Missglückter Party-Gag  Falschgeld auf Wish bestellt und damit gezahlt

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 18.07.2022 15:50 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Der Ex-Freund der Angeklagten erschien nicht vor dem Landgericht. Für ihn bleibt es bei der Strafe. Foto: Ortgies
Der Ex-Freund der Angeklagten erschien nicht vor dem Landgericht. Für ihn bleibt es bei der Strafe. Foto: Ortgies
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Einer 27-Jährigen wurde ein Party-Gag zum Verhängnis: Sie wurde wegen des versuchten Inverkehrbringens von Falschgeld verurteilt. Eine Berufungsverhandlung endete für sie jetzt erfolgreich.

Aurich/Emden - Als Party-Gag bestelltes Falschgeld wurde einer heute 27-jährigen Emderin zum Verhängnis. Ihr Freund ging am 30. Januar 2020 mit einer Hunderter-Blüte, deren Schriftzug „Copy“ er mit Kugelschreiber zu gekritzelt hatte, im Supermarkt Zigaretten kaufen und flog auf. Das Ex-Paar wurde im Oktober vergangenen Jahres vom Emder Amtsgericht wegen versuchten Inverkehrbringens von Falschgeld zu einer jeweils zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Sie gingen in Berufung. Erschienen ist am Montag vor dem Auricher Landgericht aber nur die Emderin. Sie hatte großen Erfolg: Freispruch.

Die Angeklagte hat beim Portal Wish.com 14 falsche 100-Euro-Scheine und eine unbekannt gebliebene Anzahl 20-Euro-Scheine bestellt. Die falschen Scheine sollten ihrer Aussage nach am Geburtstag einer Freundin mit einer Geldpistole verschossen werden. Sie deponierte das Falschgeld in einer Wohnzimmerschublade. Ihr Freund sei da wohl beigegangen, meinte sie. Nach dem Auffliegen im Supermarkt habe er sie kontaktiert. Sie habe „Not bekommen“ und das restliche Falschgeld in der Altpapiertonne entsorgt. Dass ein Zeuge die Scheine in einer Tüte unter einer gelben Tonne gefunden hat, konnte sie sich nicht erklären. Die Emderin unterstrich: „Ich hatte keine bösen Absichten, sie in Umlauf zu bringen.“

Kassierer konnte sich nicht erinnern

Der als Zeuge geladene Netto-Kassierer im Alter von 25 Jahren konnte sich nicht an den Vorfall erinnern – er habe so viele Fälle, meinte er. Eine Polizistin berichtete von den verschiedenen Versionen der Geschichte, die der Ex-Freund bei Befragungen geäußert habe. Bei ihm soll zum damaligen Zeitpunkt ein erhöhter Geldbedarf wegen Betäubungsmittelkonsums bestanden haben.

Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung plädierten nach der Beweisaufnahme auf Freispruch. Die erste Kleine Strafkammer folgte den Anträgen. „Das Gericht hätte feststellen müssen, dass Sie beim Bekritzeln der Scheine dabei waren oder Kenntnis von der Ausgabe des Scheins durch Ihren Ex-Freund gehabt haben“, begründete die Vorsitzende Richterin Dorothee Bröker das Urteil. Man habe der Angeklagten die Tat nicht nachweisen können. Der Ex-Freund ist nicht zur Verhandlung erschienen. Seine Berufung wurde verworfen. Das Urteil des Emder Amtsgerichts gegen ihn ist somit rechtskräftig.

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