Strafverteilung Extra-Runde im Prozess gegen ostfriesischen Rechtsanwalt
Das Landgericht Aurich hat einen ostfriesischen Anwalt zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt – doch der wehrt sich. Was wird die nächste Verhandlung bringen?
Aurich - Der Strafprozess gegen einen ostfriesischen Rechtsanwalt geht Ende des Monats am Landgericht Aurich in die zweite Runde. Das Gericht hatte den Strafverteidiger im Juni vergangenen Jahres wegen Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage in Tateinheit mit Strafvereitelung zu eineinhalb Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt – zuzüglich einer zu zahlenden Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro. Der Jurist hatte jedoch später mit seiner Revision am Bundesgerichtshof (BGH) teilweise Erfolg – weswegen die Angelegenheit nun erneut verhandelt werden muss.
Am Montag, 22. August, wird es ab 9 Uhr darum gehen, ob die vom Landgericht verhängte Strafe gegen den Juristen tatsächlich angemessen war. Laut BGH hätten die Richter sich in der Urteilsfindung mit dem drohenden Verlust der „beruflichen oder wirtschaftlichen Basis“ des ostfriesischen Juristen beschäftigen müssen. Denn: „Bei Aussagedelikten, wie sie hier Gegenstand der Verurteilung sind, ist nach der anwaltsrechtlichen Rechtsprechung die Ausschließung aus der Anwaltschaft (…) der Regelfall (…)“, so der Generalbundesanwalt. Kurz gesagt stellt der BGH die Frage in den Raum: Ist ein drohender Rauswurf aus der Anwaltschaft nicht fast schon Strafe genug?
Gericht glaubt dem Zeugen – und nicht dem Anwalt
Aber was hat der Strafverteidiger aus Sicht des Auricher Landgerichts getan? Die Große Strafkammer war im vergangenen Sommer zu der Überzeugung gekommen, dass der Mann zusammen mit einem seiner Mandanten einen Zeugen dazu gebracht hatte, vor Gericht zu lügen, um so einen Freispruch für den damals Angeklagten zu erreichen. Ganz konkret hatte die vierköpfige Kammer um den Vorsitzenden Henning Deeken folgende Schlussfolgerungen getroffen: Ein Wittmunder, dem der Mandant 10.000 Euro schuldete, hatte versucht, das Geld bei einem Besuch im Haus des Mannes in Aurich einzutreiben. Der Auricher hielt dem Wittmunder daraufhin eine Waffe an den Kopf, um dafür zu sorgen, dass er das Gebäude verlässt.
Der Wittmunder erstattete später Strafanzeige wegen Bedrohung, woraufhin es einige Zeit später zum Gerichtsverfahren am Amtsgericht Aurich kam. Dort konnte sich der Wittmunder allerdings angeblich an nichts mehr erinnern – er sei betrunken gewesen und habe unter Medikamenteneinfluss gestanden. Das stand in krassem Gegensatz zu allem, was der Mann bei der Polizei angegeben hatte – aber sorgte für den Freispruch des Aurichers. Einige Zeit später nahm der Mann aber auch diese Aussage wieder zurück: Während er wegen eines anderen Vorfalls von Beamten befragt wurde, sagte er, dass er vor Gericht gelogen habe – weil der Anwalt und dessen Mandant ihn dazu angestiftet hätten.
Am Ende des Prozesses im Sommer vergangenen Jahres stand es Aussage gegen Aussage, weil der Anwalt selbst und dessen Mandant über seine beiden Verteidiger die Vorwürfe vehement bestritten hatten. Die Juristen hatten alles gegeben, um die Berufsrichter und Schöffen von der Unglaubwürdigkeit des Zeugen zu überzeugen – am Ende vergeblich. Weil auch der BGH nicht zu dem Schluss gekommen war, das Urteil komplett zu kassieren, äußerte sich der Anwalt gegenüber der Redaktion zuletzt enttäuscht: „Ich bin mit dem Ergebnis natürlich nicht zufrieden.“ Es sei „klar“ gewesen, „dass der Zeuge, der mich belastet hat, gelogen hat“, so der Jurist. Das Gericht hatte das anders gesehen – unter anderem deshalb, weil der Zeuge „sehr emotional und detailreich“ ausgesagt habe.