Prozess am Amtsgericht Mann aus Friesoythe muss nach dritter Straftat ins Gefängnis
Mit 16 Jahren überfiel er eine Bäckerei, mit 17 Jahren brach er in eine Tankstelle ein: Nach der dritten Straftat nun im Alter von 18 Jahren gab es keine Bewährungsstrafe mehr.
Friesoythe/Cloppenburg - Mit 16 Jahren Überfall auf eine Bäckerei, mit 17 Jahren Einbruch in eine Tankstelle, mit 18 Jahren Drogenbesitz. Ein junger Mann aus Friesoythe hat sich quasi bis zum Gefängnis „hoch gearbeitet“. Das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht verurteilte den 18-Jährigen am Donnerstag zu 14 Monaten Jugendgefängnis. Die Geduld des Gerichtes hatte ein Ende. Nun musste was passieren. Mit dem Jugendgefängnis soll auf den unbelehrbaren Friesoyther eingewirkt werden.
2020 hatte der damals 16-Jährige am helllichten Tag eine Bäckerei in Kampe überfallen. Er war mit einem Messer bewaffnet und maskiert gewesen. Doch der Überfall ging schief. Als der 16-Jährige eine Mitarbeiterin des Geschäftes aufforderte, Geld herauszugeben, hatte diese einfach „Nö“ gesagt. Wegen des Überfalls war der 16-Jährige später vom Jugendgericht des Cloppenburger Amtsgerichtes zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Einbruch in Tankstelle im Saterland
2021 war der jetzt 17-Jährige im Saterland in eine Tankstelle eingebrochen. Er hatte die Eingangstür auseinander gedrückt und Tabak gestohlen. Dafür wurde er in einem weiteren Prozess zu einem dreiwöchigen Dauerarrest verurteilt.
Gegen beide Urteile hatte der Friesoythe Berufung eingelegt. Das Oldenburger Landgericht als Berufungsinstanz fasste dann beide Urteile (Überfall und Einbruch) zusammen und verhängte gegen den Angeklagten eine Gesamt-Jugendstrafe von einem Jahr mit Bewährung – ohne Dauerarrest. Anfang dieses Jahres wurden bei dem Friesoyther, der jetzt unter Bewährung stand, Drogen gefunden. Das wurde nun am Donnerstag verhandelt. Das Cloppenburger Jugendgericht fasste nun alle Taten (Überfall, Einbruch und Drogenbesitz) zusammen und verurteilte den Friesoyther zu insgesamt 14 Monaten Jugendstrafe – ohne Bewährung.
Die Drogen hatte sich der Angeklagte nur einen Monat nach Rechtskraft des Landgerichts-Urteils besorgt. Das wog schwer. Bewährung gab es jetzt nicht mehr.