Übergriff auf Behandlungsliege Therapeut wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt
Ein Physiotherapeut aus dem Landkreis Aurich soll drei Patientinnen seinen Penis in die Hand gelegt haben. Der Mann bestreitet das, aber das Gericht schenkte den Frauen Glauben.
Aurich - Weil er drei seiner Patientinnen sexuell missbraucht haben soll, ist ein Physiotherapeut aus dem Landkreis Aurich am Donnerstagnachmittag vor dem Landgericht Aurich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Die Strafe wird für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem hat das Gericht unter dem Vorsitz von Dorothee Bröker dem Angeklagten auferlegt, 5000 Euro an die Opferhilfe zu zahlen. Künftig wird er bei der Behandlung von weiblichen Patienten immer eine dritte Person hinzuziehen müssen. Mit dem Urteil hat das Landgericht ein Urteil des Amtsgerichts Aurich zurückgenommen. In der ersten Instanz war der Mann im November 2020 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Gefängnis wäre ihm auch damals erspart geblieben: Die Strafe war für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Nach Überzeugung des Landgerichts hat der Therapeut das Vertrauensverhältnis seiner Patientinnen in den Jahren 2015 bis 2017 ausgenutzt und ihnen während der Behandlung seinen Penis in die geöffnete Hand gelegt. Richterin Bröker sagte, dass sie bei den Zeuginnen keine Belastungstendenz hätte erkennen können: „Wir sind überzeugt, dass es eine Handlung gegeben hat.“ Wenn nur eine der Frauen die Vorwürfe vorgebracht hätte, hätte man unter Umständen über Zweifel reden können. Da es sich aber um drei Frauen gehandelt habe, die fast identisch ausgesagt hätten, sei Skepsis nicht angebracht. Sie halte es auch für glaubhaft, dass das Geschehene über Jahre verdrängt worden sei und erst durch die Lektüre eines Zeitungsberichts wieder ins Bewusstsein katapultiert worden sei. Jeder müsse seine eigene Art finden, um mit belastenden Ereignissen umzugehen. Das könne man nicht über einen Kamm scheren. Der Physiotherapeut ist nämlich wegen ganz ähnlicher Vorwürfe bereits im Oktober 2017 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Damals war die Strafe ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt worden.
Mit Händen kann man nicht sehen
Verteidiger Dr. Sascha Böttner stützte sein Plädoyer indessen auf die mangelnde Zuverlässigkeit der taktilen Wahrnehmung. Er sagte, dass er niemals in seiner Laufbahn einen Prozess erlebt habe, in dem „so viele Fehlerfaktoren den Blick auf das Wesentliche verstellt hätten“. Mit den Händen könne man nicht sehen. Der Tastsinn unterliege vielen Täuschungen. Deshalb wäre es seines Erachtens auch ein Unding, wenn das Gericht sein Urteil alleine auf das stützen würde, was die Frauen gefühlt haben. In der juristischen Fachliteratur gebe es den Begriff des Knallzeugen. Das sei jemand, der im Straßenverkehr ein sehr lautes Geräusch hört, sich umdreht und sieht, dass sich hinter seinem Rücken ein Unfall ereignet hat. Wenn dieser Zeuge jetzt befragt würde, könne er genau den Hergang der Autokollision schildern, obwohl er sie nicht gesehen habe. Das beruhe darauf, dass sich das Hirn aus verschiedenen Stereotypen ein Bild des Geschehens konstruiere. Das habe aber nichts mit dem tatsächlichen Hergang zu tun.
Im Übrigen verwies der Rechtsanwalt aus Hamburg darauf, dass sein Mandant in den vergangenen Jahren rund 7000 Frauen behandelt habe. Es habe aber keine weiteren Anzeigen gegeben. Für die Unschuld seines Mandanten spreche auch, dass seine Patienten weiter zu ihm gehalten hätten. Normalerweise sei die berufliche Laufbahn eines Therapeuten ruiniert, wenn ihm Ähnliches zur Last gelegt werde wie in diesem Fall. Das gelte vor allem, wenn sich die Praxis in einer Kleinstadt befinde, wo jeder schnell wisse, um wen es sich handelt. Der Therapeut selbst hat stets bestritten, sich seinen Patientinnen in sexueller Weise genähert zu haben.
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Die Staatsanwältin plädierte für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Sie sah es als erwiesen an, dass sich die Vorwürfe so zugetragen haben, wie sie angeklagt waren. Die Aussagen der Patientinnen seien jeweils sehr lebensnah gewesen. In ihren Augen sei es absolut nachvollziehbar, dass die Frauen das Geschehen erlebt hätten. Bei einer Zeugin sei sehr stark spürbar gewesen, dass sie immer noch unter dem viele Jahre zurückliegenden Ereignis leide und große Scham empfinde.