Osnabrück Nach dem Kiffen gilt nur eins: Finger weg vom Steuer!
Die Ampelkoalition will Cannabis legalisieren. Was bedeutet das für den Straßenverkehr? Nicht nur Grenzwerte und Strafen sind umstritten. In der Praxis müssen erst einmal ganz andere Fragen beantwortet werden.
Grundsätzlich gebietet der gesunde Menschenverstand nur eines: Wer Alkohol getrunken oder wer gekifft hat, der sollte die Finger vom Steuer lassen. Im berauschten Zustand hat ein Mensch im Straßenverkehr nichts zu suchen - übrigens auch nicht auf einem Fahrrad oder als Fußgänger -, weil sein Reaktionsvermögen vermindert ist und die Unfallgefahr steigt.
In der Praxis halten sich viele Menschen natürlich nicht daran. Denen muss der Gesetzgeber Einhalt gebieten. Beim Alkohol ist das seit Jahren klar: Wer mit 0,5 Promille oder mehr im Blut von der Polizei erwischt wird, muss eine Strafe zahlen. Genauso wird auch Cannabis behandelt - und das zurecht. Cannabis ist keine harte Droge wie Kokain oder Heroin, sondern ein Rauschmittel wie Alkohol, und da kommt es auf die Menge an. Bislang setzt eine Strafe ein, sobald Cannabis im Blut nachzuweisen ist - und das ist bei einem Nanogramm der Wirksubstanz THC der Fall. Aber ist das ein passender, richtiger Wert?
Dass Experten nun für die von der Ampelkoalition geplante Cannabis-Legalisierung über einen neuen, höheren Grenzwert beim bekifften Fahren am Steuer diskutieren, ist nachvollziehbar. Allerdings ist das eine theoretische Diskussion. In der Praxis stellt sich eine ganz andere Frage: Wie kann man das Kiffen nachweisen? Die Kontrolle von Cannabis-Konsumenten ist schwierig, weil es keine Testgeräte vor Ort wie beim Alkohol gibt. Verdächtigt die Polizei einen Autofahrer, muss sie eine Blutuntersuchung beantragen, was dauert und zusätzliche Arbeit bedeutet. Zudem gibt es viel Rechtsunsicherheit. Nötig sind schnellere Nachweis-Methoden oder neue Geräte. Kein Wunder, dass die Polizeigewerkschaften ein Null-Komma-Null Fahrverbot nach dem Konsum von Cannabis fordern. Darüber sollten die Ampel-Politiker einmal nachdenken.