Osnabrück Altkanzler Gerhard Schröder darf in der SPD bleiben
Altkanzler Gerhard Schröder wird nicht aus der SPD ausgeschlossen. Wie die Partei am Montag bekanntgab, habe sich Schröder keines Verstoßes gegen die Parteiordnung schuldig gemacht.
Gerhard Schröder darf SPD-Parteimitglied bleiben. Wie der SPD-Bezirk Hannover am Montag mitteilte, hat die zuständige Schiedskommission der Partei festgestellt, dass sich Schröder „eines Verstoßes gegen die Parteiordnung nicht schuldig gemacht hat, da ihm kein Verstoß nachzuweisen ist“.
Zuständig für das Verfahren war die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover, weil Schröder Mitglied des zugehörigen Ortsvereins Oststadt-Zoo ist. Innerhalb von zwei Wochen kann schriftlich Berufung gegen die Entscheidung eingelegt werden. Zuständig ist dann die nächsthöhere Instanz, die Bezirksschiedskommission. Darüber stünde als letzte Instanz die Bundesschiedskommission.
Schröder steht wegen seiner Kontakte zum russischen Präsidenten Wladimir Putin sowie seines Engagements für russische Energiekonzerne in der Kritik. Nach dem Einmarsch in der Ukraine im Februar hatte sich der Altkanzler nach Auffassung vieler Genossen zudem nicht ausreichend von Russland distanziert.
17 regionale Parteivereine hatten deshalb das Parteiordnungsverfahren gegen ihn beantragt. Mitte Juli waren die Vorwürfe parteiöffentlich verhandelt worden. Schröder war dazu nicht erschienen.
Die SPD-Vereine hatten kritisiert, dass Schröder versucht habe, den Krieg in der Ukraine zu rechtfertigen. Aufgrund seiner herausragenden Position sei es jedoch die Pflicht des Altkanzlers, Schaden von der Partei abzuwenden.
Dieser Linie folgt nun offenbar auch die Schiedskommission. Die Kommission zitiert etwa Äußerungen des 78-Jährigen, etwa auf LinkedIn, die den Krieg und das Vorgehen Russlands verurteilen. Im Mai hatte Schröder zudem erklärt, er wolle den Aufsichtsrat des russischen Energiekonzerns Rosneft verlassen. Eine Nominierung als Aufsichtsrat bei Gazprom hatte er ausgeschlagen.
Mit der Mitgliedschaft in der SPD sei unvereinbar, einen Angriffskrieg zu fordern oder den kriegerischen Überfall eines Staates auf einen anderen zu rechtfertigen, heißt es in der neunseitigen Begründung der Kommission. „Das hat der Antragssteller aber nicht getan“. Mit seiner Freundschaft zum russischen Präsidenten verstoße Schröder ebenfalls „nicht gegen die Grundsätze der SPD“. Freundschaften gehörten zum höchstpersönlichen Bereich der Lebensgestaltung - „so unverständlich oder wenig nachvollziehbar diese aus sozialdemokratischer Sicht auch sind“. Auch das Spendenverhalten des Altkanzlers sei „angemessen“.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) ließ am Montag mitteilen, die Schiedskommission habe sich „umfassend und sorgfältig mit den Vorwürfen gegen Gerhard Schröder auseinandergesetzt“. Die rechtliche Einordnung sei aus seiner Sicht nachvollziehbar und verdiene Respekt. „An der politischen Bewertung des Verhaltens von Gerhard Schröder zum Ukraine-Krieg ändert das hingegen nichts“, erklärte Weil.
Schröders Anwalt Michael Nagel erklärte gegenüber unserer Redaktion, es sei keine andere Entscheidung zu erwarten gewesen. „Womit ein parteischädliches Verhalten begründet werden sollte, erschloss sich mir zu keinem Zeitpunkt“, so Nagel. Schröders Entscheidung, sich zu den Anträgen nicht zu äußern, sei daher richtig gewesen. Die SPD müsse ertragen können, dass sich der Altkanzler für eine Verhandlungslösung im Ukraine-Krieg starkgemacht habe.