Bundesgerichtshof „Goldjunge“ aus Schortens muss ins Gefängnis

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 12.07.2022 18:34 Uhr | 0 Kommentare
Der Bundesgerichtshof hat entschieden. Foto: Deck/DPA
Der Bundesgerichtshof hat entschieden. Foto: Deck/DPA
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Der 27-jährige Falschgoldhändler aus Schortens – deutschlandweit als „Goldjunge“ bekannt – wird eingesperrt. Die Revision des Mannes am BGH scheiterte.

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