Landgericht Oldenburg  Betrüger aus Garrel erhält erneut Bewährung

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 26.06.2022 16:06 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Zu 20 Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, wurde jetzt ein Garreler vor dem Landgericht Oldenburg verurteilt. Archivfoto: Fertig
Zu 20 Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, wurde jetzt ein Garreler vor dem Landgericht Oldenburg verurteilt. Archivfoto: Fertig
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Als er 2021 vor Gericht stand, ermahnte die Richterin einen Garreler, sich straffrei zu halten. Doch unter laufender Bewährung beging der 28-Jährige neue Betrügereien.

Garrel/Cloppenburg/Oldenburg - Ein vorbestrafter Betrüger aus Garrel hat wegen neuer Taten doch noch einmal eine Bewährungsstrafe bekommen. Das Oldenburger Landgericht verurteilte den 28-Jährigen am Freitag wegen Betruges in 14 Fällen zu 20 Monaten Haft, setzte die Vollstreckung der Strafe aber zur Bewährung aus. Damit milderte die Kammer in zweiter Instanz ein früheres Urteil des Cloppenburger Amtsgerichtes ab. Nach dem Amtsgerichts-Urteil hätte der Angeklagte die verhängte Strafe noch verbüßen müssen.

Das Amtsgerichts-Urteil war nicht unverhältnismäßig gewesen. Als der Garreler 2021 das vorletzte Mal wegen Betruges vor Gericht stand, hatte er noch eine siebenmonatige Haftstrafe bekommen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden war. Damals hatte die Vorsitzende Richterin zu dem Angeklagten gesagt, dass das das letzte Mal sei, eine Bewährung zu bekommen. Nichts dürfe mehr passieren.

Nicht vorhandene Ware verkauft

Und was machte der Angeklagte in der laufenden Bewährungszeit? Er bot auf Ebay-Kleinanzeigen 14-mal VW-Motoren an, kassierte per Vorkasse, lieferte die Ware aber nicht aus. Konnte er auch gar nicht, denn er hatte überhaupt keine Motoren. So etwas bezeichnet man als klassischen Betrug. Wegen der neuen Betrügereien stand der Angeklagte dann im Februar dieses Jahres vor Gericht und zwar vor derselben Richterin, die ihm in dem früheren Prozess so dringend Straffreiheit angeraten hatte.

Die Richterin hatte es vorhergesagt: Bei neuen Taten würde es keine Bewährung mehr geben. Sie hielt ihr Wort. Die Vollstreckung der Strafe wegen der 14 Motoren mit einem Schaden von 38000 Euro wurde nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte dann Berufung eingelegt. Zurzeit verbüßt er nach einem Bewährungswiderruf die sieben Monate Haft aus dem vergangenen Jahr.

Schaden wieder gutgemacht

Die 20 Monate Haft wegen der 14 Motoren muss er nun aber nicht auch noch verbüßen. Ganz positiv fiel am Freitag ins Gewicht, dass der Angeklagte und seine Familie den angerichteten Schaden von 38000 Euro zum Großteil schon wieder gutgemacht haben. Der Garreler zeigte auf der Anklagebank auch ehrliche Reue. Sein Umfeld ist stabil. So konnte das Landgericht dem Mann eine günstige Sozialprognose stellen. Die ist Bedingung für eine Bewährungsstrafe.

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