Wenningstedt auf Sylt  40 Betonpfeiler in Sylter Kliff? Ein Gutachten soll Klärung bringen

Barbara Glosemeyer
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Von Barbara Glosemeyer
| 02.08.2022 16:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Foto: Barbara Glosemeyer
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Eine Investorengruppe will auf Sylt ein Restaurant mit Tiefgarage errichten. Und dazu 40 Betonpfeiler ins Kliff rammen. Jetzt ist ein Streit entbrannt.

Es ist ein Bauvorhaben, das aufhorchen lässt und die Gemeinde Wenningstedt buchstäblich in ihren Grundfesten erschüttern könnte: Auf der Kliffkante in Wenningstedt − Strandstraße 28 − plant eine Investorengruppe um den Bauunternehmer Hermann Höft seit 2019 auf dem Grundstück des ehemaligen Restaurants „Kliffkieker“ den Neubau eines Restaurants, einer Wohnung und einer Tiefgarage. Doch das ist noch nicht alles: Jetzt will der Bauherr, die „Auf der Düne GbR“, die Standfestigkeit des geplanten Baus mit 40 Betonpfählen absichern, die 13 Meter tief ins Kliff gerammt werden sollen.

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Der Bauausschuss Wenningstedt sollte dies am Montagabend eigentlich nur als Nachtrag zum Bauantrag durchwinken, zeigte sich aber fraktionsübergreifend alarmiert. Einstimmig wurde der Antrag zurückgestellt und verabredet, dass die Gemeinde gegenüber dem Kreis Nordfriesland als Bauaufsichtsbehörde all ihre Bedenken formuliert.

Darüber hinaus forderte Bürgermeisterin Katrin Fifeik neue detaillierte Planzeichnungen, weil die vorliegenden nicht der Realität entsprächen. Die Abstände zur Kliffkante seien in Wahrheit geringer und der geplante Neubau werden kleiner dargestellt als es der Realität der Fall sei.

Allgemeine Unwissenheit herrschte bei den Ausschussmitgliedern über den aktuellen Stand des Bauvorhabens: Unklar war etwa, ob es überhaupt eine gültige Baugenehmigung gibt oder nicht und welche rechtlichen Folgen der Widerruf der Baugenehmigung vom 5. März 2021 haben könnte, von dem die Ausschussmitglieder allerdings auch nur zufällig aus der geotechnischen Stellungnahme erfuhren, die der Bauherr in Auftrag gegeben hatte.

Eine Nachfrage beim Kreis Nordfriesland bringt Klärung. Fakt ist: Es gibt keine gültige Baugenehmigung, weil das Landesamt für Küsten- und Naturschutz (LKN) seine im Oktober 2019 erteilte Genehmigung widerrufen hat. Das passierte, weil zwischenzeitlich auf dem etwa 20 Meter entfernten Nachbargrundstück Strandstraße 27 eine Böschung abrutschte und das LKN Zweifel an den bis dahin durchgeführten Untersuchungen zur Standsicherheit anmeldete.

„Weil dadurch eine wesentliche Grundlage unserer bereits erteilten Baugenehmigung weggefallen war, mussten wir folgerichtig auch diese widerrufen“, erklärt Hans-Martin Slopianka, Pressesprecher des Kreises. Dagegen habe der Bauherr Widerspruch eingelegt − und parallel dazu jetzt beantragt, 40 Betonpfähle jeweils 13 Meter tief ins Kliff rammen zu dürfen, um das Fundament seines Baus zu sichern.

LKN gibt Gutachten in Auftrag

Der Kreis Nordfriesland erklärte, dass er die Baugenehmigung erst wieder „aufleben lassen“ werde, wenn das LKN küstenschutzrechtlich keine Bedenken mehr habe. Das LKN ist informiert, hat sich aber auf Nachfrage noch nicht zu den Pfahl-Planungen des Bauherrn geäußert. Auch die Investorengruppe war bislang für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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