Kinderpornografie  Pädophiler 81-Jähriger muss ins Gefängnis

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 23.07.2022 16:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Landgericht Oldenburg verwarf in dem Fall zwei Berufungen. Bild: Fertig
Das Landgericht Oldenburg verwarf in dem Fall zwei Berufungen. Bild: Fertig
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Der Mann aus Wilhelmshaven hatte Tausende Dateien auf seinem Rechner. Drei Monate von der Haftstrafe wurden abgezogen.

Wilhelmshaven/Oldenburg - Der Fall sprengt alle Vorstellungen. Ein 81 Jahre alter Mann aus Wilhelmshaven hat Tausende von Dateien mit Kinderpornografie besessen und verbreitet. Die Ermittler mussten 40.000 Bilder auswerten. Der Mann muss nun für drei Jahre ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes in Wilhelmshaven hat das Oldenburger Landgericht kürzlich in zweiter Instanz bestätigt.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Berufung eingelegt. Während der Anwalt des Wilhelmshaveners eine Bewährungsstrafe forderte, hatte die Staatsanwaltschaft eine höhere Gefängnisstrafe für den 81-Jährigen verlangt. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Frederik Franz verwarf aber beide Berufungen. Das erste Urteil gehe in Ordnung, erklärte der Richter. Weil sich das Verfahren aber lange hingestreckt hatte, zog das Oldenburger Gericht drei Monate von der verhängten Haftzeit ab. Sie gelten damit als vollstreckt, so dass der Angeklagte nun für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis muss.

Strafe könnte sogar lebenslänglich bedeuten

Das könne für den angeschlagenen Wilhelmshavener sogar lebenslänglich bedeuten, sagte der Richter. Aber das, was hinter der Kinderpornografie stehe, sei wahnsinnig grausam. Die missbrauchten und vergewaltigten Kinder seien für ihr Leben gezeichnet. Der Angeklagte gehöre als Konsument zu denen, die einen Markt für Kinderpornografie und damit das Leid der Kinder schaffen.

Die Taten datieren aus dem Jahr 2018. Bei einer Hausdurchsuchung waren auf dem Rechner des 81-Jährigen die unzähligen Dateien mit Kinderpornografie gefunden worden. Er hatte sie auch anderen Nutzern auf Facebook, über Whatsapp und Instagram zur Verfügung gestellt.

Der Angeklagte, der laut einem Gutachten pädophil ist, ist vielfach einschlägig vorbestraft. Er steht auch in Verdacht, ein Kind vergewaltigt zu haben. Nach Angaben eines Sachverständigen ist er voll schuldfähig. Der Prozess lief größtenteils nichtöffentlich.

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