Oldenburg Gericht tendiert zu Freisprüchen für Niels Högels Oldenburger Ex-Vorgesetzte
Die Beweisaufnahme ist noch nicht ganz abgeschlossen. Dennoch zeichnet sich eine Tendenz ab. Ein möglicher Vorsatz der Delmenhorster Angeklagten wird in den nächsten Wochen im Mittelpunkt des Mammutprozesses stehen.
Es hatte sich lange angedeutet, nun hat es die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Oldenburg in einer vorläufigen Einschätzung zum Verfahrensstand bestätigt: Die vier Angeklagten aus dem Klinikum Oldenburg steuern auf Freisprüche zu. Bisher habe die Beweisaufnahme eine vorsätzliche Beihilfe-Tat der Angeklagten „nicht mit einer für eine Verurteilung ausreichenden Gewissheit belegt“, sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann am Montagvormittag, dem 19. Verhandlungstag.
Auch die Anklage gegen die drei Delmenhorster Angeklagten könnte ins Wackeln geraten. Allerdings ist der Delmenhorster Komplex bisher nur wenig behandelt worden im Mammutprozess um eine mögliche Mitverantwortung von Vorgesetzten in den Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst an der Mordserie des lebenslänglich in Haft sitzenden Ex-Pflegers Niels Högel.
Vor allem das vorsätzliche Handeln der wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag durch Unterlassen angeklagten Oldenburger sei nicht ausreichend belegt, sagte Bührmann in der mit Spannung erwarteten Kammer-Erklärung. Diese müsse völlig überzeugt sein von einem Vorsatz und frei von jeglichen Zweifeln, dass die Angeklagten vor den drei Todesfällen vom 17. bis zum 26. November 2001 (und nur um diese Fälle geht es in der Anklage gegen Högels Ex-Vorgesetzte) von Manipulationen ihres Pflegers gewusst oder damit gerechnet und den Tod der Patienten damit mindestens billigend in Kauf genommen hätten. Vor allem der Umstand, dass Högel nach diesen Tagen innerhalb des Oldenburger Klinikums die Station wechselte, spräche dagegen. „Man hätte ja sehenden Auges die Todesgefahr im Klinikum behalten“, sagte Bührmann.
Auf drei wichtige Ereignisse in 2001 stützt sich die Anklage. Doch seien die laut Kammer allein zeitlich kaum einzuordnen: nicht die Konferenz wegen auffällig erhöhten Kaliumwerten, nicht ein Vorfall auf der sogenannten Rauchertreppe, bei dem ein Arzt angeblich den Inhalt einer Spritze aus Högels Kitteltasche geprüft haben soll. Und auch nicht die mutmaßlich von einem der Angeklagten angelegte berühmte Strichliste, in der offensichtlich gezählt wurde, welche Pflegekraft bei wie vielen Todesfällen dabei gewesen sein soll – mit Högel als einsamem Spitzenreiter.
Ebenso nicht zeitlich einzuordnen sei der auffällig-verräterische Zusatz unter dieser Liste, die Beweislage reiche laut des ebenso angeklagten Chefarztes nicht aus, um die Staatsanwaltschaft zu informieren. Zudem sei, so Bührmann, die weitere handschriftliche Bemerkung, Högel „hat sich zum 15.12.01 versetzen lassen“ in der Zeitform Perfekt geschrieben. So spräche auch das gegen ein Wissen vor diesem Zeitraum.
Bührmann bejahte eindeutig ein beträchtliches Misstrauen im Klinikum gegen Högel, sprach von außergewöhnlichen Vorgängen rund um Högels Versetzung und seine Quasi-Entlassung ein Jahr später, die ihn Ende 2002 nach Delmenhorst geführt hatte. Doch all das reiche nicht für einen Vorsatz. „Wir haben hier natürlich auch zu bedenken, dass wir uns in einem Umfeld bewegen, in dem Menschen angetreten sind, um Leben zu retten.“ Nicht um zu töten. Und der Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – gelte auch im Högel-Komplex. Alle anderen möglichen Vorwürfe – Fahrlässigkeit etwa – sind längst verjährt.
Zwar ist die Frage des Vorsatzes nicht völlig geklärt: Mindestens zwei wichtige Zeugen sollen noch vernommen werden dazu, auch frühere Aussagen von ihre Aussage verweigernden Zeugen ins Verfahren eingeführt werden. Doch falls sich die Einschätzung des Gerichts nicht ändern wird, müssen die Oldenburger Angeklagten freigesprochen werden. Da ist es völlig gleich, ob das Gericht feststellen wird, ob Högel diese Morde überhaupt begangen hat. Auch dazu äußerte sich Bührmann und stimmte wie erwartet der Staatsanwaltschaft zu: In einem Falle könne eine Manipulation wohl nicht sicher erwiesen werden, in zwei Fällen eher schon – hierbei allerdings mit einem anderen Tatmittel (nämlich Kalium) als angeklagt (Ajmalin).
Auch in den fünf Delmenhorster Fällen müsste für eine Verurteilung beides passen: Das Gericht müsste Högel die Taten erneut nachweisen, den Angeklagten zudem Vorsatz oder „billigendes In-Kauf-Nehmen“. Für Zweiteres „verdichtet“ sich für die Kammer, dass es damals – im Mai und Juni 2005 – „allgemeines“, „ansteigendes“ und „verdichtendes Misstrauen“ innerhalb des Klinikums gegeben habe. Doch dazu ist erst ein Zeuge vernommen worden, die Beweisaufnahme in den kommenden Wochen mit neun weiteren Delmenhorster Zeugen müsse noch belegen, ob die Grenze zum Vorsatz überschritten war. Dass Högel in den fünf Fällen die Patienten vergiftet habe, sieht die Kammer indes als erwiesen an. Zum letzten Fall, wegen dem die beiden angeklagten Ärzte sich verantworten müssen, liegen aber noch Beweisanträge vor. Hier ist unter anderem umstritten, ob Högels Geständnis glaubwürdig ist oder nicht.