Wegen Widerstands verurteilt  Mutter aus Aurich schlug bei Inobhutnahme ihrer Kinder zu

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 31.07.2022 08:14 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Vor dem Amtsgericht Aurich wurde am Donnerstagmorgen ein Fall von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verhandelt. Foto: Ortgies
Vor dem Amtsgericht Aurich wurde am Donnerstagmorgen ein Fall von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verhandelt. Foto: Ortgies
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Als ihre drei Kinder durch das Jugendamt abgeholt werden sollten, schlug die 32-jährige Mutter aus Aurich zu. Dafür stand sie nun vor Gericht. Auch gegen den Lebensgefährten wird ermittelt.

Aurich - Gewaltsam hat sich eine 32-jährige Auricherin gegen die Inobhutnahme ihrer Kinder durch das Jugendamt gewehrt. Als die Kinder abgeholt werden sollten, schlug sie einem Polizeibeamten auf den Unterarm. Amtsrichter Nils Drosten verurteilte die inzwischen vierfache Mutter wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt 1350 Euro.

Nach der Urteilsverkündung am Donnerstagmorgen flossen bei ihr kurz die Tränen – ob aus Wut oder aus Kummer über die hohe Geldstrafe blieb offen. Die Frau, die ohne Anwalt angetreten ist, hat angegeben, von Arbeitslosengeld II zu leben. Zu dem Vorwurf selbst schwieg sie.

Lebensgefährte drohte mit einem Messer

Laut Anklage soll sich in ihrer Wohnung am 6. Januar 2020 Folgendes ereignet haben: Das Jugendamt wollte die Kinder in Obhut nehmen und klingelte mit Unterstützung von mehreren Polizeibeamten an der Wohnungstür, um den vorliegenden Gerichtsbeschluss auszuführen. Ihr Partner öffnete. Sie verweigerte den Personen den Zutritt zum Wohnzimmer, wo sie sich mit den damals drei Kindern aufhielt.

Den Einsatzkräften gelang es in einem günstigen Moment, das Zimmer zu betreten. Die Angeklagte beleidigte die Jugendamtsmitarbeiter und versuchte, sie anzugehen. Als ein Polizeibeamter eingriff, richtete sich ihre Aggression gegen ihn, indem sie ihn auf den Unterarm schlug und schubste. Daraufhin wurde sie zu Boden gebracht und die Inobhutnahme durchgeführt. Gesondert verfolgt wurde ihr Lebensgefährte, der ebenfalls – teils unter Bedrohung mit einem Messer – Widerstand geleistet hatte.

„Ist es normal, dass man gewürgt wird“

„Sie war mit den Kindern drin und hat die Tür zugehalten“, berichtete der 23-jährige Polizeibeamte im Zeugenstand. Nach dem Schlag gegen den Unterarm habe er keine Schmerzen verspürt. Er habe die Frau mit einem Kopfkontrollgriff zu Boden gebracht, weil sie sich den Jugendamtsmitarbeitern aggressiv nähern und er einen Angriff unterbinden wollte.

„Ist es normal, dass man gewürgt wird“, ging die Angeklagte plötzlich in die Offensive. Das sei nicht der Fall gewesen, antwortete der Beamte.

Das Urteil entsprach in seiner Höhe der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Richter berücksichtigte zugunsten der Auricherin, dass sie sich in einem emotionalen Ausnahmezustand befunden hat, der Vorfall längerer Zeit zurückliegt und sie nicht vorbestraft ist.

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