Friesoyther verurteilt  Zwei Jahre Haft für Drogenschmuggler

Franz-Josef Höffmann
|
Von Franz-Josef Höffmann
| 08.07.2022 18:48 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Große Jugendkammer am Landgericht Oldenburg verurteilte einen Drogenschmuggler aus Friesoythe jetzt zu zwei Jahren Jugend-Gefängnis. Der Antritt der Strafe wurde allerdings ausgesetzt, während der Mann sich einer stationären Drogentherapie unterzieht. Foto: Fertig
Die Große Jugendkammer am Landgericht Oldenburg verurteilte einen Drogenschmuggler aus Friesoythe jetzt zu zwei Jahren Jugend-Gefängnis. Der Antritt der Strafe wurde allerdings ausgesetzt, während der Mann sich einer stationären Drogentherapie unterzieht. Foto: Fertig
Artikel teilen:

Der 23-Jährige hatte kiloweise Rauschgift aus den Niederlanden nach Friesoythe gebracht und dort damit gehandelt. Nun fällte die Jugendkammer am Landgericht darüber ein Urteil.

Friesoythe/Oldenburg - Im Prozess vor der Großen Jugendkammer des Oldenburger Landgerichtes gegen den 23-Jährigen aus Friesoythe, der aus den Niederlanden kiloweise Rauschgift nach Friesoythe geschmuggelt hatte, ist der Angeklagte am Freitag zu zwei Jahren Jugend-Gefängnis verurteilt worden. Außerdem ordnete die Kammer unter Vorsitz von Richterin Eva Suhren die Unterbringung des Drogenabhängigen in der geschlossenen Entziehungsanstalt an.

In dem Verfahren war die wichtige Frage diskutiert worden, ob der Mann nach dem milderen Jugendrecht oder dem schärferen Erwachsenenrecht verurteilt wird. Der 23-Jährige hat großes Glück gehabt. Weil die Schmuggeltaten aus dem Jahr 2019 stammen und bei dem Angeklagten damals noch Reifeverzögerungen zu verzeichnen waren, kam er jetzt noch in den Genuss des milderen Jugendrechts. Wären die Taten nach Erwachsenenrecht geahndet worden, hätte der Friesoyther mit mehr als fünf Jahren Gefängnis rechnen müssen.

Erheblich vorbestraft

Der Angeklagte ist erheblich vorbestraft. Im Jahr 2019 war es zum bisherigen Höhepunkt seiner strafrechtlichen Karriere gekommen. Bei einer Drogenfamilie in den Niederlanden hatte der Friesoyther mehrmals telefonisch kiloweise Rauschgift geordert, darunter Marihuana, Amphetamine und Kokain. Einiges davon konsumierte er selbst, der Rest war für Bekannte bestimmt gewesen, für die er die Fahrdienste in die Niederlande übernommen hatte.

Was der Angeklagte nicht wusste: Das Telefon der Niederländer wurde überwacht. Die Polizei hörte die Gespräche zwischen dem Angeklagten und der Drogenfamilie mit. Zweimal war der Angeklagte am Grenzübergang Bunde dann auch kontrolliert worden. Dennoch setzte der Friesoyther seine Schmuggelfahrten fort. Darüber, wie das zu ahnden sei, machten sich die Prozessbeteiligten im Verfahren viele Gedanken. Fakt ist, dass der Angeklagte von seiner Rauschgiftsucht loskommen muss. Er hat sich selbst um eine Therapie bemüht. Eine Kostenübernahme liegt vor. Nach Aussage einer Psychiaterin sei die freiwillige Therapie einer Zwangstherapie vorzuziehen.

Das Gericht stellte dann zugunsten der freiwilligen Therapie die Vollstreckung der Gefängnisstrafe und der Unterbringungsmaßnahme zurück. Schafft der Angeklagte die Therapie nicht, geht es direkt ins Gefängnis oder in die Entziehungsanstalt.

Ähnliche Artikel