Osnabrück Priester im Bistum Osnabrück entlassen: Verliert Hermann H. seine Pension?
Der ehemalige Pfarrer von Merzen wurde aus dem Klerikerstand entlassen - die härteste Sanktionsmöglichkeit der katholischen Kirche. Verliert der Priester des Bistums Osnabrück nun auch seine Pensionsansprüche?
In besonders schweren Missbrauchsfällen kann sich die katholische Kirche von Priestern trennen. Entlassung aus dem Klerikerstand heißt das im Kirchendeutsch. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine simple Entlassung, wie in normalen Angestelltenverhältnissen.
Denn zum einen ist die katholische Kirche kein normales Wirtschaftsunternehmen, sondern eine vom Staat anerkannte Körperschaft. Damit hat sie zum Beispiel das Recht, Menschen einzustellen, ohne dass diese wie normale Arbeitnehmer in eine Rentenkasse einzahlen.
Zum anderen besteht zwischen Kirche und Priester ein besonderes Dienstverhältnis: Bei seiner Weihe verspricht der Priester seinem Bischof Gehorsam, dieser wiederum verspricht, sich um den Geistlichen zu kümmern, übernimmt die Verantwortung für ihn. Das gilt normalerweise bis zu dessen Tod. Geht ein Priester in Pension, zahlt diese das Bistum. Im Kirchenrecht heißt es, es sei Vorsorge zu treffen, dass Priester “jene soziale Hilfe erfahren, durch die für ihre Erfordernisse bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder im Alter angemessen gesorgt ist”.
Wenn nun ein katholischer Geistlicher wie im Osnabrücker Fall vom Papst aus dem Klerikerstand entlassen wird, die Verbindung zwischen Bischof und Priester also gelöst wird, muss das Bistum zunächst auch nicht mehr für die Versorgung des Priesters im Alter aufkommen.
Steht der 88-jährige Priester Hermann H. nun also ohne Pension da? Nein, heißt es aus der Pressestelle des Bistums Osnabrück. In Deutschland greife in diesem Fall das Sozialgesetzbuch. Darin ist geregelt, dass entlassene Beschäftige von Körperschaften wie der katholischen Kirche nachversichert werden. Laut Bistum bestimmt die Höhe der Rente die Rentenversicherung selbst. Darüber hinaus verliere H. seinen Anspruch auf Beihilfe zu Gesundheitskosten – ein Teil dieser Kosten wird bei Priestern in der Regel analog zu staatlichen Beamten direkt vom Arbeitgeber erstattet. Das fällt nun weg.
Was genau Hermann H. künftig vom Staat an Pension bekommt, steht offenbar noch nicht fest. Das Bistum ist dazu derzeit im Kontakt mit der Rentenversicherung.