Potsdam  Privates Abendessen abgerechnet: RBB-Intendantin verheddert sich

Benjamin Lassiwe
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Von Benjamin Lassiwe
| 27.07.2022 13:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
RBB-Intendantin Patricia Schlesinger steht auch nach ihren Antworten weiter massiv in der Kritik. Foto: Britta Pedersen
RBB-Intendantin Patricia Schlesinger steht auch nach ihren Antworten weiter massiv in der Kritik. Foto: Britta Pedersen
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RBB-Intendantin Patricia Schlesinger steht in der Kritik: Sie soll ein privates Abendessen über den Rundfunk abgerechnet haben. Nun hat sie sich zu den Vorwürfen geäußert – und mehr Verwirrung gestiftet.

Es sind nur Minimalantworten. Allerdings verheddert sich RBB-Intendantin Patricia Schlesinger sich in offenkundige Widersprüche und verzichtet auf wichtige Details. So erklärt Schlesinger etwa, dem Sender sei seit dem Herbst 2021 bekannt gewesen, dass der Vorsitzende des RBB-Verwaltungsrates, Wolf-Dieter Wolff, geschäftliche Beziehungen zu Beratern innehatte, die den RBB beim Bau eines digitalen Medienhauses unterstützten.

„Um welche konkreten Geschäftsbeziehungen es sich dabei handelt und seit wann diese bestehen, ist dem RBB nicht bekannt“, schreibt Schlesinger – um dann schon im nächsten Satz zu betonen, dass die Geschäftsbeziehungen, deren Umfang und Inhalt sie gar nicht kennt, „einer Beschäftigung der Berater beim RBB nicht entgegenstehen.“

Zudem bestätigt sie, dass der RBB für die Dauer von zwei Jahren Flächen im Berliner ICC als Ausweichquartier für die „Rundfunkorchester und Chöre GmbH“ angemietet habe. Wolf ist seit 2017 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Messe Berlin, die das ICC betreibt. Laut Schlesinger habe man aber vor der Anmietung 45 mögliche Objekte recherchiert, das ICC sei eines der letzten beiden übriggebliebenen Ausweichquartiere gewesen.

Stellung nimmt die Intendantin schließlich auch zu den von ihr als Spesen abgerechneten Abendessen in ihrer Privatwohnung. Dabei habe es sich um neun Abendessen mit sogenannten Multiplikatoren gehandelt. Die Kosten für die Bewirtung der drei bis elf Gäste pro Treffen betrugen zwischen 23 und 56 Euro pro Person. Um wen es sich bei den illustren Gästen handelte, verschweigt Schlesinger.

In der Brandenburger Landespolitik sorgten die Antworten der Intendantin am Dienstag für Empörung. Die Antwort zu den Beziehungen des Verwaltungsratschefs zu den Beratern sei „ein einziger Widerspruch“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Daniel Keller. „Entweder ich habe die Faktensicherheit und kann deshalb Fehlverhalten begründet ausschließen – oder ich habe sie nicht, und kann dementsprechend keinen Persilschein ausstellen.“

Zudem müsse sich die Intendantin die Frage stellen lassen, ob dienstliche Abendessen in Privatwohnungen „vielleicht einfach nicht mehr zeitgemäß und mit modernen Standards von Transparenz unvereinbar“ seien. Es sollte jedenfalls „dringend offengelegt werden, wer an den Essen aus welchem dienstlichen Grund“ teilgenommen habe. Generell bezweifele er, dass die „Antworten geeignet sind, um die Zweifel am Handeln der Intendanz und des Verwaltungsratsvorsitzenden zu zerstreuen.“

Auch der SPD-Medienpolitiker Erik Stohn erklärte, offen bleibe weiterhin der Nutzen der Essen für den RBB und die Gebührenzahler. „So lange diese und andere Fragen köcheln, ist das Ansehen des RBB angeknackst“, sagte Stohn. CDU-Fraktionschef Jan Redmann erklärte, die Antworten hätten sich auf das „absolute Mindestmaß“ beschränkt. „Transparenz und aktive Aufklärung sehen anders aus“, sagte Redmann. „Das ist sehr enttäuschend und reiht sich in die bisherige Strategie des Aussitzens ein.“ Umso wichtiger sei es nun, auf die „konkreten Fragen des Hauptausschusses zeitnah Antworten“ zu bekommen.

Und die Staatskanzlei? Die stellvertretende Regierungssprecherin Eva Jobs erklärte am Dienstag auf Nachfrage, dass die Staatskanzlei vom rbb eine zügige und umfassende Aufklärung in Bezug auf die erhobenen Vorwürfe eingefordert habe. Nun prüften die zuständigen Gremien. „Bevor diese Prüfung nicht abgeschlossen ist, können keine Schlussfolgerungen gezogen werden“, sagte Jobs. „Wie auch sonst bei laufenden Verfahren üblich, kommentiert die Staatskanzlei den Prozess daher nicht.“

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