Enkel Schmerzen zugefügt  Friesoyther Brennnessel-Oma kommt straffrei davon

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 30.07.2022 16:12 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Landgericht Oldenburg befasste sich mit dem Fall und stellte das Verfahren ein. Foto: Höffmann
Das Landgericht Oldenburg befasste sich mit dem Fall und stellte das Verfahren ein. Foto: Höffmann
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Mit Brennnesseln hatte eine 77-Jährige ihren vierjährigen Urenkel geschlagen und dem Kleinen dadurch Verbrennungen zugefügt. Mit dem Strafrecht sei das nicht zu lösen, stellte das Gericht fest.

Friesoythe/Cloppenburg/Oldenburg - Verbrennungen mit Brennnesseln soll eine 77-Jährige aus Friesoythe ihrem vierjährigen Ur-Enkel zugefügt haben. Der Fall war vor Gericht aber nicht mehr zu klären. Ein Familiengeflecht hätte analysiert und verkorkste Beziehungen aufgehellt werden müssen. Außerdem hätten kleine Kinder als Zeugen aussagen müssen. Um das alles zu verhindern, stellte am Freitag das Oldenburger Landgericht in zweiter Instanz das Verfahren gegen die 77-jährige Angeklagte wegen des Vorwurfes der vorsätzlichen Körperverletzung ein.

Damit hob die Kammer ein früheres Urteil des Cloppenburger Amtsgerichtes auf. Das hatte die Urgroßmutter noch im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt. Dagegen hatte die Friesoytherin Berufung eingelegt.

Uroma genervt von Kindern

Die Angeklagte und ihre Enkelin mit deren Kindern wohnen in einem Haus – die 77-Jährige unten, die Enkeltochter mit ihren kleinen Kindern oben. Am Tattag soll sich die Angeklagte von ihren Urenkeln genervt gefühlt haben. Sie soll dann in den Garten gegangen sein, Brennnesseln geholt haben, in den ersten Stock des Hauses gegangen sein, um dort ihren leicht bekleideten vierjährigen Urenkel mit den Brennnesseln zu schlagen.

Das Kind hatte geschrien. Bauch und Arme des Vierjährigen waren übersät von Quaddeln. Unter dem Stuhl, auf dem der kleine Junge gesessen hatte, lagen Brennnessel-Blätter. Die Mutter der Kinder eilte herbei. Der zwei Jahre ältere Bruder des Vierjährigen erklärte, Ur-Oma sei da gewesen und habe seinen Bruder mit Brennnesseln gehauen. Das Grundstück, auf dem alle Beteiligten wohnen, ist zwei Hektar groß. Brennnesseln gibt es da genug. Außer den kleinen Kindern hatte aber keiner gesehen, ob die Ur-Großmutter tatsächlich zugeschlagen hatte.

Keine Kinder im Zeugenstand

Eine umfangreiche Beweisaufnahme mit einer möglichen Begutachtung der Angeklagten hätte angestanden. Die Kinder hätten als Zeugen gehört werden müssen. Das sollte nicht sein.

Der Fall sei mit dem Strafrecht sowieso nicht zu lösen, sagte die Vorsitzende Richterin des Oldenburger Landgerichts am Freitag. Sie stellte das Verfahren ein. Inzwischen ist auf dem Grundstück, auf dem alle Beteiligten wohnen, ein großer Zaun gezogen worden. So kann die Urgroßmutter nicht mehr zu ihren Ur-Enkeln vordringen. „Ich tue mein Bestes für alle“, sagte die 77-Jährige am Freitag abschließend vor Gericht.

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