Finanzen  Heizkostenzuschuss wird ohne Antrag bezahlt

Horst Kruse
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Von Horst Kruse
| 14.08.2022 09:24 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
350 Euro stehen einem Zwei-Personen-Haushalt zu, wenn Wohngeld bezogen wird. Foto: Kruse
350 Euro stehen einem Zwei-Personen-Haushalt zu, wenn Wohngeld bezogen wird. Foto: Kruse
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Das Heizkostenzuschussgesetz ist in Kraft getreten. Im Landkreis Cloppenburg haben rund 8000 Personen Anspruch darauf.

Landkreis Cloppenburg - In Deutschland ist am 1. Juni das Heizkostenzuschussgesetz in Kraft getreten. Darauf weist der Landkreis Cloppenburg hin. Angesichts steigender Energiepreise sollen damit vor allem Menschen mit niedrigerem Einkommen entlastet werden. Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss haben im Landkreis Cloppenburg rund 8.000 Personen.

Den Zuschuss erhalten grundsätzlich Wohngeld- und BAföG-Empfänger, Auszubildende mit Ausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, sowie Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss. Sie müssen dafür in der Heizphase zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang entsprechende Leistungen bezogen haben oder noch beziehen. Darauf weist der Landkreis Cloppenburg in einer Mitteilung hin. „Die Mindestzahl der leistungsberechtigten Heizkostenzuschussempfänger im Wohngeldbereich beträgt rund 7.800 Personen. Eine genaue Gesamtzahl der Leistungsberechtigten im Landkreis Cloppenburg liegt noch nicht vor“, teilte Pressesprecher Frank Beumker auf Anfrage mit. Für den Bereich BAföG werde der Heizkostenzuschuss voraussichtlich an 170 Personen ausgezahlt.

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss?

„Wer Wohngeld bezieht und alleine wohnt, dem stehen laut Gesetz 270 Euro zu, einem Zwei-Personen-Haushalt 350 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner sind weitere 70 Euro vorgesehen. Studenten, Auszubildende und andere Berechtigte erhalten pauschal 230 Euro“, so Beumker. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass alle Leistungsberechtigten den Heizkostenzuschuss automatisch ausgezahlt bekommen. „Es ist kein Antrag erforderlich“, teilte er mit.

Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolge über die Wohngeldbehörden der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Des Weiteren über Studentenwerke, Ämter für Ausbildungsförderung sowie NBank. Der Zahlungszeitraumlaufe bis zum Herbst. Beumker: „Sollten Berechtigte bis dahin keinen Zuschuss erhalten haben, können sie sich an die für sie zuständige Stelle wenden. Aufgrund des aktuell erhöhten Arbeitsvolumens wird darum gebeten, derzeit von Anfragen abzusehen.“

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