für Pornografie allgemein gehabt. „Im Vorfeld beim Anklicken konnte man nicht feststellen, worum es sich handelt“, führte er an. Der Angeklagte würde Kinderpornografie „nicht gut“ finden und in Zukunft viel besser aufpassen.
„Ich habe die Videos angeguckt und wieder zugemacht“
Auf Nachfrage des Richters erklärte der 35-Jährige, das Konto sei über Twitter gelaufen: „Ich habe die Videos angeguckt und wieder zugemacht.“ Den Link für die Gruppe habe er per Whatsapp erhalten. Die Verbindung von Handy und Laptop erklärte er mit der Einrichtung im Zuge der Übertragung eines Familienfotos. Google Pictures habe dann selbstständig agiert. So seien die Dateien auf seinen Laptop gekommen.
Aufgeflogen war der Mann, weil er sich am 15. Mai 2021 via Snapchat vier kinderpornografische Dateien verschafft hat, die weitergeleitet wurden. Das stellte er als ein Versehen dar.
Anwalt hatte Geldstrafe gefordert
Das Urteil entspricht im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwaltes. Es basiert auf der Verschärfung des Gesetzes, die seit Juli 2021 gilt. „Der Besitz wird stärker bestraft als das Sich-Verschaffen, nicht wie im Betäubungsmittelrecht“, verwies Gralla.
Der Verteidiger plädierte auf die Anwendung der alten milderen Gesetzesfassung, weil das Sich-Verschaffen der Dateien in die Zeit davor gefallen sei. Er betrachtete eine Geldstrafe über 90 Tagessätze zu je 55 Euro als angemessen.