Osnabrück  Ist Kiffen am Steuer künftig erlaubt? Neuer Grenzwert soll kommen

Marion Trimborn
|
Von Marion Trimborn
| 17.08.2022 15:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Kiffer-Ampel - darf man künftig bekifft ans Steuer? Darüber berät der Verkehrsgerichtstag Foto: dpa-Zentralbild
Kiffer-Ampel - darf man künftig bekifft ans Steuer? Darüber berät der Verkehrsgerichtstag Foto: dpa-Zentralbild
Artikel teilen:

Die Ampelkoalition will dafür sorgen, dass der Verkauf und Besitz von Cannabis legal wird. Was bedeutet das für den Straßenverkehr? Wieviel Kiffen am Steuer künftig – analog zum Alkohol - erlaubt sein könnte, debattieren Fachleute gerade beim Verkehrsgerichtstag in Goslar. Ein Trend wird dabei deutlich.

Kaum ein Thema sorgt für so viel Aufregung wie die von der Ampel-Koalition geplante Legalisierung des Cannabis-Konsums. SPD, FDP und Grüne wollen gesetzlich erlauben, dass Erwachsene legal Joints rauchen und kiffen dürfen. Doch im Straßenverkehr müssen sie nüchtern sein – oder? Das diskutieren derzeit Juristen, Wissenschaftlern und Experten beim Verkehrsgerichtstag in Goslar. Ende der Woche wird das Gremium seine Empfehlungen an den Gesetzgeber aussprechen.

Wer harte Drogen wie Heroin, Kokain oder Ecstasy nimmt, darf nicht Auto fahren. Er gilt generell als ungeeignet, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Bei der weichen Droge Cannabis ist dagegen die Art des Konsums entscheidend – wie beim Alkohol auch. Sobald die Droge nachgewiesen werden kann, gilt man als untüchtig. Momentan liegt der Grenzwert bei einem Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum. THC ist die psychoaktive Wirksubstanz der Cannabis-Pflanze. Zur Einordnung: Das gilt als niedriger Wert, der auch noch zwei bis zehn Tage nach dem Cannabis-Konsum im Blut nachweisbar sein kann - wenn der Fahrer längst wieder nüchtern wirkt beziehungsweise ist.

Aktuell erwarten den bekifften Autofahrer 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot - wenn er oder sie das erste Mal mit THC im Blut erwischt wird. Bei Wiederholungen erhöht sich das Bußgeld und die Dauer des Fahrverbots. Eine Fahrt unter Cannabiseinfluss wird somit in der Regel genauso wie eine Fahrt unter Alkoholeinfluss mit 0,5 Promille Alkohol bestraft. 

Viele Fachleute fordern das. Andreas Krämer vom Deutschen Anwaltverein sagt: „Der bisherige Grenzwert bei der THC-Konzentration taugt nicht, da er keine Aussage über Fahruntüchtigkeit trifft.» Der Wert müsse wie beim Alkohol so festgelegt werden, dass nur berauschte Fahrer bestraft würden. Bisher treffe es Menschen, die mehr als einmal pro Woche Cannabis zum Genuss rauchten - auch wenn sie Tage warten, bis sie sich ans Steuer setzen. Studien belegen laut Anwaltverein, dass erst ab einem THC-Wert von zwei bis vier Nanogramm Autofahrer in ihren Reaktionen beeinträchtigt sind.

Die Lobby-Organisation Deutscher Hanfverband hält die geltenden Regeln für viel zu streng. Verbands-Geschäftsführer Georg Wurth sagte unserer Redaktion: „Der Grenzwert muss auf ein wissenschaftlich fundiertes Niveau angehoben werden.” Daher fordert der Hanfverband eine doppelte Grenze analog zu Alkohol von 3 Nanogramm in Versicherungsfragen und erst ab 10 Nanogramm für die Definition einer Rauschfahrt. „Das entspricht ungefähr den Werten in Kanada”, sagt Wurth.

Die Organisationen, die sich um die Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Sie fürchten, dass sich nach einer Anhebung des THC-Wertes mehr Menschen bekifft ans Steuer setzen und Unfälle verursachen. Der ADAC will daher an der 1-Nanogramm-Grenze festhalten: „Die Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht zur Disposition stehen», sagte ein ADAC-Sprecher. Auch die Polizeigewerkschaft DPolG warnt davor, den THC-Grenzwert anzuheben: „Das wäre ein Signal, dass der Konsum von Drogen und die Teilnahme am Straßenverkehr miteinander zu vereinbaren sei. Das Gegenteil ist der Fall!”, sagte der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt unserer Redaktion.

Im Bundesverkehrsministerium ist eine Grenzwertkommission eingerichtet, die derzeit unter Auswertung neuerer Studien darüber berät, ob der vorgenannte Grenzwert weiter aktuell ist. „Dieses Ergebnis ist abzuwarten”, sagt eine Ministeriumssprecherin. Wie von dort verlautet, wird dabei auch über den höheren Grenzwert von 3 Nanogramm diskutiert.

Ähnliche Artikel