Hund in Rhauderfehn erstochen  Obduktion des Labradors ist abgeschlossen

| | 17.08.2022 16:37 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Labrador Balu wurde am 5. August von einem 69-Jährigen erstochen. Foto: Privat
Der Labrador Balu wurde am 5. August von einem 69-Jährigen erstochen. Foto: Privat
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Die Tierpathologie des Laves ist mit der Obduktion des erstochenen Labradors fertig. Ein offizielles Ergebnis liege aber noch nicht vor. Die Ermittlungen laufen.

Rhauderfehn - Die Obduktion des Labradors Balu in der Tierpathologie des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) in Oldenburg ist nun abgeschlossen, teilt dessen Pressesprecherin Hiltrud Schrandt mit. Zu dem Ergebnis der Untersuchung – also, ob es sich bei dem Vorfall nun wirklich um Notwehr gehandelt haben könnte oder nicht – dürfe man sich nicht äußern. Nur so viel: „Ein erstochener Hund ist keine Standarduntersuchung bei uns“, sagt Schrandt.

Der Labrador Balu wurde am Morgen des 5. August bei einem Spaziergang mit seinem Herrchen auf dem Verbindungsweg zwischen den Straßen Rosmarienheide und Bentgrasweg von einem anderen Hundebesitzer erstochen. Der 69-Jährige behauptete, dass er den Labrador aus Notwehr erstochen habe. Ob das der Fall gewesen sein könnte, musste jetzt durch eine Obduktion des Tieres festgestellt werden. Das Veterinäramt des Landkreises Leer hatte den Hund beim Laves abgegeben, sagt der Pressesprecher des Landkreises, Philipp Koenen.

Das Gutachten liegt der Polizei in Leer aber noch nicht schriftlich vor, sagt Svenia Temmen, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Leer/Emden. Das werde erst in den nächsten Tagen der Fall sein. Die Ermittlungen sind aber noch in vollem Gange – vor allem wegen der vielen Zeugenaussagen zu dem Verdächtigen, die immer noch bei der Polizei eintreffen. „Einige Zeugen müssen auch nochmal nachvernommen werden“, sagt Temmen. „So etwas braucht seine Zeit.“ Wenn die Ermittlungen beendet sind und das Gutachten vorliegt, gehe der Fall an die Staatsanwaltschaft Aurich. Dort werde dann entschieden, ob der Fall vor Gericht geht, so Temmen.

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